Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Neue Gesetze und Regeln: Energielabels, Sommerzeit, Corona: Das ändert sich im März 2021

Neue Gesetze und Regeln

Energielabels, Sommerzeit, Corona: Das ändert sich im März 2021

    • |
    Die Energielabels für Elektrogeräte werden verändert: Die Klassen A+, A++ und A+++ wird es ab März 2021 nicht mehr geben.
    Die Energielabels für Elektrogeräte werden verändert: Die Klassen A+, A++ und A+++ wird es ab März 2021 nicht mehr geben. Foto: Peter Kneffel, dpa (Archivbild)

    Vereinfachte Energielabels für Elektrogeräte, blaue Kennzeichen für Mofas oder Mopeds und die letzte Chance aufs Baukindergeld - im März 2021 gibt es einige Änderungen für Verbraucher. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten neuen Gesetze und Regeln.

    Corona-Lockerungen: Das ändert sich im März

    Der Corona-Lockdown in Deutschland gilt erst einmal bis zum 7. März - es ist aber wahrscheinlich, dass Bund und Länder ihn noch einmal verlängern. Einige Lockerungen gibt es seit dem 1. März aber trotzdem.

    So dürfen in Deutschland die Friseure wieder öffnen, auch wenn strenge Hygiene-Regeln beachtet werden müssen. Dazu kommen je nach Bundesland weitere Lockerungen - in Bayern zum Beispiel Öffnungen für Baumärkte, Blumenläden, Gartenmärkte und Gärtnereien.

    Ab dem 1. März können die Friseure in Deutschland wieder öffnen.
    Ab dem 1. März können die Friseure in Deutschland wieder öffnen. Foto: Nicolas Maeterlinck, dpa (Archivbild)

    Neue Gesetze im März 2021: Vereinfachte Energielabels für Elektrogeräte

    Die Energielabels für Elektrogeräte werden vereinfacht: Die Höchstklassen A+, A++ und A+++ werden gestrichen. Stattdessen reichen die Klassen künftig nur noch von G für wenig umweltfreundliche Geräte bis A für sehr stromsparende Modelle.

    Gleichzeitig wird die Berechnung verändert und verschärft. Vom Bundesverband der Verbraucherzentralen heißt es, dass bisherige Geräte mit dem Label A+++ künftig wohl vor allem die Klasse C erreichen werden. Die beste Klasse A werde erst einmal ganz leer bleiben, damit Hersteller einen Anreiz für Innovation bekämen.

    Blaue Versicherungskennzeichen

    Fahrzeuge wie Mofas, Mopeds oder elektrische Tretroller benötigen seit dem 1. März ein neues Versicherungskennzeichen. Seit diesem Stichtag sind nur noch blaue Kennzeichen zugelassen. Wer danach noch mit einem alten schwarzen unterwegs ist, macht sich strafbar und ist bei einem Schaden nicht versichert.

    Neu ist in diesem Jahr, dass die Kennzeichen nicht mehr zwingend aus Alu oder Blech sein müssen. Einige Versicherungen bieten sie auch als Klebefolie an.

    Ab dem 1. März sind nur noch die neuen blauen Versicherungskennzeichen gültig.
    Ab dem 1. März sind nur noch die neuen blauen Versicherungskennzeichen gültig. Foto: GDV DL, dpa (Archivbild)

    Anspruch auf Baukindergeld nur noch bis zum 31. März

    Wer sich noch Baukindergeld sichern möchte, muss bis zum 31. März eine Baugenehmigung erhalten oder eine Immobilie kaufen. Der Antrag selbst kann bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden.

    Pro Kind gibt es 12.000 Euro, die in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro ausgezahlt werden. Hier erfahren Sie mehr: So beantragen Sie Baukindergeld.

    Einschränkungen beim Heckenschneiden

    Wie in jedem Jahr ist es im Zeitraum zwischen dem 1. März und dem 30. September verboten, eine Hecke stark zu schneiden. Allerdings gibt es Ausnahmen. Es ist weiterhin möglich, seine Hecke etwas in Form zu bringen. Mehr lesen Sie hier: Droht ab 1. März wirklich eine Strafe fürs Heckenschneiden?

    Frühlingsanfang und Zeitumstellung auf Sommerzeit

    Am 1. März ist der meteorologische Frühlingsanfang 2021. Als "richtiger" Frühlingsbeginn gilt aber der kalendarische am 20. März. An dem Datum sind Tag und Nacht gleich lang.

    Außerdem steht am 28. März die Zeitumstellung 2021 auf Sommerzeit an. Die Uhr wird um eine Stunde von 2 auf 3 Uhr vorgestellt, wodurch die Nacht kürzer ausfällt. Durch die Umstellung bleibt es am Morgen länger dunkel - dafür am Abend aber länger hell.

    Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier .

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden