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Test: Stiftung Warentest: Was Unfallversicherungen taugen

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Stiftung Warentest: Was Unfallversicherungen taugen

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    Was ist bei der Wahl der Unfallversicherung zu beachten?
    Was ist bei der Wahl der Unfallversicherung zu beachten? Foto:  Andrea Warnecke (dpa)

    Von der Leiter gefallen. Mit dem Fahrrad gestürzt. Beim Sport verletzt. Unfälle passieren ständig: Das Robert-Koch-Institut geht von zehn Millionen Unfällen pro Jahr in Deutschland aus, wobei die meisten von ihnen glimpflich ausgehen. Doch ein Unfall kann auch dafür sorgen, dass das Leben vollständig aus den Fugen gerät – dann, wenn die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigt wird: Ein Finger bleibt steif, ein Teil des Augenlichts geht verloren oder man ist gar dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen. Wir erklären, was eine Unfallversicherung leistet und wie die Stiftung Warentest die Angebote bewertet.

    Was leistet eine Unfallversicherung?

    „Eine private Unfallversicherung kümmert sich um mögliche Verletzungsfolgen“, sagt Manja König, Unfallexpertin der Ergo Versicherungsgruppe. „So werden zumindest die finanziellen Folgen eines Unglücks abgefedert.“ Gerade wenn ein barrierefreier Umbau des Hauses notwendig wird oder ein behindertengerechtes Auto angeschafft werden muss, kann die Versicherungsleistung helfen.

    Ist eine Unfallversicherung für jeden zu empfehlen?

    Ob eine private Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist, sollten Verbraucher genau abwägen. „Man sollte bedenken, dass man damit nur bleibende Unfallfolgen absichert“, sagt Michael Nischalke, Projektleiter bei der Stiftung Warentest. Die Versicherung greift nicht, wenn das Unfallopfer wieder vollständig gesund wird – und Unfälle sind nur ganz selten der Grund für eine Behinderung. Deutlich häufiger ist eine Krankheit die Ursache. „Einen Schutz gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten bietet diese Versicherung nicht“, so Nischalke. Dann hilft nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung – und die ist teuer und nicht jeder bekommt sie.

    Wie gut sind die Angebote?

    Das Angebot an Unfallpolicen ist unübersichtlich. Wer einen alten Vertrag hat, sollte prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters lohnt, rät die Stiftung Warentest. Dadurch lässt sich häufig Geld sparen, obendrein gibt es mitunter bessere Konditionen.

    Für das Magazin „Finanztest“ haben die Verbraucherschützer 117 Unfalltarife unter die Lupe genommen. Das Ergebnis macht Mut: Elf Tarife wurden mit „sehr gut“ bewertet, weitere 69 waren „gut“ und die übrigen 37 immerhin „befriedigend“. Keine Police war also ein Totalausfall.

    Was darf eine gute Unfallversicherung kosten?

    Wer bei voller Invalidität mindestens 500.000 Euro bekommen möchte, muss dafür bei den verschiedenen Tarifen unterschiedlich viel Beitrag zahlen. Laut Stiftung Warentest gibt es recht teure Top-Angebote, die allerdings mit sehr guten Konditionen punkten: Für den mit „sehr gut“ bewerteten Testsieger „Allianz UnfallschutzPlus mit TopSchutz“ muss man einen Jahresbeitrag von 354 Euro auf den Tisch legen. Solide absichern kann man sich aber auch für weniger Geld: Einen mit „gut“ bewerteten Tarif kann man mit der Police „Basler Silber“ der Basler Versicherung für einen Jahresbeitrag von 69 Euro bekommen. Letztlich kommt es darauf an, welchen Gefahren man sich in der Freizeit aussetzt, beispielsweise durch Extremsportarten.

    Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

    Die Police sollte laut Stiftung Warentest mindestens 500000 Euro zahlen, wenn Versicherte voll invalide werden – und mindestens 100.000 Euro bei einer Invalidität von 50 Prozent. Dieses Kriterium erfüllen viele Tarife in Deutschland nicht – vor allem die älteren Policen. Die ausbezahlte Summe hängt neben der Versicherungssumme auch von der Progression ab. Diese sorgt dafür, dass stark beeinträchtigte Unfallopfer im Verhältnis mehr Geld bekommen als solche mit weniger schweren Unfallfolgen. Je steiler die Progressionskurve schon bei geringer Invalidität ist, umso höher fällt am Ende die Zahlung aus. Tarife mit Progression sind daher laut Stiftung Warentest in jedem Fall empfehlenswert.

    Was hat es mit der Gliedertaxe auf sich?

    Die Gliedertaxe legt fest, welchen Invaliditätsgrad in Prozent ein Tarif vorsieht, wenn ein Körperteil nicht mehr funktionsfähig ist. Geht ein Daumen verloren, setzen die Versicherer dafür laut Musterbedingungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen Invaliditätsgrad von 20 Prozent an. Bei einer ganzen Hand sind es 55 Prozent, bei einem Arm 70 Prozent. Außerdem wird nach dem Grad der Funktionsfähigkeit abgestuft: Ist der Arm noch zur Hälfte funktionsfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 35 Prozent.

    Die GDV-Musterbedingungen sind allerdings unverbindlich – mitunter gestalten die Versicherer ihre Gliedertaxe auch selbst. Einige bewerten etwa den Verlust eines Auges oder einer Hand mit einem Individualitätsgrad von 80 Prozent. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen ist daher empfehlenswert.

    Was muss man bei gefährlichen Hobbys beachten?

    Grundsätzlich muss eine private Unfallversicherung zu Beruf und Hobbys passen. Wer in seiner Freizeit Extremsportarten wie Fallschirmspringen oder Freeclimbing ausübt, gerne taucht oder auf die Kartbahn geht, muss darauf achten, ob diese Aktivitäten von dem jeweiligen Anbieter abgedeckt sind. Auch bei Hobbys wie Bergsteigen wird mitunter ein Risikoaufschlag fällig, Kampfsportarten wie Boxen oder Karate sind häufig gar nicht versicherbar.

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