Für den Klimaschutz unterstützt der Staat Investitionen in Immobilien, die zum Energiesparen beitragen. Das kann eine Sanierung sein, eine Dämmung, neue Fenster oder eine neue Heizung. Diese Programme werden derzeit überarbeitet. Die Experten vom Energie- und Umweltzentrum Allgäu, kurz eza!, haben am Lesertelefon unserer Zeitung erläutert, welche Regeln gelten. eza!-Geschäftsführer Martin Sambale sowie die Energieberater Sabine Tiedemann, Robert Immler und Christian Wörz konnten aber nicht alle der über 10.000 Anrufe entgegennehmen. Wichtige Punkte hier nochmals zusammengefasst:
Ich will beim Austausch der Ölheizung gegen eine Pelletheizung auch noch Heizkörper gegen Wandheizflächen austauschen. Wird das auch gefördert? Und was ist mit der Entsorgung der alten Ölheizung?
Wenn Sie eine Ölheizung durch eine Pelletheizung ersetzen, wird auch die De-Installation und Entsorgung der alten Heizung gefördert. Benötigen Sie in diesem Zuge neue Heizkörper oder stellen auf ein Flächenheizsystem um, sind die Kosten auch förderfähig. Dabei können maximal Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden.
Welche Alternativen gibt es zur Ölheizung in Bestandsgebäuden? Macht ein Sanierungsfahrplan Sinn bei der Entscheidungsfindung?
Eine Wärmepumpe oder eine Holzpelletheizung können eine Alternative sein. Der neue Wärmeerzeuger muss aber zum Haus und zur Wärmeverteilung und den Heizkörpern passen. Dies kann ein Energieberater beurteilen, der dies in einem individuellen Sanierungsfahrplan dokumentieren kann. Der Sanierungsfahrplan zeigt auch auf, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollten. Außerdem gibt es für jede Sanierung, die auf Basis eines Sanierungsfahrplans umgesetzt wird, fünf Prozent mehr Förderung.
Wir wollen die Ölheizung im Pfarrhof gegen eine Pelletheizung austauschen. Erhält die Kirche hierfür auch eine Förderung? Und wird die neue Heizung auch gefördert, wenn zusätzlich zum Pfarrheim auch die Kirche beheizt wird?
Ja, die Heizungserneuerung einer Kirche kann gefördert werden! Antragsberechtigt im Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude sind unter anderem: Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Unternehmen. Es können wahlweise ein oder mehrere Gebäude über eine geförderte Heizung beheizt werden. Die Förderhöhe beläuft sich beim Einbau einer Pelletheizung anstelle einer Ölheizung auf 45 Prozent.
Welche Förderung gibt es für den Austausch von Fenstern?
Beim Austausch der Fenster gibt es aus der Förderung für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 20 Prozent der Kosten. Der U-Wert der neuen Fenster muss dafür mindestens 0,95 W/m²K erreichen. Der U-Wert misst den Wärmeverlust eines Bauteils. Je höher der U-Wert, desto schlechter die Dämmwirkung.
Warum benötige ich für die Förderung verschiedener Einzelmaßnahmen einen Energieeffizienz-Experten? Wie finde ich einen Experten?
Um Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zu erhalten, ist die Einbindung eines für Bundesförderprogramme zugelassenen Energieberaters erforderlich. Ausnahme sind reine Heizungssanierungen. Der Energieberater unterstützt Sie bei der Förderbeantragung und macht die energetische Fachplanung und Baubegleitung. Durch das Vier-Augen-Prinzip von Handwerker und Energieberater werden Bauprozesse optimiert und Fehler vermieden, etwa Schimmelschäden.Zugelassene Berater in Ihrer Nähe finden Sie auf der Energieeffizienz-Expertenliste.
Wie stelle ich einen Förderantrag bei Sanierungen?
Zuerst wenden Sie sich an einen zugelassenen Energieberater, der die Sanierung plant und die technischen Mindestanforderungen wie Dämmstärke oder Fensterqualität festlegt. Anschließend holen Sie Angebote für die geplanten Maßnahmen bei Fachhandwerkern ein. Danach stellen Sie zusammen mit dem Energieberater den Förderantrag für Ihre Sanierungsmaßnahme. Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss müssen über die Hausbank beantragt werden. Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen werden direkt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), für Effizienzhäuser bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt. Erst nach der Beantragung der Förderungen dürfen Aufträge für Bauleistungen erteilt werden. Ansonsten gibt es keine Förderung.
