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Lesertelefon: Patientenverfügung: So sichern Sie sich rechtlich ab

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Patientenverfügung: So sichern Sie sich rechtlich ab

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    In dieser Broschüre des bayerischen Justizministeriums, die auch aus dem Internet heruntergeladen werden kann, finden Sie auch Vordrucke für die verschiedenen Vollmachten.
    In dieser Broschüre des bayerischen Justizministeriums, die auch aus dem Internet heruntergeladen werden kann, finden Sie auch Vordrucke für die verschiedenen Vollmachten. Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

    Es sind die Fälle, die sich keiner wünscht. Plötzlich ist man nicht mehr in der Lage, die eigenen Dinge des Lebens für sich zu regeln. Andere müssen einspringen und teilweise weit reichende Entscheidungen treffen: Beim Arzt, bei der Versicherung, bei der Bank, in der Firma, beim Notar. Ohne Vorsorgevollmacht geht in wichtigen Rechtsgeschäften nichts mehr, ohne Patientenverfügung weiß der Arzt nicht, welche Behandlung der Patient oder die Patientin im Ernstfall für sich ausgeschlossen haben. Dann muss das Gericht einen Betreuer bestellen, der im Sinne eines nicht mehr geschäftsfähigen Menschen handeln soll.

    Daraus ergeben sich viele Fragen, die am Lesertelefon gestellt werden konnten. Beantwortet haben sie die vier Notare Reinhard Kössinger (Illertissen), Monika Schmid (Höchstädt, Kreis Dillingen), Bernhard Hille (Augsburg) und Hans Malzer (Füssen). Hier eine Auswahl.

    Wie kann man überhaupt feststellen, dass ich eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung habe?

    Sie sollten eine Vorsorgevollmacht immer im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. In einem Notfall kann dann beispielsweise ein Arzt oder Krankenhaus beim örtlichen Betreuungsgericht nachfragen, das online Zugriff auf das Register hat. Von dem Register bekommen Sie auch ein Kärtchen für den Geldbeutel, auf dem ihre Vollmachten, der Aufbewahrungsort und die Bevollmächtigten genannt werden. Für den Fall, dass Sie Vollmacht oder Verfügung daheim aufbewahren, sollten die Bevollmächtigten wissen, wo sie zu finden sind.

    Ich habe eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bei meinem Arzt hinterlegt, der mir auch beim Ausfüllen geholfen hat. Reicht das aus?

    Eine Vollmacht und eine Verfügung muss nicht zwingend vom Notar erstellt werden. Beim Arzt sind Sie in Bezug auf die Patientenverfügung in guten Händen, aber er kann Sie nicht juristisch beraten. Wichtig ist, dass jemand bestätigen kann, dass Sie bei der Unterzeichnung des Dokuments geschäftsfähig gewesen sind. Es gibt aber auch Situationen, bei denen eine notarielle Vollmachtsurkunde erforderlich ist. Deshalb ist in Bezug auf die Vorsorgevollmacht juristische Beratung zu empfehlen.

    Wo bekomme ich Vordrucke für Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht her?

    Es gibt verschiedene Anbieter. Gängig ist z.B. die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter“ des Bayerischen Justizministeriums, die aus dem Internet heruntergeladen werden kann und auch im Buchhandel erhältlich ist. Wenn Sie aber eine Immobilie, größeres Bankvermögen oder Gesellschaftsanteile an einer Firma haben, sollten Sie unbedingt direkt zum Notar gehen, der eine auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Vollmacht entwirft.

    Ich habe schon 2004 bei einem Notar eine Vorsorgevollmacht unterschrieben. Da stehen meine beiden Neffen als Bevollmächtigte drin, die mehr als 100 Kilometer weit weg wohnen. Sollte ich sie ändern?

    Die Vorsorgevollmacht gilt bis zum Widerruf unbefristet. Sie sollten die Vollmacht grundsätzlich jemandem erteilen, zu dem sie großes Vertrauen haben, der zuverlässig und greifbar ist. Ihre Nachbarin dürfte beispielsweise nichts machen ohne Vollmacht, wenn Sie als Notfall behandelt werden müssen. Aber Ihre Nachbarin könnte beispielsweise Ihre Neffen benachrichtigen, damit diese kommen und die für Sie notwendigen Entscheidungen treffen.

    Ich habe eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung auf meine beiden Söhne ausgestellt. Was ist der Unterschied?

    Im Prinzip reicht für Sie eine Vorsorgevollmacht. Mit der ist klargestellt, dass Ihre Söhne für Sie handeln können. Eine Betreuungsverfügung brauchen Sie dann, wenn Sie keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben und ein Gericht einen Betreuer für Sie bestellen muss, den Sie vielleicht gar nicht kennen. Dann können Sie mit der Betreuungsverfügung festlegen, was der Betreuer für Sie tun darf und soll. Und auch: Wer im Fall der Fälle nicht Ihr Betreuer werden soll.

    Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn ich meine Vorsorgevollmacht beim Notariat beurkunden lasse?

