Der Tod eines geliebten Menschen, sei es Vater, Mutter oder Kind, trifft die Angehörigen sowieso schon hart. Zur Trauer kommt dann die Pflicht, den Verstorbenen innerhalb kurzer Zeit bestatten zu lassen. So schreibt das Bestattungsgesetz etwa bei Erdbestattungen vor, den Toten frühestens 48 Stunden, mindestens aber nach acht Tagen zu beerdigen.
In diesem Moment brechen viele Fragen über die sich sowieso im Ausnahmezustand befindlichen Angehörigen ein. Vieles muss dann bedacht, entschieden und erledigt werden. "Darum ist es hilfreich, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen", erläutert Dieter Pribil, Betriebsleiter beim Augsburger Bestattungsinstitut "Friede" – am besten schon zu Lebzeiten.
Rund 900.000 Sterbefälle werden in Deutschland pro Jahr registriert: 55 Prozent davon sind Feuerbestattungen, 45 Prozent Erdbestattungen und 2,5 Prozent Seebestattungen. Der Trend geht laut Pribil "eindeutig" zur Einäscherung.
Die Leistungen von Bestattungsunternehmen werden schnell teuer
Gleich nach dem Tod eines Menschen stürmen die ersten Fragen auf die Angehörigen ein. Zunächst muss nach dem Tod außerhalb eines Krankenhauses Pribil zufolge ein Arzt gerufen werden, um den Todeszeitpunkt festzustellen. Dann gelte es, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten. Dieses übernimmt mindestens den Transport des Toten vom Sterbeort zum Friedhof oder zum Krematorium. Denn in privaten Fahrzeugen ist dies in Deutschland verboten.
Die Bestatter übernehmen im Zweifel auch alle anderen organisatorischen Fragen. Die Liste der möglichen Leistungen ist lang. Dazu gehört es beispielsweise, den Toten zu waschen und einzukleiden, einen Sarg anzubieten und auszustatten, eine Trauerfeier zu organisieren und alle weiteren Formalitäten zu erledigen. Doch das kann schnell teuer werden.
Da die Posten einzeln abgerechnet werden, steigen die Kosten bei einer aufwendigen Bestattung im Handumdrehen. Allein der Sarg, der im Übrigen auch bei einer Feuerbestattung benötigt wird, kann zwischen rund 380 und mehreren tausend Euro kosten.
Die Erben müssen in der Regel die Beisetzung finanzieren
Für 20 Prozent der Hinterbliebenen, so der Bundesverband Deutscher Bestatter, sei die Kostenfrage ein wesentliches Kriterium bei der Wahl der Bestattungsart. Insgesamt sei das Preisbewusstsein deutlich gestiegen. Die genauen Zahlen für eine Bestattung sind allerdings schwer zu benennen, weil sie von vielen Faktoren abhängig sind. Mit mindestens 3000 Euro müssen Hinterbliebene allerdings selbst in günstigen Fällen einer Feuerbestattung rechnen. Bei Erdbestattungen kommen in einer Stadt wie Augsburg summa summarum schnell um die 5000 Euro zusammen.
Verantwortlich für die Organisation einer Beerdigung sind in Deutschland gemäß der Totenfürsorgepflicht die nächsten Familienangehörigen. Hierbei muss es sich nicht zwangsläufig um die durch das Erbrecht festgelegten Erben handeln. Die Erben sind in der Regel aber in der Kostentragungspflicht. Das heißt, sie müssen die Beisetzung finanzieren. Können sie die Kosten nicht selbst oder aus dem Erbe bestreiten, kann finanzielle Hilfe durch Beantragen einer Sozialbestattung erfolgen.
Ein weiterer Punkt: Tote müssen in Deutschland auf dafür zugelassenen Flächen beigesetzt werden. Meist sind das Friedhöfe, im Kommen ist die Beisetzung unter Bäumen auf speziell dafür ausgewiesenen Waldflächen. Eine gerade in Bayern nur selten genutzte Alternative sind Seebestattungen. In Nachbarstaaten wie der Schweiz oder den Niederlanden sind übrigens die Bestimmungen freier. Dort dürfen Hinterbliebene eine Urne sogar zu Hause aufbewahren.
Diese Vorkehrungen können Angehörige im Todesfall entlasten
Experte Pribil betont, am besten sei es, wenn man vor seinem Tod die wichtigsten amtlichen Urkunden sammelt und individuelle Wünsche notiert und beispielsweise in einer Mappe aufbewahrt. Damit nehme man Angehörigen in einer schwierigen Zeit "eine Menge Arbeit" ab. Diese Fragen sollten Sie rechtzeitig klären: Wollen Sie eine Erd- oder Feuerbestattung? Soll das Grab anonym sein oder nicht? Soll es im Friedhof oder im Wald liegen? Auch die Gestaltung des Grabes, den Umfang der Trauerfeier und die Frage, ob dieselbe mit oder ohne Geistlichen stattfinden soll, kann man rechtzeitig festlegen.
Da nach dem Tod eines Angehörigen viele bürokratische Hürden genommen werden müssen, benötigen die Angehörigen Personalausweis, Geburtsurkunde, Familienstammbuch, die Kranken- und (im Falle eines Ruheständlers) auch die Rentenversicherungsnummer des Toten. Zudem, sagt Fachmann Pribil, sollten Angehörige nach dem Tod ein Porträtfoto vom Toten und entsprechende Kleidung für die Bestattung bereitlegen. Den Rest übernehme der Bestatter. Der kalkuliert mit festen und variablen Bestandteilen.
Zu ersteren gehören beispielsweise Gebühren für Sterbeurkunden und andere notwendige Dokumente. Die Kosten legen die Gemeinden fest. Ebenso die Preise für Grabstätten auf ihren Friedhöfen. Eine Regel gibt es laut Pribil: Ländliche Gemeinden haben oft niedrigere Preise als Großstädte. Dazu kommen die Kosten für die Beisetzung. Sie liegen bei einer Urne niedriger als bei einem Sarg. Wird der Tote verbrannt, entstehen jedoch weitere feste Kosten für das Krematorium.