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Tiere: Darf man fremde Autoscheiben einschlagen, um einen Hund zu retten?

Tiere

Darf man fremde Autoscheiben einschlagen, um einen Hund zu retten?

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    Trotz der Hitze lassen manche Hundehalter ihre Haustiere im Auto zurück.
    Trotz der Hitze lassen manche Hundehalter ihre Haustiere im Auto zurück. Foto: Stephan Jansen, dpa (Symbolbild)

    Ein Auto kann für Hunde zur tödlichen Falle werden: Es drohen Sauerstoffmangel, Übelkeit, Kreislaufprobleme und schließlich -versagen. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass Hunde in heißen Autos eingesperrt zurückgelassen werden - auch in Augsburg, wie ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord bestätigt.

    Hunde und auch Katzen sind hitzeanfällig. Menschen können schwitzen und ihren Körper so kühlen - diese Tiere jedoch nicht. Deshalb sind sie besonders gefährdet, wenn sie in Autos eingesperrt werden. Übrigens auch, wenn das Fahrzeug im Schatten steht, weil der Stand der Sonne sich bekanntlich ändert.

    Zeugen sollten zunächst den Halter suchen

    Doch was tun, wenn bei Hitze am Straßenrand ein fahrerloses Auto steht, mit Hund darin? Lea Schmitz, Sprecherin des Deutschen Tierschutzbundes, rät: Zuerst sollte man versuchen, den Besitzer des Tieres zu finden. Auf einem Supermarktparkplatz etwa könne man ihn im Geschäft ausrufen lassen. Falls der Tierhalter nicht zu finden ist, sollten Zeugen die Polizei oder Feuerwehr alarmieren. Anschließend sollte man das Tier im Auge behalten: "Verschlechtert sich sein Zustand zusehends, so muss letztendlich jeder für sich entscheiden, ob man selbst eingreift und die Scheibe einschlägt", sagt die Sprecherin.

    Denn gegebenfalls mache mach sich damit der Sachbeschädigung schuldig. Schlägt eine Person eine Autoscheibe ein, komme nämlich eine Strafbarkeit nach Paragraf 303 des Strafgesetzbuchs in Betracht. Es könne jedoch ein sogenannter strafrechtlicher Notstand greifen - allerdings nur bei "absoluter Gefahr in Verzug", fährt Schmitz fort. Das gelte nur, wenn die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    Schmitz spricht davon, dass rechtlich gesehen zwei Interessen kollidieren: Das Eigentum am Tier und das Eigentum am beschädigten Fahrzeug. Diese Rechtsgüter würden abgewägt. Dabei wiege schwer, dass der Tierschutz im Grundgesetz verankert sei.

    Die Einzelfall ist für die Beurteilung entscheidend

    Allerdings betont Schmitz eines besonders: Die konkrete Situation ist entscheidend. Für den Laien ist es oftmals schwer zu erkennen, ob das Tier sich wirklich in Lebensgefahr befindet oder ob man noch auf das Eintreffen der Polizei warten kann. Warnsignale sind laut Tierschutzbund ein glasiger Blick, eine tiefrote Zunge und Hecheln mit gestreckten Hals. Weiter sind Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und schließlich Bewusstlosigkeit Anzeichen für einen Hitzeschlag. Ein solcher kann im schlimmsten Fall zum Tod führen.

    Ein Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Nord sagte auf Nachfrage, er könne sich nur wenige Szenarien vorstellen, in denen das Einschlagen einer Scheibe notwendig wäre, weil die Polizei schnell vor Ort sei. Eine rechtliche Bewertung wollte er nicht vornehmen.

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