Ich will mein Haus aus den 70er Jahren sanieren. Wie gehe ich vor?
Bei umfangreicheren Sanierungen ist es empfehlenswert, sich einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. So bekommt man einen detaillierten Überblick über den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes. Schwachstellen werden aufgezeigt und energetische Verbesserungen von der Einzelmaßnahme bis hin zur Gesamtsanierung empfohlen. Der Sanierungsfahrplan hilft Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen für die Sanierung zu treffen und die wichtigsten Schritte zuerst anzugehen. Zudem erhalten Sie für energetische Sanierungsmaßnahmen, die in einem Sanierungsfahrplan empfohlen wurden, fünf Prozent mehr Förderung.
Ich will die alte Heizung durch eine Pelletheizung ersetzen. Mein Sohn ist Heizungsbauer, er kann das erledigen. Gibt es dafür Förderung?
Nein, es werden nur die Kosten von Bauleistungen gefördert, die von Fachunternehmern erbracht werden. Auch die Materialkosten von Heizkessel und Zubehör werden nicht gefördert, wenn die Heizung in Eigenleistung eingebaut wird.
Ist eine nachträgliche Wärmedämmung für die oberste Geschoßdecke vorgeschrieben?
Oberste Geschossdecken zum unbeheizten Dachraum müssen gedämmt werden, wenn sie nicht dem Mindestwärmeschutz entsprechen und auch die darüber liegende Dachfläche nicht gedämmt ist, dies wäre beispielsweise bei einer komplett ungedämmten Stahlbetondecke der Fall. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern, die schon seit 1. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt werden, gilt diese Pflicht erst bei einem Eigentümerwechsel.
Wir wollen unsere oberste Geschoßdecke dämmen. Was ist zu beachten, um Förderung zu bekommen, wie hoch ist diese?
Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist relativ kostengünstig und es gibt eine Förderung von 20 Prozent, wenn ein U-Wert von 0,14 W/m²K erreicht wird. Für die Förderung muss ein Energieberater eingebunden werden.
Ich will mein Haus sanieren und beim Dachgeschoß aufstocken, um zusätzlichen Wohnraum schaffen. Wird das auch gefördert?
Wenn Sie Ihr Dachgeschoss aufstocken und eine neue Wohneinheit schaffen, wird diese Maßnahme von der KfW als Neubau eingestuft und mit bis zu 25 Prozent gefördert. Wahlweise über einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt ausgezahlten Zuschuss. Pro Wohneinheit sind maximal 150.000 Euro förderfähig. Die Förderung für eine Baubegleitung wird direkt zusammen mit Kredit oder Zuschuss beantragt. Die Sanierung des bestehenden Gebäudeteils können Sie sich zusätzlich mit der Sanierungsförderung bezuschussen lassen.
Ich will ein Dreifamilienhaus aus den 70er Jahren mit mehreren Wohneinheiten sanieren. Auch ein Anbau kommt in Frage. Wie viel Förderung ist möglich? Was sind die Voraussetzungen?
Die KfW-Förderung kann hier als Tilgungszuschuss oder als direkt ausgezahlter Zuschuss beantragt werden. Bei Erreichen des derzeit besten KfW-Standards in der Sanierung, dem Effizienzhaus 40, beträgt der Zuschuss 45 Prozent. Wird zuvor ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt, steigt der Zuschuss um 5 Prozentpunkte. Werden mindestens 55 Prozent erneuerbare Energien zur Wärmeversorgung genutzt, steigt der Zuschuss nochmals um 5 Prozentpunkte. Maximal sind somit 55 Prozent Förderung möglich. Als Kosten dürfen dabei höchstens 150.000 Euro pro Wohneinheit angerechnet werden. Bei drei Wohneinheiten entspricht das einem maximalen Zuschuss von 247.500 Euro.
