Zu schnell gefahren, mit dem Handy telefoniert, falsch geparkt: Auslandsknöllchen können auch in Deutschland vollstreckt werden, was oft auf Verwunderung stößt. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Neuerdings beauftragen ausländische Behörden oft private Inkassofirmen damit, Strafzahlungen einzutreiben. Damit gilt: Ein Knöllchen im Urlaub lässt sich, anders als früher, nicht mehr einfach ignorieren. „Bußgelder aus anderen EU-Staaten werden mittlerweile konsequent in Deutschland vollstreckt“, warnt etwa Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Aber wer eine Forderung zugestellt bekommt, sollte sie genau prüfen.
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