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Recht: Unfall mit geöffneter Tür: Wer trägt die Hauptschuld?

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Unfall mit geöffneter Tür: Wer trägt die Hauptschuld?

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    Steht die Autotür offen und es kommt zu einem Unfall, müssen unter Umständen beide Beteiligte dafür haften.
    Steht die Autotür offen und es kommt zu einem Unfall, müssen unter Umständen beide Beteiligte dafür haften. Foto: Sebastian Kahnert (dpa)

    Oft liegt die Hauptschuld beim Autofahrer, wenn sein

    In einem Fall, der vor Gericht verhandelt wurde, war eine Frau auf einem Parkplatz aus ihrem Auto ausgestiegen. Die offene Fahrertür touchierte ein weiteres Auto, als dieses auf den Stellplatz neben ihr fuhr. Die Versicherung des Unfallgegners bezahlte allerdings nur die Hälfte des Schadens. Dagegen klagte die Frau - mit dem Argument, beim Zusammenstoß sei die Tür ihres Autos bereits mehrere Sekunden lang geöffnet gewesen.

    Unfälle mit geöffneter Fahrertür

    Das Gericht gab der Frau aber nicht Recht, sondern machte sie für 60 Prozent der Kosten haftbar. Bei Unfällen mit geöffneter Fahrertür weise viel darauf hin, dass der Aussteigende nicht umsichtig genug gewesen ist, urteilte das Gericht. Kann der Anschein dieser Annahme nicht widerlegt werden, trage der Aussteigende die Hauptschuld. Dem anderen Fahrer wies das Gericht 40 Prozent der Schuld zu - mit dem Hinweis, man müsse auf Parkplätzen stets besonders vorsichtig sein. dpa/AZ

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