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Fitness: So bleiben Mitarbeiter im Büro gesund

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So bleiben Mitarbeiter im Büro gesund

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    Chefs können einiges tun, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu stärken - und werden dabei sogar von der Steuer befreit.
    Chefs können einiges tun, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu stärken - und werden dabei sogar von der Steuer befreit. Foto: contrastwerkstatt, Fotolia.com (Symbolbild)

    Der Rücken schmerzt, der Hals ist steif – so kommen viele Arbeitnehmer abends nach Hause. Dabei können Chefs einiges tun, um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu stärken und werden dabei sogar von der Steuer befreit. Denn alle Ausgaben, die der Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter dienen, sind für Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei. Chefs können also unkompliziert Geld in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter investieren. Dafür gibt es viele Möglichkeiten, sagt Andrea Witte, Partnerin der Augsburger Steuerberatungs-Kanzlei Scheidle & Partner: „Ein Chef kann seinem Personal viel Gutes tun. Das beginnt bei den Möbeln, betrifft aber auch die Beleuchtung und technische Ausstattung.“

    Worauf es bei Bildschirmen und Bürostühlen ankommt

    Rückenschonende Stühle etwa sind unverzichtbar für die Gesundheit in Bürojobs. Bei den Sitzmöbeln kommt es auf die Einstellungsmöglichkeiten an – diese müssen genau auf den Mitarbeiter angepasst sein. Auch der Schreibtisch sollte höhenverstellbar sein – nur so wird die Haltung am Arbeitsplatz wirklich rückenschonend.

    In zahlreichen Berufen verbringen Arbeiter ihre Zeit vor dem Bildschirm. Daher sollte auch dieser gewisse Standards erfüllen. Dazu gehört ein gut aufgelöstes Bild ohne Flackern sowie die Möglichkeit, die Höhe zu verstellen. Auch ein Headset kann eine sinnvolle Anschaffung sein. „Bei der Arbeit klemmen sich viele das Telefon zwischen Kopf und Schulter. Das geht auf Dauer sehr in den Nacken und schadet der Wirbelsäule“, sagt Witte.

    Mit den sitzenden Tätigkeiten, die heute den Berufsalltag bestimmen, ergibt sich ein weiteres Problem: die Fitness. Denn bei dem ständigen Sitzen leidet nicht nur der Rücken, sondern auch die Figur. Auf dieses Problem weist die bayerische Verbraucherzentrale verstärkt hin, sagt Sprecherin Daniela Krehl: „Gerade am Arbeitsplatz fehlt uns Bewegung.“ Das sorge nicht nur für unschöne Fettpölsterchen, sondern belaste auf Dauer die Gesundheit.

    So können sich Büromitarbeiter fit halten

    Ein zuverlässiges Mittel dagegen ist Bewegung. Daniela Krehl zufolge geht das auch am Arbeitsplatz. Sie empfiehlt regelmäßige Unterbrechungen, in denen man bewusst etwas für den Körper tut. Doch das geht nur, wenn der Chef die zusätzlichen Pausen erlaubt.

    Fitness im Büro: Diese Übungen stärken den Körper während der Arbeit.
    Fitness im Büro: Diese Übungen stärken den Körper während der Arbeit. Foto: AZ-Infografik

    Arbeitgeber haben Andrea Witte zufolge viele Gründe, etwas für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun: „Gerade beim aktuellen Fachkräftemangel sollte sich ein Betrieb attraktiv präsentieren. Und das klappt wunderbar mit einer guten Fürsorge für die Angestellten.“ Gleichzeitig profitiert ein Chef direkt von gesunden Angestellten – die sind nicht nur seltener krank, sondern auch motivierter. Wenn ein Mitarbeiter sieht, dass sich der Chef um ihn kümmert, wirke sich das positiv auf die Psyche aus.

    Damit sich in Sachen Gesundheit am Arbeitsplatz etwas tut, muss zunächst der Chef überzeugt werden. Auch hier gibt Witte Tipps: „Ganz wichtig ist: nicht nörgeln oder drohen. Wenn ein Vorgesetzter gute Laune hat, dann hört er aufmerksamer zu.“ Eine gute Gelegenheit sei eine Firmenfeier – dort kommt das Anliegen ungezwungener an.

    Argumentieren können Arbeitnehmer beispielsweise mit größerer Produktivität, weniger Krankheitstagen und einem besseren Betriebsklima. Witte zufolge sei ein Chef manchmal schnell überzeugt. Gerade das Argument der Steuerfreiheit kommt bei Arbeitgebern gut an – davon wissen viele Chefs noch nichts.

    Doch nicht bei jedem Gesundheits-Angebot sind Arbeitgeber von der Steuer befreit. Grundsätzlich gilt: Der Chef hat einen jährlichen Freibetrag von 500 Euro pro Mitarbeiter. Außerdem kann ein Arbeitgeber steuerfrei keine Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios übernehmen.

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