Energetische Sanierung: Beratung, Experten, Zuschüsse – das Wichtigste in Kürze
Verbraucherzentrale und eza! bieten Ortsbesuche an, etwa einen Gebäude-Check zu Zustand und Sanierungspotenzialen. Die Checks kosten 30 Euro. Aufgrund der sehr hohen Nachfrage und der Einschränkungen durch Corona sind die Checks wohl erst wieder im Frühjahr verfügbar. Teilweise ähnliche Beratungsangebote bietet die Energieagentur Ulm: regionale-energieagentur-ulm.de
Effizienzhäuser werden im Rahmen der der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) durch die bundeseigene KfW-Bank gefördert. Für die neue Förderung können ab 1. Juli 2021 Anträge gestellt werden. Mehr unter kfw.de.
Für Bundesförderprogramme gibt es eine Liste der Energieexperten, die bei der KfW die Anträge stellen dürfen. Die Liste ist abrufbar unter: energie-effizienz-experten.de
Das 10.000-Häuser-Programm des Freistaats Bayern fördert Batteriespeicher zu Photovoltaikanlagen. Infos unter energiebonus.bayern.de
Einzelmaßnahmen werden im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) seit dem 1. Januar mit den neuen Konditionen gefördert. Es gibt bis zu 45 Prozent Zuschuss für Holzheizungen, Wärmepumpen und den Anschluss an ein Wärmenetz sowie Zuschüsse für Solarwärmeanlagen und Gashybridanlagen. Auch Wärmedämmung, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung werden gefördert. Das Bafa gibt auch Zuschüsse für die Energieberatung bei Wohngebäuden, bei der ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden kann (bafa.de).
Was kostet die Sanierung eines Einfamilienhauses aus den 70er Jahren, um dieses auf einen hohen Energiestandard zu bringen?
Um einen sehr guten Energiestandard, beispielsweise Effizienzhaus 40, zu erreichen, ist eine sehr gute Wärmedämmung der Fassade mit rund 24 Zentimetern, des Dachs mit über 30 Zentimetern und der Kellerdecke erforderlich. Dreifach verglaste Fenster mit sehr guten Rahmen sind wichtig und es müssen alle Wärmebrücken weitestgehend beseitigt werden. Ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung runden das Konzept ab, das von einem Energieeffizienzexperten geplant und berechnet werden muss. Die Kosten werden bei einem Einfamilienhaus um die 200.000 Euro betragen. Demgegenüber stehen aber Förderungen von bis zu 87.500 Euro für Baukosten, Fachplanung und Baubegleitung – und ein Wohnkomfort sowie ein sehr geringer Energieverbrauch auf dem Level eines Top-Neubaus.
Wir würden gerne ein Effizienzhaus 55 neu bauen. Wie viel Förderung gibt es und was ist ab 1. Juli 2021 anders?
Ab dem 1. Juli 2021 können alle Förderungen mit nur einem Antrag bei der KfW beantragt werden. Neu ist auch, dass die Förderungen als Zuschuss oder als Kredit mit Tilgungszuschuss gewährt werden. Ein KfW-Effizienzhaus 55 wird mit 15 Prozent Zuschuss bei maximal anrechenbaren Kosten von 120.000 Euro gefördert. Neu ist, dass sich der Zuschuss mit dem Einsatz von mindestens 55 Prozent erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung um 2,5 Prozent erhöht und die maximal förderfähigen Kosten auf 150.000 Euro pro Wohneinheit steigen. Die Baubegleitung wird zusätzlich mit bis zu 5000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent der Kosten bei Ein- und Zweifamilienhäusern gefördert.
Was ist der Unterschied zwischen einem Effizienzhaus 40 und einem Effizienzhaus 40 plus? Macht dies fördertechnisch einen Unterschied?
Ein KfW-Effizienzhaus 40 plus muss den gleichen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle wie ein Effizienzhaus 40 genügen. Zusätzlich muss ein Effizienzhaus 40 plus eine Heizung mit vorwiegend erneuerbaren Energien und eine Anlage zur Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien haben, also beispielsweise eine Photovoltaikanlage. Außerdem ist ein Batteriespeicher notwendig. Für gute Luft sorgt als letztes verpflichtendes Element die Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung. (AZ)
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