Viele Corona-Beschränkungen bleiben im August vorerst in Kraft. Reisewarnungen für Staaten außerhalb der EU gelten bis zum 31. August, Großveranstaltungen sind weiterhin untersagt. Ein guter Monat ist der August aber für alle, die eine Ausbildung beginnen, BAfög beantragen möchten oder sich beruflich fortbilden. Dafür stellt der Staat mehr Geld zur Verfügung. Was sich im August ändert, finden Sie im Überblick.
Neue Regelungen im August: Aus- und Fortbildungen werden besser gefördert
Schluss mit längeren Arbeitszeiten: Ab August gilt wieder das übliche Arbeitszeitgesetz in Deutschland. Wegen der Corona-Krise waren die Regeln vorübergehend außer Kraft gesetzt worden. In der Covid-19-Arbeitszeitverordnung war festgeschrieben, dass in bestimmten Berufen die tägliche Arbeitszeit auf zwölf Stunden ausgedehnt werden kann. Mitarbeiter konnten ihre Arbeitszeit außerdem auf Sonn- und Feiertage ausweiten. Das Bundesministerium für Arbeit will diese Regeln nicht verlängern, eine Einzelfallprüfung ist aber möglich.
Mehr Geld für Weiterbildung: Der Bund will mehr Geld für das sogenannte Aufstiegs-BAfög in die Hand nehmen. Menschen, die sich in ihrem Beruf fortbilden, werden damit vom Staat unterstützt, müssen jedoch einen Teil des Geldes zurückzahlen. Die Kosten des Aufstiegs-BAföG tragen zu 78 Prozent der Bund und zu 22 Prozent die Länder. Zuschüsse für Abschlussprüfungen oder Kinderbetreuung sollen erhöht werden. Der Betrag für den Unterhalt muss in Zukunft nicht mehr zurückgezahlt werden. Die Änderungen im Einzelnen finden Sie hier. Eine kleine Aufbesserung gibt es auch beim BAfög für Studierende, dort wird der Höchstsatz auf 861 angehoben. Der lag zuvor allerdings bei 855 Euro.
Auch Azubis sollen profitieren: Die Beihilfe für Berufsausbildungen wird steigen. Das soll helfen, wirtschaftliche Hürden zu überwinden, die der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung entgegenstehen, heißt es in einem Statement der Bundesregierung. Ab August soll der Zuschuss von 716 auf 732 Euro im Monat steigen. Im Jahr 2017 wurden rund 87.000 junge Menschen mit Berufsausbildungsbeihilfe gefördert, darunter circa 60.000 Auszubildende und rund 26.000 Teilnehmer an berufsvorbereitenden Maßnahmen.
Geldspritze für kleinere Unternehmen nur noch im August: Die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen laufen nur noch bis Ende August. Unternehmen, die Zuschüsse aus dem Topf beziehen möchten, können das nur noch diesen Monat beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen durch die Pandemie zum Erliegen kam.
Regeln für Urlauber: Freiwillige Tests an Flughäfen, kein Landgang bei der Kreuzfahrt
Tests an Flughäfen: In diesem Jahr werden wohl deutlich weniger Menschen mit dem Flugzeug starten und landen. Trotzdem ist der August ein wichtiger Urlaubsmonat für viele Deutsche. Deshalb soll für Rückkehrer schnell und unkompliziert ein Corona-Test angeboten werden. "Alle Reiserückkehrer sollen sich binnen drei Tagen testen lassen können", sagte Gesundheitsminister Jens Spahn. Wer aus einem Risikogebiet einreist, soll direkt am Flughafen einen Test erhalten. Das ganze wird kostenlos sein und vorerst nicht verpflichtend. Allerdings will die Regierung prüfen, ob für Einreisende aus Risikogebieten ein verpflichtender Test eingeführt werden kann.
Kreuzfahrtschiffe fahren wieder: Seit Juli dürfen die Deutschen theoretisch wieder mit Kreuzfahrtschiffen über das Meer schippern. Die meisten Reedereien starten ihren Betrieb aber erst im August. Dazu gehört zum Beispiel die Flotte der Aida. Der Urlaub auf dem Schiff unterliegt einigen Regeln, Landgänge zum Beispiel sind vorerst nicht gestattet. (AZ)
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