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Karlsruhe: BGH-Urteil: Kein Anspruch auf Fahrstuhl zur Eigentumswohnung

Karlsruhe

BGH-Urteil: Kein Anspruch auf Fahrstuhl zur Eigentumswohnung

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    Ein 80 Jahre alter Mann konnte sich vor dem BGH nicht durchsetzen. Wegen einer Gehbehinderung wollte er ein Eigentümer-Haus mit einem Fahrstuhl nachrüsten lassen.
    Ein 80 Jahre alter Mann konnte sich vor dem BGH nicht durchsetzen. Wegen einer Gehbehinderung wollte er ein Eigentümer-Haus mit einem Fahrstuhl nachrüsten lassen. Foto: Patrick Pleul (dpa-Symbol)

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Recht von Behinderten und Gebrechlichen auf einen barrierefreien Zugang zu ihrer Eigentumswohnung präzisiert: Die Eigentümergemeinschaft in einem großen Wohnhaus muss den nachträglichen Einbau eines privaten Aufzugs im Treppenhaus bis in das fünfte Obergeschoss nicht dulden, weil dies massiv in die Bausubstanz des Hauses eingreift, wie es in einem am Freitag in Karlsruhe verkündeten Urteil heißt.

    Der 80-jährige Kläger bewohnt in einem ehemaligen DDR-Plattenbau ohne Aufzug eine Eigentumswohnung im fünften Obergeschoss. Da er und seine Gattin gelegentlich eine zu 100 Prozent schwerbehinderte Enkelin betreuen, wollte er auf eigene Kosten einen Fahrstuhl im Auge des Treppenhauses einbauen und auch die Kosten für einen späteren Ausbau übernehmen. Weil ihm die Eigentümergemeinschaft dies verweigerte, ging der Streit bis zum BGH.

    Zustimmung aller anderen Eigentümer nötig

    Zwar hatte das Landgericht Cottbus dem alten Herrn den nachträglichen Einbau auf eigene Kosten von rund 90.000 Euro unter weiteren Auflagen noch zugebilligt und dabei auf das Grundgesetz verwiesen, wonach niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden dürfe. Der BGH entschied nun aber, dass eine Eigentümergemeinschaft zwar etwa den nachträglichen Einbau eines Sesselliftes oder einer Rollstuhlrampe am Hauseingang akzeptieren müsse. Für solch einen massiven Eingriff in die Bausubstanz wie den nachträglichen Fahrstuhleinbau zugunsten eines einzelnen Wohnungseigentümers sei aber laut Gesetz die Zustimmung aller anderen Eigentümer nötig. AFP

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