Das deutsche Arbeitsrecht regelt nicht nur die Arbeit selbst – sondern auch die freie Zeit, in der die Arbeit ruht. Der erste Paragraph des Bundesurlaubsgesetzes lautet: "Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub." Doch das Urlaubsrecht umfasst eine Vielzahl an Paragraphen und Regelungen - und nicht selten wird ein Streit um Urlaub zum Fall für die Justiz.
Urlaubsanspruch