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Ratgeber: Abzocke und Betrug? So vermeiden Sie Ärger mit dem Schlüsseldienst

Ratgeber

Abzocke und Betrug? So vermeiden Sie Ärger mit dem Schlüsseldienst

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    Ausgeschlossen. Jetzt muss der Schlüsseldienst ran.
    Ausgeschlossen. Jetzt muss der Schlüsseldienst ran. Foto: Kai Remmers, dpa (Archiv)

    Es ist eine Sache von Sekunden: Die Tür fällt ins Schloss – und man steht draußen. Ausgesperrt aus der eigenen Wohnung. Kein Ersatzschlüssel greifbar. Wenigstens hilft die Nachbarin und reicht ihr Handy rüber. Ein Schlüsseldienst muss her, rasch. Dann der nächste Schock. Unseriöse Firmen bitten für die Soforthilfe mit bis zu 390 Euro zur Kasse. Oder sie wollen gar 800 Euro und mehr, speziell an Feiertagen oder nachts.

    „Anbieter nutzen die Notlage gern aus und verlangen oft absurde Preise, das ist ein Dauerärgernis“, heißt es von der Verbraucherzentrale Bayern. Wer die Tricks der Gaunerfirmen kennt, kann Wucher-Rechnungen aber vermeiden. Notfalls lässt sich auch nach einem Reinfall noch Geld zurückholen.

    Schlüsseldienst: So vermeiden Sie Abzocke

    Überlegt handeln: Am besten ist es, ortsbekannte Schlosser um Hilfe zu bitten. Ein lokaler Notdienst hat kürzere Anfahrtszeiten als jemand, der von weit herkommt. Vorsicht: Wer googelt, sollte niemals einen Anbieter wählen, der mit Tiefpreisen wirbt. Wichtig ist immer, wo die Firma sitzt. Hinter so mancher Ortsvorwahl steckt nur ein Callcenter, der 24-Stunden-Nothelfer kommt aber von weit weg. Betroffene sollten immer fragen, welche Anfahrtskosten anfallen und wann der Monteur da sein kann. Die Notdienste müssen am Telefon darüber Auskunft geben. Tun sie das nicht, einen anderen anrufen.

    Unter Zeugen telefonieren: Gaunerfirmen locken im Internet oft mit Dumpingpreisen ab neun Euro, verlangen dann aber viele hundert Euro, weil die Türöffnung angeblich kompliziert und aufwendig war. Wer bei dem Telefonat jemanden mithören lässt, geht auf Nummer sicher und kann Absprachen im Streitfall beweisen. Geschildert werden sollte unbedingt, was genau passiert ist und gemacht werden soll. Ist die Tür zugefallen, braucht der Servicemann sie nur zu öffnen und nicht gleich das ganze Schloss auszuwechseln. Klemmt ein Sicherheitsschloss oder ist die Tür abgeschlossen, gehört auch das klar gesagt. So kann der Notdienst kalkulieren.

    Über den Preis reden: Wer noch vor der Auftragsvergabe ausdrücklich nach den Kosten fragt, macht es richtig. Nicht über Geld sprechen mündet häufig in böse Überraschungen. Möglich ist, nach einem verbindlichen Komplettpreis für die Hilfe in der Not zu fragen. Der Festpreis sollte schon die Anfahrtskosten enthalten. Legt sich der Notdienst auf eine Summe fest, kann der Monteur später nicht plötzlich deutlich höhere Beträge fordern. Der Kunde darf auf dem Festpreis beharren, betont Verbraucherschützerin von Behren.

    Auf Zuschläge achten: An Sonn- und Feiertagen oder nachts dürfen Schlüsseldienste durchaus Zuschläge für ihren Service verlangen. An Werktagen, innerhalb der üblichen Arbeitszeiten, ist das nicht erlaubt. Will der Monteur einen „Sofortzuschlag“, einen „Bereitstellungszuschlag“ oder „Spezialwerkzeugkosten“ abrechnen, ist das laut Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 31 C 63/98-44) nicht zulässig.

    Das ist normal: Die Verbraucherzentralen haben sich vor kurzem einen bundesweiten Marktüberblick bei 600 Schlüsseldiensten verschafft, was eine einfache Türöffnung inklusive Anfahrt aus der näheren Umgebung eigentlich kosten darf. Ergebnis: Im bundesweiten Mittel bewegen sich die Preise tagsüber am Werktag um 70 Euro. Mit knapp 59 Euro ist der Notdienst in Mecklenburg-Vorpommern am günstigsten. Nachts oder sonn- und feiertags kostet der preiswerteste Service in Bremen 85 Euro, der teuerste in Rheinland-Pfalz knapp 149 Euro. Hat der Schlüsseldienst Materialkosten und dauert es länger, kann die Arbeit etwas teurer werden.

    Keine Höchstpreise akzeptieren: Präsentieren Gaunerfirmen überhöhte Rechnungen von vielen hundert Euro oder mehr, muss der Kunde das nicht zahlen. Schon gar nicht sofort in bar oder unter Druck. Als Wucher gilt ein Preis dann, wenn das Doppelte oder Vielfache des regional üblichen Preises verlangt und die Zwangslage ausgenutzt wird. Der Kunde kann eine detaillierte Rechnung verlangen. Nicht vereinbarte Posten darf er streichen. Wer nicht genug Geld daheim hat, sollte sich nicht vom Monteur zwingen lassen, zum Geldautomaten zu gehen. Droht dieser, die Tür wieder zu verschließen, darf der Kunde die Polizei rufen. Nötigung ist strafbar.

    Geld zurückholen: Wer gezahlt hat, später aber merkt, dass die Rechnung unangemessen hoch war, sollte sich Rechtsberatung von einer Verbraucherzentrale holen. Die Chance, zu viel Gezahltes notfalls vor Gericht zurückzuholen, ist gar nicht schlecht, sagt von Behren. Erst vor kurzem bekam ein Bürger vor dem Amtsgericht Lingen recht, der 308 Euro für die Türöffnung gezahlt hatte. Weil vorher nicht über die Kosten gesprochen wurde, schulde der Kunde nur die ortsübliche Vergütung von rund 112 Euro, so das Urteil (Az. 4 C 529/16). Der Kläger bekam 196 Euro zurück. Außerdem musste der Schlüsseldienst die Anwaltskosten des Ausgesperrten zahlen.

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