    Das kommt auf das Vermögen und den Umfang der Vollmacht an. Ist bei Ehegatten beispielsweise ein Haus da und etwas Geldvermögen kostet das erfahrungsgemäß im Normalfall zwischen 200 und 400 Euro pro Person.

    Mein Mann und ich leben weitgehend von den Einnahmen aus unseren Immobilien. Welche Vorsorge empfehlen Sie uns?

    Als Ehefrau haben Sie nicht automatisch eine gesetzliche Vollmacht. Umgekehrt Ihr Mann auch nicht. Angenommen, Ihr Mann wird handlungsunfähig und an einem Ihrer Häuser muss dringend etwas saniert werden, könnten Sie nur mit einer notariell beurkundeten Vollmacht einen Bankkredit aufnehmen, um die Handwerker zu bezahlen. Sie können sich jederzeit gegenseitig Vollmachten ausstellen. Sie sollten aber für den Fall, dass Sie beide beispielsweise nach einem Autounfall handlungsunfähig sind, einen Dritten als weiteren Bevollmächtigten in der zweiten Stufe eintragen. Das könnten zum Beispiel Ihre Kinder sein, falls Sie zu diesen volles Vertrauen haben.

    Muss die Person, die ich für die Vorsorgevollmacht auswähle, vorher damit einverstanden sein?

    Das ist zu empfehlen. Es macht ja auch nur Sinn mit einer Person, die auch dazu bereit ist.

    Ich habe niemanden, dem ich wirklich vertraue. Wie soll ich meine Vorsorgevollmacht dann ausfüllen?

    Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann sinnvoll, wenn Sie einer Person vollständig vertrauen, denn diese Person kann dann in Ihrem Namen alles für Sie erledigen. In Ihrem Fall ist eine Betreuungsverfügung sinnvoller. Darin können Sie einen Betreuer festlegen, der dann vom Gericht kontrolliert wird. Er kann zum Beispiel Grundstücksgeschäfte nur mit Genehmigung des Gerichts durchführen.

    Ich habe eine Vollmacht unterschrieben, aber meine Tochter, die ich als Bevollmächtigte eingetragen habe, redet nicht mehr mit mir?

    Solch eine Vollmacht lässt sich jederzeit widerrufen. Dann können Sie auch eine andere Person eintragen, der Sie voll vertrauen. Gehen Sie am besten zum Notar, dann kann auch eine solche geänderte Vollmacht beispielsweise nicht von der Tochter angefochten werden; so wird auch sichergestellt, dass der Widerruf der Vollmacht wirksam erfolgt.

    Wie umfassend muss eine Vollmacht sein?

    Sie können klare Anweisungen geben, was Sie wollen und was nicht für den Fall, dass Sie handlungsunfähig werden. Zum Beispiel können Sie auch die Anweisung geben, nicht in ein billiges Heim abgeschoben zu werden, nur damit das Erbe gerettet wird. Sie sollen Ihr Vermögen ja noch genießen können, so lange Sie leben.

    Mein Mann und ich haben keine Kinder oder entfernte Verwandte, denen wir eine Vollmacht aussprechen könnten. Käme in diesem Fall nur die richterliche Betreuung in Frage?

    Zunächst einmal sollten Sie unbedingt eine Vorsorgevollmacht auf Gegenseitigkeit erstellen. Somit ist es zunächst einmal gesichert, dass Sie entscheiden dürfen, wenn Ihr Mann nicht mehr geschäftsfähig ist und umgekehrt. Wenn es Ihnen beiden schlecht geht und Sie keine Person haben, die Sie vorher als Betreuer festlegen wollen, dann wählt das Gericht einen Betreuer aus.

    Die Mutter meines Mannes hat eine beginnende Demenz. Kann Sie jetzt noch eine Vollmacht ausfüllen?

    Bei beginnender Demenz sollten Sie schnell handeln und sich vorsorglich ein fachärztliches Gutachten ausstellen lassen, damit die Vollmacht später nicht angezweifelt werden kann. Wenn Sie die Vollmacht beim Notar erstellen lassen, kann dieser das Gutachten beweissicher festhalten und seine eigenen Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit treffen. Um solch eine Situation zu vermeiden, ist es immer gut, rechtzeitig eine Vollmacht ausgestellt zu haben.

    Ich bin Bevollmächtigter meines Bruders. Er hatte einen Schlaganfall und lebt im Pflegeheim. Jetzt müssen wir wegen der Kosten seinen Anteil am gemeinsamen Haus verkaufen. Brauchen wir dafür das Betreuungsgericht?

    Wenn Sie keine notariell beglaubigte Vollmacht haben, dann könnte das so sein. Wenn Ihr Bruder trotz der Erkrankung noch geschäftsfähig ist, könnte er womöglich auch selbst unterschreiben. Sie sollten unbedingt zu einem Notar gehen und den Fall besprechen. Insbesondere wenn Sie als Bevollmächtigter auch der Käufer des Hausanteils sind, ist zu überprüfen, ob ein amtlicher Betreuer für dieses Geschäft bestellt werden muss. Das kann der Notar am besten beurteilen.

