Laufende Nase, hartnäckiger Husten, kratzender Hals und ein schwerer Kopf: Sobald die Tage kälter werden, breiten sich Erkältungskrankheiten rasant aus. Die Wartezimmer füllen sich – und in den Betrieben summieren sich die Fehltage.
Kranke Mitarbeiter sind ein enormer Kostenfaktor für die Unternehmen – schließlich sind Arbeitgeber hierzulande über einen Zeitraum von sechs Wochen zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Doch wie ist die rechtliche Lage: Unter welchen Umständen muss man sich krankschreiben lassen? Darf man vom Arbeitgeber nach Hause geschickt werden, wenn man krank zur Arbeit erscheint? Und kann man schon vor Ablauf des Krankenscheins wieder arbeiten? Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Krankschreibung.
Wann müssen sich Arbeitnehmer krankmelden?
Ist der Mitarbeiter arbeitsunfähig, muss er seinem Chef unverzüglich Bescheid geben – spätestens zu Beginn seiner Arbeitszeit am ersten Krankheitstag. Die Krankmeldung kann per Telefon, E-Mail oder sogar per SMS oder WhatsApp erfolgen. Der Arbeitnehmer muss aber sicherstellen, dass die Krankmeldung den Arbeitgeber auch erreicht.
Wann braucht man einen Krankenschein?
Die von einem Arzt angefertigte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, der sogenannte „gelbe Schein“, muss grundsätzlich dann vorgelegt werden, wenn die Erkrankung länger als drei Tage andauert. Der Arbeitgeber kann aber im Einzelfall auch schon am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung verlangen, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Aktenzeichen: 5 AZR 866/11). Will der Arbeitgeber generell für alle Mitarbeiter anordnen, dass der Krankenschein bereits früher eingereicht werden muss, braucht er dafür allerdings die Zustimmung des Betriebsrats.
Krankmeldung: Wann muss der Arbeitnehmer eine Folgebescheinigung vorlegen?
Die Krankmeldung des Arbeitnehmers muss lückenlos erfolgen. Wer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis Montag hat und noch nicht wieder arbeitsfähig ist, muss eine ab Dienstag geltende Folgebescheinigung vorlegen. Auch wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und deshalb keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat, ist die Folgebescheinigung notwendig. „Andernfalls geht der Anspruch auf Krankengeld verloren“, erklärt die Unabhängige Patientenberatung, kurz UPD, in Landshut. Dafür reiche schon eine Unterbrechung von einem Tag. „In diesem Fall gibt es bis auf wenige Ausnahmen kein Krankengeld.“
Darf der Arbeitgeber kranken Mitarbeitern kündigen?
Dass eine Krankheit zu einem Kündigungsschutz führt, „ist eine weitverbreitete Fehlvorstellung“, heißt es von der Bucerius Law School (BLS) in Hamburg. Der Arbeitgeber darf nämlich jederzeit kündigen, wenn kein gesetzliches Kündigungsverbot wie etwa bei Betriebsratsmitgliedern besteht. „Der Arbeitgeber darf sogar, wenngleich nur unter sehr strengen Voraussetzungen, wegen einer Erkrankung kündigen.“ Dies kann beispielsweise bei einem alkoholkranken Mitarbeiter der Fall sein: Dessen Zukunftsprognose ist negativ, zugleich ist eine Ausfallzeit von mindestens sechs Wochen im Jahr zu erwarten, die wiederum hohe Lohnfortzahlungskosten und damit einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen verursacht.
Darf man trotz Krankschreibung arbeiten?
Im Arbeitsrecht erfüllt der Krankenschein zwei Funktionen: Zum einen stellt er fest, dass ein Arbeitnehmer zum aktuellen Zeitpunkt nicht arbeitsfähig ist. Und zum anderen gibt er eine Prognose ab, wie lange dieser Zustand voraussichtlich anhalten wird. Diese Prognose kann zutreffen – oder eben auch nicht. Ein Arbeitsverbot stellt eine Krankschreibung deshalb nicht dar: „Fühlt man sich vor Ablauf eines ärztlichen Attests gesund, spricht nichts gegen eine vorzeitige Rückkehr an den Arbeitsplatz“, heißt es vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Prinzipiell ist man sogar dazu verpflichtet, wieder bei der Arbeit zu erscheinen, wenn man wieder vollständig genesen ist. Und auch wenn der Arzt der Ansicht ist, dass Arbeiten die Gesundheit immer noch beeinträchtigt, kann der Arbeitnehmer frei entscheiden, ob er zur Arbeit geht oder nicht.
Kann der Arbeitgeber kranke Mitarbeiter nach Hause schicken?
Wenn Arbeitnehmer trotz Erkrankung arbeiten wollen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die angebotene Arbeitsleistung anzunehmen. Denn Arbeitgeber haben gegenüber ihren Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht. Diese bezieht sich sowohl auf den kranken Mitarbeiter selbst als auch auf seine Kollegen. Daher haben Arbeitgeber grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, ob ein krankgeschriebener Mitarbeiter wirklich einsatzfähig ist oder ob es sicherer ist, ihn wieder nach Hause zu schicken. Zumal es auch eine erhebliche Haftung gegenüber Dritten nach sich ziehen kann, wenn der erkrankte Mitarbeiter einen schwerwiegenden Fehler macht. Extrembeispiel dafür ist der Absturz des Germanwings-Flugzeugs in den französischen Alpen im Jahr 2015: Der Co-Pilot war aufgrund seiner psychischen Probleme krankgeschrieben, setzte sich dennoch ins Cockpit, brachte das Flugzeug in suizidaler Absicht zum Absturz – und riss 149 Menschen mit sich in den Tod.
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