Wer dieser Tage im Internet durch das Kunden-Forum von Ebay stöbert, der findet nur ein Thema: „Boykottiert die neue Zahlungsabwicklung“, schreibt dort etwa ein Nutzer. „Ich bin seit dem Jahr 2000 bei Ebay, jetzt ist als Verkäufer Schluss“, moniert ein anderer. Seit heute hat der Online-Marktplatz verbindlich eine neue Zahlungsabwicklung eingeführt. Einige Verkäufer reagieren mit Frust. Hier finden Sie die konkreten Änderungen im Überblick.
Wie läuft die neue Zahlungsabwicklung fortan ab?
Ebay ist ein sogenannter Online-Marktplatz. Das Unternehmen verkauft also keine eigene Ware, sondern dient lediglich als Plattform für Händler und Käufer. Ob bar, per Banküberweisung oder dem Zahlungsdienstleister Paypal: Bislang einigten sich Käufer und Verkäufer autonom darauf, wie der Bezahlvorgang ablief. Ein einheitliches System gab es nicht. Künftig will Ebay die Kontrolle über die Zahlungsabwicklung haben. Käufer und Verkäufer müssen ihre Bankdaten bei Ebay hinterlegen; alle Zahlungen laufen nun über das Unternehmen. Gebühren und Kosten werden vor der Auszahlung direkt von Ebay abgezogen. Dafür können Verkäufer automatisch alle Bezahlmethoden anbieten. Kunden haben laut Unternehmen also eine deutlich größere Auswahl bei der Art der Zahlung – etwa Apple Pay, Klarna oder Google Pay.
Warum stellt Ebay das System um?
Das Unternehmen will mit diesem Schritt seine Online-Plattform sicherer machen, zum Beispiel kann es Transaktionen künftig besser nachverfolgen. Ebay teilt außerdem auf Nachfrage mit: „Mit der neuen Zahlungsabwicklung modernisieren wir unseren Marktplatz und die Kauferfahrung unserer Kunden.“ Das heißt: Transaktionen sollen einfacher abzuwickeln sein.
Ab wann gilt die neue Zahlungsabwicklung und was passiert, wenn ich ihr nicht zustimmen möchte?
Wer den Änderungen bis heute, 28. Mai, nicht zugestimmt hat, kann keine neuen Artikel auf Ebay listen und anbieten. Das teilt das Unternehmen mit. Es gebe aber die Chance, nachträglich zuzustimmen und sich für die neue Zahlungsabwicklung zu registrieren.
Kommen auf Ebay-Verkäufer jetzt höhere Kosten zu?
Bislang behielt Ebay zehn Prozent des reinen Verkaufspreises ein. Das ändert sich nun. Die variable Verkaufsprovision beträgt nun elf Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags bis zu einer Höhe von 1990 Euro und zwei Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags über dieser Summe. Das Unternehmen erhebt diese Pauschale fortan auch auf die Versandkostenpauschale und andere Gebühren. Außerdem ist eine fixe Gebühr von bis zu 35 Cent hinzugekommen. Verkauft ein Händler zum Beispiel ein gebrauchtes Android-Smartphone für 60 Euro und berechnet 4,99 Euro Versandkosten, so fallen bei einem Verkauf 7,50 Euro Gebühren an (elf Prozent auf 64,99 Euro plus 35 Cent).
Zuvor hätte die Verkaufsprovision an Ebay sechs Euro betragen (zehn Prozent auf 60 Euro). Anders ist es bei Privatpersonen, die auf Ebay Waren verkaufen und damit Kleinstbeträge einnehmen. Bereits Anfang Mai reduzierte das Unternehmen die Gebühren für jene Bestellungen, deren Gesamtbetrag – also Artikelpreis plus Versandkosten – unter zehn Euro liegt. Der fixe Anteil der Verkaufsprovision beträgt hier nur fünf statt 35 Cent. Der Online-Marktplatz reagiert damit eigenen Angaben nach auf die immer lauter werdende Kritik seitens Privatverkäufern.
Warum kritisieren so viele Kunden die neuen Ebay-Regeln?
Es geht – natürlich – ums Geld. Vor allem die neue Provisionsregel sorgt in Internetforen für Ärger. Einige Nutzer monieren, die Erhöhung der Gebühren mache Ebay uninteressant für Händler und Käufer, das Geschäft lohne schlicht nicht mehr. Viele Nutzer verstehen außerdem nicht, weshalb das Unternehmen eine Provision auf Portokosten erhebt. Besonders niedrigpreisige Angebote mit hohen Versandkosten seien so nicht mehr rentabel. Auch der Eingriff des Unternehmens in die Autonomie der Kunden sorgt für Unmut. Man sei sich der Kritik durchaus bewusst, teilt Ebay auf Nachfrage mit. „Wir räumen ein, vielleicht nicht ausreichend an die Verbraucher kommuniziert zu haben.“
Gelten die Änderungen auch für Ebay-Kleinanzeigen?
Nein. Ebay hat das Kleinanzeigen-Portal Anfang des Jahres an den börsennotierten Internetkonzern Adevinta verkauft. Es agiert seither unabhängig.
Wie schätzen Verbraucherschützer die Änderungen bei Ebay ein?
Auch bei der Bayerischen Verbraucherzentrale gehen aktuell Beschwerden bezüglich der Anpassungen ein. Dem Unternehmen, teilt die Verbraucherzentrale mit, stehe es grundsätzlich aber frei, seine Preise im Rahmen der Gesetze zu gestalten. „Wir sehen hier keinen Regelverstoß.“ Denn es handele sich nicht um Laufzeitverträge, sondern die Verbraucher könnten gegebenenfalls auch über andere Plattformen verkaufen. Wer die neuen Bedingungen von Ebay nicht akzeptieren will, dem rät die Verbraucherzentrale, sich Alternativen zu suchen.
Lesen Sie auch:
Boom oder Wandel? Wie Corona den Konsum verändert
Die Gefahr im Einkaufskorb: Immer mehr unsichere Produkte
Amazon-Gründer Jeff Bezos hört im Juli auf - und macht doch weiter
- Boom oder Wandel? Wie Corona den Konsum verändert
- Die Gefahr im Einkaufskorb: Immer mehr unsichere Produkte
- Amazon-Gründer Jeff Bezos hört im Juli auf - und macht doch weiter