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Putzen: Warum arbeiten so viele Haushaltshilfen schwarz?

Putzen

Warum arbeiten so viele Haushaltshilfen schwarz?

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    Viele Putzhilfen sind nicht angemeldet. Sprechen mag über das Thema kaum einer der Betroffenen. Die illegale Beschäftigung ist für Putzkräfte und Auftraggeber riskant.
    Viele Putzhilfen sind nicht angemeldet. Sprechen mag über das Thema kaum einer der Betroffenen. Die illegale Beschäftigung ist für Putzkräfte und Auftraggeber riskant. Foto: Franziska Kraufmann, dpa 

    Karin Schweizer und Esra Yildrim sind ein gutes Team: Während die eine die Betten zum Lüften hängt, saugt die andere schon mal das Schlafzimmer durch. Gleich muss Karin los, um die Kinder vom Sport abzuholen. Dann wird Esra das Bad putzen und wenn die Zeit noch reicht, dort auch gleich den Boden wischen. Karin ist verheiratet, Mutter von zwei Kindern und in Teilzeit berufstätig. Ihre freie Zeit ist knapp bemessen. Deshalb schätzt sie die Besuche von Esra. Die junge Frau, geht ihr im Haushalt zur Hand. 12 Euro die Stunde zahlt ihr Karin dafür – schwarz.

    Schwarzarbeit ist strafbar - für Auftraggeber und Beschäftigte

    Die beiden Frauen dieser kurzen Geschichte sind frei erfunden. Sie bilden aber genau die Situation und den durchschnittlich genannten Stundenlohn ab, die uns während der Recherche zu diesem Thema häufig beschrieben und genannt wurden. Öffentlich dazu äußern wollte sich keiner der Befragten. Schließlich ist Schwarzarbeit strafbar – auch wenn es „nur“ um Unterstützung im Haushalt geht.

    Laut Institut der Deutschen Wirtschaft arbeiten rund 80 Prozent der Haushaltshilfen in Deutschland schwarz, das sind aktuellen Schätzungen nach rund drei Millionen Menschen. Eine Quote, die Rosemarie Weber, Vorsitzende des DHB Netzwerk Haushalt Augsburg, dem ehemaligen Hausfrauenbund, nicht überrascht. „Einigen Menschen, mit denen ich spreche, scheint gar nicht bewusst zu sein, dass sie ihre Haushaltshilfe schwarz beschäftigen“, sagte sie. „Sie bewerten deren Dienste mehr als Nachbarschaftshilfe, denn als Erwerbstätigkeit. Anderen fehlt schlichtweg das Unrechtsbewusstsein.“

    So beschäftigen Sie Ihre Putzfrau legal

    Wer eine Putzfrau anstellen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Allen gemein ist, dass sich Teile der Kosten bei der Steuer als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen lassen – sofern das Geld überwiesen und nicht bar ausgezahlt worden ist.

    Wer seine Putzfrau auf Rechnung arbeiten lässt, muss sicherstellen, dass die Reinigungskraft ein Gewerbe angemeldet hat. Der Arbeitgeber erhält eine Rechnung, die er bezahlt. Sinnvoll ist es, wenn man unregelmäßig Hilfe braucht, etwa zum Fensterputzen.

    Auf Minijob-Basis sind mehr als 300.000 Putzhilfen deutschlandweit angemeldet. Vor der Einführung des Minijobs 2003 waren es noch 40.000. Der Bürokram für eine Anmeldung hält sich in Grenzen. Im Internet lässt sich der sogenannte Haushaltsscheck ausdrucken.

    Die DIN-A4-Seite muss mit dem Minijobber ausgefüllt – das dauert rund zehn Minuten – und dann an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung geschickt werden. Diese übernimmt die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Beiträge für die Sozialversicherung.

    Minijobber haben Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dem Arbeitgeber stehen seinerseits aber auch Gelder bei Krankheit und Schwangerschaft zu. Die Abgaben für den Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale betragen 14,8 Prozent des Arbeitsentgelts.

    Beispiel-Rechnung: Wer 200 Euro im Monat ausgibt, zahlt 29,60 Euro an Steuern und Sozialabgaben. Da man über die Steuererklärung bis zu 510 Euro vom Finanzamt zurückerstattet bekommen kann, gleichen sich die Ausgaben teilweise aus.

    Wer es ganz bequem und dazu eine ausgebildete Fachkraft haben will, wendet sich am besten an Agenturen wie das DHB Netzwerk Haushalt. Hier werden neben Kosten für die Anfahrt 23,50 Euro plus Mehrwertsteuer an Stundenlohn fällig. Das ist nicht die günstigste, aber eine sichere Variante.

    Das DHB Netzwerk Haushalt setzt sich daher stark dafür ein, Reinigungskräfte legal zu beschäftigen. Aus verschiedenen Gründen. „Wenn jemand schwarz arbeitet und nicht bei einem zuständigen Unfallversicherungsträger angemeldet wird, kann die Versicherung die Kosten vom Auftraggeber zurückfordern“, sagt Weber. „Da weder Steuern noch Sozialversicherungen gezahlt werden, können Rückforderungen über mehrere Jahre fällig werden. Außerdem machen sich sowohl die Schwarzarbeiter als auch die Auftraggeber strafbar.“ Verursache die Reinigungskraft im Haus einen Schaden, komme deren Haftpflichtversicherung nicht dafür auf und der Auftraggeber bliebe gegebenenfalls auf dem Schaden sitzen.

    Warum es sich lohnt, Haushaltshilfen anzumelden

    Argumente, die eigentlich für eine legale Beschäftigung sprechen würden, wo Unfall- und oftmals Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Doch nach wie vor bleibt die Zahl schwarz beschäftigter Reinigungskräfte hoch. Die Gründe sind vielschichtig: Die Angst der Arbeitgeber vor zu viel Bürokratie, das bekannte Argument „Das haben wir immer schon gemacht“ und der Wunsch der Arbeitnehmer selbst, möglichst Brutto für Netto zu verdienen, werden uns von unseren befragten Augsburgern genannt.

    „Bei Menschen die Unterhalts- oder Sozialleistungen beziehen, würden die Einnahmen aus einem Minijob teilweise angerechnet werden. Das wollen viele umgehen“, ergänzt Wolfgang Buschfort von der Deutschen Rentenversicherung. Wer mehr als die steuerfreien 450 Euro verdienen will, agiert oftmals ebenfalls schwarz, um Abgaben zu vermeiden.

    Obwohl die Zahl illegal beschäftigter Haushaltshilfen hoch ist, stehen sie offenbar nicht in Konkurrenz zu Anbietern wie dem DHB Netzwerk Haushalt. Laut Heike Peitsch, Leiterin des zugehörigen Dienstleistungszentrums, sind die Anfragen nach legal beschäftigten Reinigungskräften hoch. „Wir haben dreimal so viele Nachfragen als wir abdecken können“, erzählt sie. Schwierigkeiten habe sie vor allem damit, qualifiziertes Personal zu finden. „Wir beschäftigen und vermitteln nur ausgebildete Hauswirtschafterinnen, mit einwandfreiem polizeilichem Führungszeugnis und Schufa-Auskunft.“

    Schließlich sei der Einsatz in Privathaushalten besonders sensibel. Wer die Einstellungshürden nimmt, bekommt dann den Tariflohn von 11,75 Euro. Der Rest des Betrages von 23 Euro plus Mehrwertsteuer, den das Dienstleistungszentrum vom Kunden erhebt, wird laut Pietsch für Verwaltung, Versicherungen und Lohnnebenkosten aufgewandt.

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