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Lebensmittel-Rückruf: Edeka ruft Kürbiskernbrot zurück - auch die Region ist betroffen

Lebensmittel-Rückruf

Edeka ruft Kürbiskernbrot zurück - auch die Region ist betroffen

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    Rückruf: Kürbiskernbrot, das bei Edeka in einer Backstation gekauft wurde, könnte Fremdkörper enthalten.
    Rückruf: Kürbiskernbrot, das bei Edeka in einer Backstation gekauft wurde, könnte Fremdkörper enthalten. Foto: Jens Büttner, dpa (Archiv)

    Das Kürbiskernbrot, das vorwiegend in Backstationen in einigen Edeka-Supermärkten Deutschlands verkauft worden ist, ist kürzlich vom Hersteller Aryzta Food Solutions zurückgerufen worden. Verbraucher sind dazu angehalten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren.

    Rückruf: Kürbiskernbrot von Edeka könnte Kunstoff- und Metallteile enthalten

    Wie die Firma Aryzta, Hersteller des Kürbiskernbrotes mit Sitz in Freiburg (Baden-Württemberg), mitteilte, könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Metall- oder Kunststoffteile in einzelnen Broten befänden. Durch die möglichen Fremdkörper bestünde beim Verzehr des Brotes akute Gesundheitsgefahr für die Verbraucher.

    Rückruf bei Edeka: Dieses Brot ist betroffen

    Beim von Edeka zurückgerufenen Brot handelt es sich um folgendes Produkt:

    • Kürbiskernbrot (500 Gramm) von Aryzta Food Solutions
       
    • Verkauf seit: 12. März 2019  
    • Mindesthaltbarkeitsdatum: 27.02.2020  
    • Charge/Lot-Nr.: 0007903600

    Rückruf von Kürbiskernbrot: Diese Edeka-Standorte sind betroffen

    Das von Edeka zurückgerufene Brot wurde nicht in allen Filialen Deutschlands verkauft. Dennoch betrifft der Edeka-Rückruf unter anderem auch teilweise die Region Augsburg. Nach Angaben des Herstellers Aryzta seien die Kürbiskernbrote in den Großräumen München, Ingolstadt,

    Eine vollständige Liste der betroffenen Lebensmittelmärkte, in denen das Kürbiskernbrot verkauft wurde, können Sie auf Homepage des Herstellers Aryzta nachlesen.

    Der Hersteller versicherte zudem, dass Verbraucher, die das Brot gekauft haben, ihr Geld selbstverständlich auch ohne Vorlage des zugehörigen Kassenbons in den Einkaufsstätten erstattet bekommen. (dpa)

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