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Prozess in Braunschweig: Musterklage von 470.000 Dieselkunden: Was bringt die Klage gegen VW?

Prozess in Braunschweig

Musterklage von 470.000 Dieselkunden: Was bringt die Klage gegen VW?

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    Gut vier Jahre nach dem Auffliegen des Diesel-Skandals beginnt der Prozess zwischen klagenden Kunden und dem Volkswagen-Konzern. In der Musterfeststellungsklage machen sich 470.000 Autofahrer Hoffnung.
    Gut vier Jahre nach dem Auffliegen des Diesel-Skandals beginnt der Prozess zwischen klagenden Kunden und dem Volkswagen-Konzern. In der Musterfeststellungsklage machen sich 470.000 Autofahrer Hoffnung. Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

    „Ich rufe auf: die Sache 4 MK 1/18.“ Es klingt zuerst wie ganz gewöhnlicher Gerichtsstoff, was Richter Michael Neef da in Braunschweig in trockenem Tonfall vorträgt. Doch dieses Aktenzeichen hat es in sich: Der Richter soll eine Grundsatzentscheidung treffen, bei der es um Milliarden Euro für die Verbraucher gehen könnte – und um Wiedergutmachung in einem der größten Industrieskandale der vergangenen Jahrzehnte. Ein Überblick.

    Worum geht es in Braunschweig?

    Gut vier Jahre nach dem Auffliegen des Diesel-Skandals begann am Montag ein Mammutprozess zwischen klagenden Kunden und dem Volkswagen-Konzern. Dabei wird das neue Instrument der Musterfeststellungsklage angewandt, in diesem Fall ziehen Verbraucherschützer stellvertretend für einzelne Betroffene vor Gericht. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) setzt sich für die Dieselfahrer ein – er tritt am Oberlandesgericht Braunschweig als Musterkläger auf. Die erste mündliche Verhandlung verlegten die Richter wegen des großen Andrangs in die Braunschweiger Stadthalle. Etwa 470.000 Dieselkunden haben sich der Musterklage angeschlossen.

    Wie funktioniert eine Musterfeststellungsklage?

    Um Verbrauchern ohne Rechtschutzversicherung die Möglichkeit zu geben, ihren Rechtsanspruch kostenfrei zu prüfen, hat das Bundesministerium für Justiz im Jahr 2018 das Instrument der Musterfeststellungsklage geschaffen. Die Idee geht so: Ein Verbraucherverband zieht stellvertretend für viele Bürger vor Gericht, die sich von einem Unternehmen in einer bestimmten Sache geschädigt fühlen. Wer sich einer solchen Einer-für-alle-Klage anschließen will, trägt sich in ein Klageregister ein. Das wird beim Bundesamt für Justiz geführt. Ein Gericht klärt anschließend in einem Prozess, ob die Ansprüche der Verbraucher begründet sind. Am Ende steht entweder ein Urteil oder ein Vergleich. Sollte am Ende entschieden werden, dass Betroffene ein Recht auf Entschädigung haben, müssen sämtliche Kläger ihren individuellen Anspruch anschließend zwar noch einmal einzeln gerichtlich durchsetzen. Das dürfte dann aber erheblich einfacher möglich sein.

    Welche Vorteile bringt die Musterklage Verbrauchern?

    Bisher war es schwierig, bei Masseschäden Ansprüche gegen Unternehmen zu erstreiten, weil die Gerichte selbst bei vielen Betroffenen über jeden Fall einzeln zu entscheiden und den Schaden individuell zu berechnen haben, sagen Experten. Dieses Problem behebt die neue Regelung teilweise: Ein Gericht entscheidet über die Streitpunkte, die für alle relevant sind, andere Gerichte sind daran gebunden. Damit, so die Erwartung, kommen Verbraucher schneller an Schadenersatz oder ans Ende von Vertragsstreitereien. Noch ein Vorteil: Die Teilnahme an einer Musterklage kostet Verbraucher kein Geld. Die Verbraucherverbände zahlen zunächst die Kosten der Klage, auch bei verlorenen Prozessen. Mitmachende Verbraucher müssten dem klagenden Verband auch nicht angehören, ein Anwalt ist nicht notwendig.

    Was ist der Anlass für das Verfahren?

    Im September 2015 hatte VW nach Prüfungen von Behörden in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide ausgestoßen wurden als in Tests. In Deutschland hatte VW in den Jahren 2008 bis 2015 in mindestens 2,4 Millionen Dieselfahrzeugen solche Abschalteinrichtungen eingebaut. Viele Kunden fühlen sich geprellt.

    Welche Fahrer könnten von der Klage in Braunschweig profitieren?

    Bei dem Verfahren in Braunschweig geht es erst einmal nur darum, ob Volkswagen unrechtmäßig gehandelt hat. Andere Hersteller sind also noch außen vor. Die Musterklage umfasst die Marken VW, Audi, Seat und Skoda – und nur Autos mit Dieselmotoren des Typs EA 189, die nach dem 1. November 2008 gekauft wurden und vom Rückruf betroffen waren.

    Was ist das Ergebnis des ersten Verhandlungstags?

    Die Dieselkunden müssen sich bis zu einer klaren Einschätzung ihrer Chancen auf Schadenersatz vorerst gedulden. Das Oberlandesgericht Braunschweig gab am ersten Verhandlungstag noch keine einheitliche Richtung vor. Man müsse zunächst vorherige Urteile anderer Gerichte „sorgfältig prüfen“, erklärte Richter Neef nach der Eröffnung des Verfahrens. Er ließ die Musterklage aber grundsätzlich zu.

    Zeichnet sich bereits ab, ob das Verfahren für die Kläger erfolgreich sein könnte?

    Die Verbraucherzentralen hoffen auf einen Erfolg: „Das Gericht hat die Verhandlung bisher sehr gut geführt und aus unserer Sicht Andeutungen gemacht, dass es zu einer Verurteilung kommen kann“, sagte Anwalt Ralf Stoll. Volkswagen dagegen bestreitet, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist: „Noch heute werden die Fahrzeuge täglich von hunderttausenden Kunden gefahren, weshalb es aus unserer Sicht keinen Schaden gibt und damit auch keinen Grund zu einer Klage.“

    Gibt es denn eine Chance, über den Weg den kompletten Kaufpreis zurückzuerhalten?

    Hier sollte die Euphorie nicht zu groß sein: Klagende Kunden müssten sich darauf einstellen, im Erfolgsfall eine Entschädigung mit der Nutzung des Autos zu verrechnen: „Uns will es nicht einleuchten, dass die Fahrzeuge über Jahre kostenlos genutzt werden durften“, sagte Richter Neef.

    Ist die Musterfeststellungsklage der einzige Weg, als betroffener Dieselfahrer zu Schadenersatz zu kommen?

    Nein. Jeder Betroffene kann auch auf eigene Faust klagen. Das ist auch passiert und beschäftigt viele Gerichte. Im Rahmen tausender Einzelklagen verlangen VW-Fahrer Schadenersatz. Viele Einzelurteile gingen bisher aber zugunsten von VW aus. (dpa, AZ)

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