Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Mieterhöhung: BGH verhandelt Widerruf von Zustimmung zu Mieterhöhung

Mieterhöhung

BGH verhandelt Widerruf von Zustimmung zu Mieterhöhung

    • |
    Unwillkommene Post: Die Ankündigung einer Mieterhöhung.
    Unwillkommene Post: Die Ankündigung einer Mieterhöhung. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbol)

    Ist eine Mieterhöhung rechtlich mit dem Abschluss eines Handy-Vertrags am Telefon vergleichbar? Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich heute mit der Frage, ob ein Mieter seine Zustimmung zu einer

    Die Entscheidung über einen solchen Fall aus Berlin könnte erhebliche Auswirkungen haben. Das Urteil könnte noch am Mittwoch oder auch später verkündet werden.

    Der Mieter scheiterte mit seiner Klage

    Die Vorinstanzen hatten die Voraussetzungen für einen sogenannten Fernabsatzvertrag als nicht erfüllt angesehen. Fernabsatzverträge sind Verträge, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurden, etwa per Brief oder Telefon.

    Der Mieter scheiterte mit seiner Klage. Er hatte den unter Berufung auf den Mietspiegel geforderten erhöhten Teil der Miete unter Vorbehalt gezahlt und fordert ihn zurück. Es geht um eine Steigerung um 121,18 Euro auf 929,15 Euro Miete im Monat.

    Konsequenzen sind für Vermieter überschaubar

    "Die Bedeutung ist groß", sagte Gerold Happ vom Vorstand des Eigentümerverbands Haus & Grund. Zahlreiche Mieterhöhungen könnten noch widerrufen werden, wenn der BGH von Fernabsatzverträgen ausgeht. Sollte der BGH entsprechend entscheiden, müssten alle Mieterhöhungsschreiben künftig korrekte Widerrufsbelehrungen enthalten, betonte Happ.

    Nach Einschätzung des Mieterbundes sind die Konsequenzen für Vermieter überschaubar. Habe der Mieter bis zum Ende der Zustimmungsfrist der Mieterhöhung nicht zugestimmt, müsse der Vermieter innerhalb von drei Monaten klagen, wenn er die Mieterhöhung durchsetzen wolle. "Denkbar ist, dass er einen Monat verliert", teilte Pressesprecher Ulrich Ropertz mit. Voraussetzung sei aber die Widerrufsbelehrung. (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden