Die Situation kennen viele: Die Kraft der Eltern schwindet, sie werden krank, brauchen Hilfe, wollen aber in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben. Und oft reicht es nicht, dass ein ambulanter Pflegedienst kommt. Nicht selten ist eine ständige Betreuung nötig. In diesem Fall machen sich viele auf die Suche nach ausländischen Pflegekräften, die im Haus des Pflegebedürftigen wohnen. Doch der Prozess vor Kurzem, bei dem ein Vermittler von osteuropäischen Betreuungskräften aus der Region verurteilt wurde, hat deutlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, einen seriösen Anbieter zu haben. Daher haben wir Tipps zusammengestellt:
Anbietersuche
Um einen seriösen Vermittler ausländischer Pflegekräfte in der Region zu finden, empfiehlt Claus Fussek, der im ambulanten Beratungs- und Pflegedienst „Vereinigung Integrationsförderung“ tätig ist und ein Experte rund um das Thema
Die Stiftung Warentest hat im Mai mehrere Vermittler getestet. Expertin Katrin Andruschow kam zu dem Schluss, dass Vorsicht vor allem dann geboten ist, wenn Selbstständige vermittelt werden. Denn hier herrsche die Gefahr, dass es sich um Scheinselbstständige handelt, was wiederum für deutsche Kunden hohe Bußgelder und Nachzahlungen bedeuten kann. Eine gute Agentur zeichne sich ihrer Recherche nach auch dadurch aus, dass sie exakt den Bedarf erforscht, sich ein Bild von den Bedingungen vor Ort macht und zwei bis drei Personalvorschläge anbietet. Entscheidend sind auch für Andruschow gute Sprachkenntnisse der Betreuerin.
A1-Bescheinung
Um Scheinselbstständigkeit auszuschließen, ist es nach Ansicht von Andruschow wichtig, dass man bei der Agentur nach der Beschäftigungsform nachfrägt. „Und lassen Sie sich von jeder Betreuerin – außer bei den in Deutschland Niedergelassenen – von Anfang an, die A1-Bescheinigung zeigen oder den Nachweis, dass sie beantragt ist“, betont Andruschow. Am besten man mache sich eine Kopie davon. Denn die A1-Bescheinigung belegt, dass die Betreuerin im Heimatland sozialversichert ist. „Kontrolliert der Zoll, ist dieser Beleg wichtig.“
Verträge
Nicht immer wird nach Erkenntnis von Andruschow ein Vertrag mit der Vermittlungsagentur abgeschlossen. Zwingend notwendig ist dagegen der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages. Der Stiftung Warentest sind in allen von ihr überprüften Verträgen Mängel aufgefallen. Es versteht sich von selbst, dass Verträge gründlich gelesen werden müssen, bevor sie unterschrieben werden. Unbedingt zusichern sollte die ausländische Firma in ihrem Dienstleistungsvertrag, dass alle rechtlichen Grundlagen eingehalten werden. Das sichert den Kunden zusätzlich ab. Wichtig ist auch die Haftung bei Unfällen und Fehlern der Betreuungskraft.
Kosten
Nach Angaben der Stiftung Warentest muss mit Kosten von etwa 1500 bis 3400 Euro gerechnet werden. Hinzu kommen Ausgaben fürs Essen, da die Hilfe immer voll im Haushalt verpflegt wird. Und es kommen Fahrtkosten hinzu. „Ein Teil der Kosten ist steuerlich absetzbar, bis zu 4000 Euro im Jahr.“ Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit könne natürlich das Pflegegeld für die Betreuungskosten hergenommen werden.
Infrastruktur
Damit eine Pflegehilfe einziehen kann, muss ein eigener, möblierter Raum vorhanden sein und am besten ein eigenes Bad. Wichtig sei ein Zugang zu Telefon und Internet sicherzustellen, damit die Betreuerin Kontakt zu ihrer Familie in ihrer Heimat pflegen kann.
Pflegedienst einbinden
Ausländische Betreuerinnen sollten nach Ansicht von Andruschow nur allgemeine Pflegetätigkeiten wie Unterstützung beim Waschen und Essen übernehmen. Selbst bei normalen Pflegebedarf reiche die Betreuungskraft oft allein nicht aus und es müsse zusätzlich ein Pflegedienst eingebunden werden. Nur so und mit Hilfe der Angehörigen ist auch darauf zu achten, dass die Betreuerin ihre ihr zustehenden Pausen und freie Tage einhalten kann.
Arbeitszeit
Gerade die Arbeitszeit nennt Andruschow einen ganz schwierigen Punkt beim Einsatz ausländischer Pflegkräfte. In den geprüften Verträgen wurden teils deutliche Hinweise gefunden, dass Höchstarbeitszeiten umgangen werden. Am günstigsten sei es, wenn die Betreuungskräfte Angestellte einer Firma aus einem anderen EU-Land sind und von ihr nach Deutschland entsandt werden. Dann gelten nämlich deutsche Mindeststandards wie etwa der hiesige Mindestlohn und Arbeitszeitregelungen. Vermittlungsagenturen sollten ihre deutschen Kunden eindeutig zu diesen Punkten informieren.
Faire Arbeit
Andruschow verweist auf die Möglichkeit, dass Pflegebedürftige oder Angehörige selbst Arbeitgeber werden. „Das ist die sauberste Lösung.“ Hilfe gibt es nicht nur bei Arbeitsagenturen und Rechtsanwälten, sondern vor allem auch bei der Caritas und der Diakonie. Im Internet unter www.carifair.de und www.vij-faircare.de. Bayerns Gesundheitsministerium weist auf das Projekt „Triple Win“ hin, zur Vermittlung von qualifizierten Pflegekräften aus Drittstaaten, an dem unter anderen die Arbeitsagentur beteiligt ist. Mehr Informationen im Internet unter www.triple-win-pflegekraefte.de.