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Recht: BGH: Dashcam-Material ist Beweismittel nach Verkehrsunfall

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BGH: Dashcam-Material ist Beweismittel nach Verkehrsunfall

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    In Prozessen nach Verkehrsunfällen dürfen Aufnahmen von Dashcams nun als Beweismittel genutzt werden. Das entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe.
    In Prozessen nach Verkehrsunfällen dürfen Aufnahmen von Dashcams nun als Beweismittel genutzt werden. Das entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe. Foto: Rene Ruprecht, dpa

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. "Dashcams dürfen bei

    Bundesgerichtshof erlaubt Dashcams als Beweismittel

    Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig. (afp)

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