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Verbraucher: So funktioniert der Wechsel zum kostenlosen Bankkonto

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So funktioniert der Wechsel zum kostenlosen Bankkonto

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    Wer sich heute über hohe Gebühren für sein Girokonto ärgert, dem raten Verbraucherschützer zu einem Wechsel. Das ist inzwischen leichter möglich als früher.
    Wer sich heute über hohe Gebühren für sein Girokonto ärgert, dem raten Verbraucherschützer zu einem Wechsel. Das ist inzwischen leichter möglich als früher. Foto: Tobias Kleinschmidt, dpa

    Viele Kunden haben in letzter Zeit gemerkt, dass ihre Bank die Gebühren für das Girokonto erhöht hat – sei es für die Kontoführung, für Überweisungen oder das Drucken von Kontoauszügen. Wer hat da nicht schon über einen Kontowechsel nachgedacht? Viele Betroffene schrecken davor aber zurück, da der Aufwand lange Zeit groß war. Das berichtet Kay Görner, Referent der Verbraucherzentrale Sachsen, die das Thema bundesweit betreut. „Bei einem Kontowechsel hat man früher dem Arbeitgeber, Vermieter, dem Energieversorger und vielen anderen Stellen die neuen Kontodaten mitteilen müssen“, erklärt Görner. Vor einem halben Jahr aber hat der Gesetzgeber den Kontowechsel erheblich vereinfacht, berichtet er

    Bankkunden haben seit September Recht auf Wechselhilfe

    Seit dem 18. September 2016 haben Bankkunden das Recht auf eine Kontowechselhilfe. Diese sieht vor, dass die bisherige Bank der neuen Bank bestehende Daueraufträge, Lastschriftmandate und eine Liste der eingehenden Überweisungen und Abbuchungen der letzten 13 Monate mitteilen muss. Die neue Bank muss die Aufträge übernehmen, sodass ein reibungsloser Wechsel des Bankkontos möglich sein sollte. Der Kunde braucht also Arbeitgeber, Vermieter oder die Stadtwerke nicht einzeln anzuschreiben. Die Banken übernehmen die Aufgaben für ihn, die sonst beim Kontowechsel angefallen sind. Vorgesehen ist, dass dieser Wechsel nicht länger als zwölf Geschäftstage dauert. Die alte Bank werde dann ab einem bestimmten Datum Lastschriften und Überweisungen nicht mehr akzeptieren und Daueraufträge nicht mehr ausführen, das restliche Guthaben an die neue Bank überweisen und das alte Konto schließen, berichtet die Verbraucherzentrale.

    Der Wechsel des Girokontos kann damit recht einfach sein: Der Kunde müsse zuerst bei einem neuen Kreditinstitut ein Konto eröffnen, beschreibt Verbraucherschützer Görner den Ablauf. Dabei könne er neben den notwendigen Daten auch explizit angeben, dass er die Kontowechselhilfe in Anspruch nehmen will, erklärt der Fachmann. Füllt man den Antrag für die Eröffnung eines neuen Kontos online aus, sei dafür meist schon ein Feld oder Fenster vorgesehen. Der Kunde gebe dort die Einwilligung, dass Daueraufträge und Lastschriftmandate übertragen werden. Wichtig sei, auf das Datum zu achten, zu dem der Übergang auf das andere Konto erfolgen soll.

    Mit dem Wechsel zu einem kostenlosen Girokonto lässt sich Geld sparen

    Aus Sicht der Verbraucherzentralen lässt sich mit einem Kontowechsel spürbar Geld sparen. „Es gibt noch kostenlose Girokonten“ sagt Frank-Christian Pauli, Bankenreferent des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Die Zeitschrift Finanztest nannte im Herbst 2016 zum Beispiel Onlinebanken wie Comdirect oder ING-Diba. Auch Filialbanken wie die Sparda-Bank Augsburg oder die PSD Banken werben noch mit kostenfreien Angeboten. Es lohnt sich aber, die Konditionen zu vergleichen: „Man muss kontrollieren, was kostenlos wirklich bedeutet“, sagt Pauli. Es kann nämlich gut sein, dass für Dienstleistungen wie zum Beispiel die Kreditkarte dann doch Gebühren anfallen.

    Wie sehen nach einem halben Jahr die Erfahrungen mit der Kontowechselhilfe aus? In den meisten Fällen läuft das Verfahren anscheinend geräuschlos. In einzelnen Fällen aber sei es vorgekommen, dass die alte Bank den Kunden hohe Preise für den Service in Rechnung gestellt hat, berichtet Verbraucherschützer Görner. „Leider ist im Gesetz nicht verankert, dass der Service kostenlos gewährt werden muss“, kritisiert er. Der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zufolge hat die Bank aber nur dann einen Entgeltanspruch, wenn dies zwischen dem Kunden und dem Zahlungsdienstleister vereinbart wurde.

    Und noch an einer Stelle kann es knirschen: Oft klappt der Wechsel nicht im vorgesehenen Zeitrahmen, weil eine Bank zu langsam ist. „Wir bekommen schon Rückmeldungen von Sparkassen als aufnehmendes Institut, dass es nicht immer so hinhaut“, sagt Joachim Schmalzl, Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes. „In Einzelfällen dauert es länger, es rumpelt hier und dort durchaus.“ Dann kann es zum Beispiel passieren, dass Beträge doppelt abgebucht werden – vom alten und vom neuen Konto. Wenn dieser Fehler wieder behoben wird, könnten bei Rücküberweisungen erhebliche Kosten für den Kontoinhaber entstehen, berichtet Verbraucherschützer Görner. Er rät dann, sich an die Ombudsmänner der Banken und Sparkassen zu wenden. (mit dpa)

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