    In welchem Alter sollte man sich um eine Vorsorgevollmacht kümmern?

    Es gibt keine generelle Altersempfehlung. Bis zum 18. Lebensjahr gilt die elterliche Sorge. Danach sollte man sich ggf. um eine Vollmacht kümmern. Es kann schließlich immer passieren, dass man einen Unfall hat und ins Koma fällt. In diesem Fall braucht man dann jemanden, der für einen entscheidet. Sollte man vorher niemanden bestimmt haben, dann entscheidet das Gericht, wer dies als Betreuer tun soll.

    Meine Kinder haben noch keine Ehepartner. Wenn sie jetzt eine Vorsorgevollmacht ausfüllen, können sie diese dann später wieder ändern?

    Kinder, die noch keine Ehepartner haben, setzen häufig ihre Eltern als Bevollmächtigte ein. Wenn sie später heiraten, ändern sie die Vollmacht oft so, dass der Ehepartner nun der Bevollmächtigte ist und die Eltern nur noch ersatzweise für den Fall, dass der Ehepartner dazu nicht in der Lage ist.

    Eine Notarin und drei Notare aus der Region beantworteten zwei Stunden lang Ihre Fragen am Lesertelefon (von links): Reinhard Kössinger, Monika Schmid, Bernhard Hille und Hans Malzer.
    Eine Notarin und drei Notare aus der Region beantworteten zwei Stunden lang Ihre Fragen am Lesertelefon (von links): Reinhard Kössinger, Monika Schmid, Bernhard Hille und Hans Malzer. Foto: Ulrich Wagner

    Ich habe keine Angehörigen mehr. Welche Möglichkeit habe ich noch, einen geeigneten Bevollmächtigten zu finden?

    Sie können sich zum Beispiel auch in einem örtlichen Betreuungsverein engagieren und könnten regeln, dass Sie, falls es notwendig wird, eine Person aus diesem Kreis betreuen soll, deren Arbeit sie dort zu schätzen gelernt haben.

    Ich bin nicht verheiratet, habe aber einen Lebensgefährten. Was sollte ich vorsorglich tun?

    Wenn Sie Ihren Lebensgefährten nicht ausdrücklich in einer Vollmacht eingetragen haben, kann er für Sie nichts entscheiden und bekommt von einem Arzt nicht einmal Auskunft über Ihren gesundheitlichen Zustand.

    Ich habe vor vielen Jahren gemeinsam mit meinen Mann Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bei einer Notarin beurkunden lassen. Jetzt ist er vor zwei Jahren gestorben. Muss ich daran etwas ändern?

    Wenn Sie noch eine weitere Person als Ersatzbevollmächtigten haben eintragen lassen, beispielsweise Ihren Sohn, dann müssen Sie nicht tätig werden, weil es ja jemanden gibt, der im Notfall für Sie Entscheidungen treffen kann. Andernfalls sollten Sie nun für eine neue Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen.

    Kann eine Vollmacht missbraucht werden?

    Die Vorsorgevollmacht ist sehr weit gehend. Sie sollte nur Personen erteilt werden, zu denen ein langjähriges Vertrauensverhältnis besteht. Denkbar ist auch, zwei Bevollmächtigte zu bestimmen, die nur gemeinsam entscheiden dürfen. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann aber auch bei eingesetzten gesetzlichen Betreuern ein Missbrauchsrisiko nicht ausgeschlossen werden.

    Ich habe eine Patientenverfügung geschrieben. Ist sie auch gültig, wenn sie nicht vom Notar beglaubigt wurde? Und reicht es aus, wenn der Hausarzt die Patientenverfügung beglaubigt?

    Eine Patientenverfügung ist auch wirksam, wenn sie privatschriftlich verfasst wurde. Eine notariell beglaubigte Patientenverfügung wird allerdings im Rechtsverkehr besser anerkannt, da der Notar die Geschäftsfähigkeit festgestellt hat. Eine vom Hausarzt beglaubigte Patientenverfügung ist auch anerkannt, da der Hausarzt die Geschäftsfähigkeit auch feststellen kann. Die Verfügung ist eine Handlungsanweisung für den Arzt, kann aber keine Vorsorgevollmacht ersetzen, die zum Beispiel gebraucht wird, wenn die Zustimmung zu einer bestimmten Behandlung gegeben werden muss.

    Kann ich meine Patientenverfügung ändern und muss ich sie mit dem Hausarzt besprechen?

    Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern. Wir raten dazu, eine Kopie der Verfügung beim Hausarzt zu hinterlegen. Bei dieser Gelegenheit können Sie die Patientenverfügung auch mit dem Hausarzt besprechen. Beim Auftreten einer schweren Erkrankung ist es empfehlenswert, die Verfügung nochmals zu konkretisieren.

    Bin ich ab der Vollmachtserteilung in meinen Rechten eingeschränkt?

    Nein, Sie bleiben weiterhin Inhaber all Ihrer Rechte. Die Vollmacht ist nur „vorsorglich“ erteilt zur späteren Verwendung, wenn Sie nicht mehr geschäftsfähig sind.

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