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Mobilfunk: Diese Kostenfallen lauern im Handyvertrag

Mobilfunk

Diese Kostenfallen lauern im Handyvertrag

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    Das Handy ist aus dem Leben der meisten Menschen nicht wegzudenken. Beim Abschließen von Verträgen sollte man aber aufpassen.
    Das Handy ist aus dem Leben der meisten Menschen nicht wegzudenken. Beim Abschließen von Verträgen sollte man aber aufpassen. Foto: vzsh

    Ohne Smartphone und mobiles Surfen geht in Lauras Alltag nichts. Seitdem die 18-Jährige alleine wohnt, regelt sie ihre Verträge selbst. Trotzdem freut sie sich über elterlichen Rat. Kostenfallen lauern überall, auch bei Apps und Streamingdiensten.

    Beim Handy-Vertrag ganz genau ins Kleingedruckte schauen

    Prepaidkarte oder Handy mit Vertrag? Die Mobilfunkanbieter übertrumpfen sich mit günstigen Tarifen. Eine wichtige Entscheidung ist die Wahl zwischen Prepaid-Karte oder Handy mit Vertrag. Prepaid heißt, Laura kauft vorab für einen bestimmten Betrag Telefonminuten, SMS sowie Megabyte (MB) Datenvolumen zum Surfen. Bei der zweiten Variante schließt Laura einen Vertrag ab, mit oder ohne Mindestlaufzeit. Dafür erhält sie eine monatliche Rechnung, deren Betrag vom Konto abgebucht wird. Das Handy serviert der Anbieter oft mit. Vor der Tarifwahl schaut Laura auf die hochgestellten Nummern an den Preisen der knallbunten Angebote. Die Nummern oder Sternchen verweisen auf zusätzliche Informationen und somit den echten Preis. Der Monatsbetrag kann sich nämlich kräftig erhöhen, wenn Laura über die „Frei-Minuten“ hinaus telefoniert. Hier ist es ratsam, wenn sie weiß, was sie wirklich verbraucht.

    Surfen zum Fixpreis Fast alle Verträge bieten eine Flatrate, mit der Laura beliebig oft ins Internet kann – zu einem festen Preis. Für fünf bis zwanzig Euro im Monat stellen die Anbieter 200 MB oder mehrere Gigabyte zur Verfügung. Hat Laura das Datenvolumen verbraucht, ist für diesen Monat Schluss mit Internet – oder der Anbieter drosselt die Geschwindigkeit. Wenn Laura länger mit Höchstgeschwindigkeit surfen möchte, muss sie mehr zahlen.

    Vorsicht bei Apps und Streamingdiensten Nachrichten lesen, Musik hören, Spiele spielen: auf dem Smartphone läuft alles über Apps. Sie sind oft gratis oder kosten ein paar Euro. Die Anbieter müssen offenlegen, was das Produkt kann, wie groß die Datenmenge ist und ob ein Kopierschutz eingebaut ist. Wenn Laura sich nicht sicher ist, ob sie eine App kaufen möchte, kann sie oft eine kostenlose Testversion herunterladen und ausprobieren. Auch Musik und Videos kann Laura in Echtzeit anschauen oder hören bzw. streamen. Natürlich gegen Bezahlung. Um gegen Fehlkäufe gewappnet zu sein, steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses erlischt jedoch, sobald Laura mit dem Download oder Streaming beginnt.

    So lassen sich WAP-Bezahldienste ausschalten

    Abzocke vermeiden Gratis-Apps stecken häufig voller Werbung, die es in sich hat. Für das „Clickjacking“ manipulieren Betrüger die Werbebanner so, dass Laura, wenn sie beim Wischen mit dem Finger draufkommt, ein Abo aktiviert, das über die Telefonrechnung abkassiert wird. Möglich wird dies über das WAP-Billing (WAP=Wireless Application Protocol), das unkompliziertes Bezahlen per Smartphone ermöglicht. Gegen den Missbrauch haben die Netzanbieter das „Redirect“-Verfahren eingeführt: Vor Abschluss eines Abos kommt der Handynutzer auf eine Seite des Mobilfunkanbieters, die ihn vor den Kosten warnt. Erst wenn der Nutzer zustimmt, wird das Abo wirksam. Leider schaffen es viele Abzocker, dies zu umgehen. Abhilfe bietet die „Drittanbietersperre“: Kunden können – telefonisch oder über das Online-Kundenportal – bei ihrem Mobilfunkanbieter beantragen, dass solche Dienste nicht mehr über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Damit sind alle auf „WAP-Billing“ basierenden Dienste gesperrt. Einen Musterbrief zur Drittanbietersperre findet Laura auf der Website www.verbraucherzentrale-bayern.de.

    Die Serie „Laura zieht aus“ ist ein Projekt der Verbraucherzentralen. Sie wollen damit junge Menschen, die von Zuhause ausziehen informieren. Laura gibt es nicht in echt, die 18-jährige Auszubildende ist ein Fallbeispiel.

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