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Sommer: Hitze am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer

Sommer

Hitze am Arbeitsplatz: Diese Rechte haben Sie als Arbeitnehmer

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    Gegen Hitze im Büro kann der Chef zum Beispiel Getränke zur Verfügung stellen, vorübergehend Gleitzeit einführen oder die Kleiderordnung lockern.
    Gegen Hitze im Büro kann der Chef zum Beispiel Getränke zur Verfügung stellen, vorübergehend Gleitzeit einführen oder die Kleiderordnung lockern. Foto: Mascha Brichta, dpa

    Der Sommer ist da, und damit wird auch die Hitze am Arbeitsplatz für viele Menschen im Büro, in der Küche oder in der Fertigungshalle ein echtes Thema. Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze für Hitze am Arbeitsplatz? Habe ich ein Recht auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage? Und welche Kleiderordnung gilt, wenn es so richtig heiß ist? Der Überblick über die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmer an den Hundstagen.

    Muss ich jede Hitze am Arbeitsplatz ertragen oder gibt es Grenzen?

    Zeigt das Thermometer am Arbeitsplatz Temperaturen von 26 Grad und mehr an, sollte der Arbeitgeber etwas tun. Und ab 30 Grad muss er das sogar, erklärt die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) mit Verweis auf die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

    Welche Lufttemperaturen im Büro noch zumutbar sind, führt die Arbeitsstättenregel ASR A3.5 Raumtemperatur aus. Danach gelten Temperaturen im Büro über 35 Grad als unzulässig. Steigt das Thermometer über diesen Wert, dürften Beschäftigte zum Beispiel verlangen, einen anderen Raum zugewiesen oder freizubekommen.

    Gegen Hitze im Büro kann der Chef zum Beispiel Getränke zur Verfügung stellen, vorübergehend Gleitzeit einführen oder die Kleiderordnung lockern - Jackett oder Blazer müssen dann vielleicht nicht mehr sein.

    Darf ich am Arbeitsplatz einen Ventilator aufstellen?

    In Großraumbüros ist gegenseitige Rücksicht unabdingbar - das gilt auch für den Einsatz von Ventilatoren im Sommer. Wer seine Wünsche und Bedürfnisse offen äußert, ernte oft Entgegenkommen. Reagieren Kollegen empfindlich auf den Luftzug, sollten Arbeitnehmer darauf Rücksicht nehmen und den Ventilator zumindest so aufstellen, dass kein anderer belästigt wird.

    Außerdem fragen Arbeitnehmer zunächst besser ihren Vorgesetzten, ob das Aufstellen eines eigenen Ventilators erlaubt ist. Einen Standventilator in den Gang zu stellen, kann aus Gründen der Arbeitssicherheit verboten sein, wenn dadurch etwa Kabel eine Stolperfalle darstellen oder Fluchtwege zugestellt werden.

    Auch kann es sein, dass der Chef keine Ventilatoren haben will, weil sie das Erscheinungsbild stören. Schließlich hat der Arbeitsplatz auch eine repräsentative Funktion etwa Kunden gegenüber.

    Gilt bei Hitze am Arbeitsplatz weiter der übliche Dresscode?

    Gilt am Arbeitsplatz eine Kleiderordnung, müssen Arbeitnehmer sie auch bei Hitze beachten. Wer sich nicht daran hält, wird wohl zu einem Gespräch mit dem Chef gebeten. Mit ernsthaften Konsequenzen müssen Arbeitnehmer bei einem Dresscode-Verstoß in der Regel wohl nicht rechnen. Dennoch kann der Chef seine Angestellten auffordern nach Hause zu gehen und sich dort umzuziehen, wenn er die Kleidung für unangemessen hält. Darauf wies die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

    Gibt es Hitzefrei bei der Arbeit im Büro?

    Steigen draußen die Temperaturen, wird es in einigen Büros unerträglich heiß. Viele Arbeitnehmer wünschen sich dann hitzefrei - doch einen Anspruch haben Beschäftigte nur in den seltensten Fällen. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber bestimmen, wann und wo Mitarbeiter im Einsatz sind. Dabei hat er allerdings die gesundheitlichen Interessen seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen.

    Ist jemand zum Beispiel schwanger oder hat eine Herz-Kreislauf-Erkrankung, kann die Arbeit in sehr warmen Büros als unzumutbar gelten. In so einem Fall kann der Mitarbeiter "hitzefrei" bekommen.

    Hitze im Büro: Wie können sich Schwangere schützen?

    An heißen Tagen sollten werdende Mütter am Arbeitsplatz aktiv gegensteuern, bevor der Kreislauf schlappmacht. Dazu gehört, regelmäßig die Körperhaltung zu wechseln. Schwangere sollten weder nur sitzen oder stehen, erklärt Gabi Bauer vom Hebammenverband Rheinland-Pfalz.

    Die Bewegung ist wichtig für die Blutzirkulation. "Wenn es sehr warm wird, bekommen Schwangere leicht dicke Hände und dicke Füße", sagt Bauer. Dagegen kann schon das Wippen mit den Füßen unter dem Schreibtisch helfen. Zwischendurch einmal die Beine hochlegen entlastet die Gefäße.

    Auch für Schwangere ist viel Flüssigkeit bei hohen Temperaturen enorm wichtig. Am besten trinken sie Wasser. Trotz des erhöhten Kalorienbedarfs sollten werdende Mütter in der Mittagspause eher leichte Kost zu sich nehmen. "Lieber ein Salat als das deftige Steak", rät Bauer für heiße Arbeitstage. Sie verbrauchen sonst zusätzlich Energie, um das schwere Essen zu verdauen. In der Kaffeeküche können sich Beschäftigte kaltes Wasser über die Handgelenke laufen lassen. Ebenso helfen kühle Tücher um die Waden oder Fußknöchel.

    Wird die Hitze unerträglich oder bereitet der Kreislauf ernste Sorgen, sollten Schwangere in der nächsten Apotheke oder bei einer Hebamme den Blutdruck messen lassen - oder gleich zum Arzt gehen. "Wenn es gar nicht mehr geht, muss man eben vorübergehend zu Hause bleiben", sagt Bauer. Dort hilft dann meist eine kühle, aber nicht kalte Dusche - und das Hochlegen der Beine auf dem Sofa. (AZ, dpa)

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