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Gesetze und Regeln: Maklerkosten und Bahn-Preise: Das ändert sich im Dezember 2020

Gesetze und Regeln

Maklerkosten und Bahn-Preise: Das ändert sich im Dezember 2020

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    Die Preise bei der Deutschen Bahn steigen - nicht die einzige Änderung im Dezember 2020.
    Die Preise bei der Deutschen Bahn steigen - nicht die einzige Änderung im Dezember 2020. Foto: Friso Gentsch, dpa (Symbolbild)

    Bahnfahren im Fernverkehr wird im Dezember 2020 etwas teurer. Für Käufer oder Eigentümer von Immobilien gibt es aber auch gute Nachrichten. Hier ein Überblick über die wichtigsten neuen Gesetze und Regeln:

    Deutsche Bahn ändert im Dezember 2020 Fahrplan und Preise

    Ab dem 13. Dezember gilt der neue Fahrplan der Deutschen Bahn, womit auch 2020 eine Preiserhöhung verbunden ist. Die Tickets im Fernverkehr werden laut Unternehmen um ein Prozent teurer - sie bleiben aber günstiger als im Vorjahr, da die Mehrwertsteuer für diese Fahrkarten mittlerweile gesenkt wurde.

    Die Kosten für Flexpreis-Tickets ohne Zugbindung steigen etwas mehr um durchschnittlich 1,5 Prozent und auch die BahnCard 100 wird teurer. Bei den anderen BahnCards und bei den Sparpreisen ändert sich nichts.

    Neue Gesetze im Dezember 2020: Verkäufer muss Hälfte der Maklerprovision zahlen

    Das Justizministerium will künftig verhindern, dass Verkäufer von Immobilien die Maklerkosten komplett auf den Käufer abwälzen. Daher gelte ab dem 23. Dezember: "Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen."

    Wohnungseigentümer bekommen mehr Rechte

    Achtung, sehr langes Wort: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Dieses gibt Eigentümern von Immobilien ab dem 1. Dezember mehr Rechte für Umbauten - unter anderem, wenn ein besserer Schutz vor Einbrechern oder ein Glasfaseranschluss gewünscht ist.

    Es besteht dann auch der Anspruch, auf eigene Kosten eine Ladesäule für Elektroautos einzubauen. Mehr lesen Sie hier: So können Wohnanlagen schneller modernisiert werden.

    Corona-Regeln werden verschärft

    Der Lockdown in Deutschland geht weiter. Ab dem 1. Dezember werden einige Corona-Regeln sogar verschärft, wodurch sich zum Beispiel nur noch maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten treffen dürfen.

    Einzig Schleswig-Holstein geht einen Sonderweg. Dort sind weiterhin Treffen von zehn Menschen erlaubt, die Zahl der Haushalte spielt keine Rolle. Im Rest von Deutschland wird das durch kurzzeitige Ausnahmen nur zu Weihnachten und Silvester möglich sein. Alle Details lesen Sie hier: Das sind die Corona-Regeln für den Dezember.

    Vergünstigte FFP2-Masken für Risikogruppen

    Ab Dezember sollen Senioren und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen 15 FFP2-Masken vergünstigt erhalten. Darauf haben sich Bund und Länder verständigt, die Details müssen aber noch ausgearbeitet werden.

    Wie sicher FFP2-Masken sind, lesen Sie hier: Vergünstigte FFP2-Masken für Risikopatienten: Wie gut ist der Schutz?

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