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Lebensmittel: EuGH-Urteil: "Pflanzenkäse" darf nicht Käse heißen

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EuGH-Urteil: "Pflanzenkäse" darf nicht Käse heißen

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    "Tofubutter" ist genau wie "Pflanzenkäse" bei veganen Produkten nicht als Name erlaubt. (Symbolbild)
    "Tofubutter" ist genau wie "Pflanzenkäse" bei veganen Produkten nicht als Name erlaubt. (Symbolbild) Foto: Pauline Willrodt (dpa)

    Rein pflanzliche Produkte dürfen grundsätzlich nicht als "Milch", "Rahm", "Butter" oder "Käse" vermarktet werden. Von Ausnahmen abgesehen sind diese Begriffe tierischen Produkten vorbehalten, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. Er verwarf damit die Werbung der Firma TofuTown. (Az: C-422/16)

    Das Unternehmen mit Sitz in Wiesbaum in Rheinland-Pfalz vertreibt rein pflanzliche Produkte unter Bezeichnungen wie "Tofubutter", "Pflanzenkäse" oder "Veggie-Cheese". Dagegen klagte der Verband Sozialer Wettbewerb, das Landgericht Trier legte den Streit dem EuGH vor.

    Der stellte nun fest, dass nach EU-Recht "die Bezeichnung 'Milch' grundsätzlich allein Milch tierischen Ursprungs vorbehalten ist". Gleiches gelte auch für Milcherzeugnisse wie "Rahm", "Sahne", "Butter", "Käse" und "Joghurt".

    Davon gebe es nur wenige konkret festgelegte Ausnahmen, insbesondere für den englischen Begriff "cream", der neben "Sahne" oder "Rahm" auch "Creme" bedeutet. Weitere Ausnahmen gibt es aber auch für traditionelle Begriffe wie "Erdnussbutter", "Kakaobutter" oder auch den deutschen Wein "Liebfrauenmilch".

    Ohne Erfolg hatte TofuTown argumentiert, es verwende diese Begriffe nur in Verbindung mit Zusätzen, die auf den pflanzlichen Ursprung verweisen. Von den Ausnahmen abgesehen habe dies aber keine Auswirkungen auf das Verbot, die Milchprodukt-Bezeichnungen für pflanzliche Produkte zu verwenden, urteilte der EuGH.

    Das Verbot sei auch verhältnismäßig, betonten die Luxemburger Richter. Denn trotz klarstellender Zusätze könne "eine Verwechslungsgefahr in der Vorstellung des Verbrauchers nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden".

    TofuTown sprach von einer "wenig klimafreundlichen Entscheidung". In einer Stellungnahme bezeichnete Geschäftsführer Bernd Drosihn sein Unternehmen dennoch als "Sieger der Herzen, weil wir so viel positives Feedback erhalten haben und niemand den Sinn der gesetzlichen Regelung wirklich versteht". Der EuGH habe "die Chance verpasst, den Verbrauchern den Zugang zu pflanzlichen Alternativen zu Fleisch- und Milchprodukten zu erleichtern".

    Demgegenüber sprach Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) von einem "guten Signal" für die Verbraucher. Das Urteil stärke "Klarheit, Wahrheit und Transparenz".

    Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Milchindustrie-Verband (MIV) begrüßten das Urteil. Es bestätige den seit 30 Jahren in Europa bestehenden "umfassenden Bezeichnungsschutz für Milch und Milchprodukte", erklärte der MIV in Berlin. Der DBV forderte einen entsprechenden Schutz auch für andere tierische Produkte, weil "zunehmend vegetarischer und veganer Fleisch- und Wurstersatz mit Begriffen wie Schinken oder Schnitzel auf den Markt kommen". afp

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