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Instagram & Facebook: Von Gruppenfotos bis #Foodporn: Was darf ich im Internet posten?

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Von Gruppenfotos bis #Foodporn: Was darf ich im Internet posten?

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    Auf Sozialen Netzwerken wie Instagram herrscht regelrechte Bilderflut: Jeden Tag werden 80 Millionen Fotos hochgeladen.
    Auf Sozialen Netzwerken wie Instagram herrscht regelrechte Bilderflut: Jeden Tag werden 80 Millionen Fotos hochgeladen. Foto: Silas Stein, dpa (Archiv)

    Posten, Liken, Teilen - auf Instagram wurden bereits über 40 Milliarden Fotos veröffentlicht. Allein an einem durchschnittlichen Tag werden 80 Millionen Fotos geteilt. Rechtliche Fragen spielen dabei meisten nur eine Nebenrolle. Klar, denn wer nur Fotos von sich und eigene Inhalte verbreitet, dem sollte nichts passieren.

    Aber was ist, wenn andere involviert sind? Ganz schnell können da Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Der Rechtsanwalt Hagen Hild ist Spezialist für Medien- und IT-Recht. Hier beantwortet er die wichtigsten Fragen für Social-Media-Nutzer.

    Wen darf ich fotografieren?

    Jeder hat das "Recht am eigenen Bild" und darf selbst entscheiden, wem das Bild zugänglich gemacht werden darf. Selbst bei einem Selfie mit der Freundin muss zum Posten ihre Erlaubnis eingeholt werden - erst dann darf das Bild hochgeladen werden. Besonders bei Fotos von Minderjährigen muss die Zustimmung der Eltern eingeholt werden.

    Die einzigen Ausnahmen sind selbst geschossene Bilder von Politikern oder Stars. Das gilt jedoch nur bei offiziellen Terminen. Wer einen Schauspieler beim Strandspaziergang ablichtet, kann Probleme bekommen - besonders, wenn er die Fotos über die Presse veröffentlicht.

    Fotos von riesigen Menschenansammlungen, wie bei einem Konzert oder Demonstrationen sind erlaubt. Auch, wenn sich Personen nur zufällig aufs Bild "verirren", steht der Veröffentlichung nichts im Wege. Sie gelten in dem Fall juristisch als "Beiwerk einer Landschaft oder Örtlichkeit".

    Bei Gruppenfotos (zum Beispiel Sportmannschaften oder Kindergartengruppen) gilt wie auch bei Einzelpersonen das Persönlichkeitsrecht. Das heißt konkret: bei einem Gruppenfoto mit 25 Kindern benötigt man die Einwilligung jedes einzelnen - oder in diesem Fall die der Eltern.

    Darf ich fremde Inhalte posten?

    Jeder hat das Recht, über seine eigenen schöpferischen Leistungen, zum Beispiel Texte oder Fotos, selbst zu verfügen. Texte von anderen dürfen also nicht einfach eingestellt werden. Nur mit Erlaubnis des Verfassers dürfen fremde Inhalte gepostet werden. Fotos, die man nicht selbst geschossen hat, dürfen nicht gepostet werden - außer, der Urheber hat sein Einverständnis abgegeben. Auch private Nachrichtendürfen nicht veröffentlicht werden. Hier wird die Privatsphäre einer anderen Person verletzt und das kann im schlimmsten Fall vor Gericht enden.

    Was kann ich als Opfer tun?

    Wenn das eigene Bild ohne Erlaubnis gepostet wird,

    • kann man zunächst direkt beim User um Löschung des Bildes bitten. Dabei sollte man demjenigen, das das Bild eingestellt hat, eine Frist setzen.
    • gibt es die Möglichkeit, die Plattform selbst (zum Beispiel Instagram oder Facebook) zu kontaktieren und den Rechtsverstoß zu melden.
    • sollte man in dringenden Fällen oder wenn die Forderung unbeantwortet bleibt, einen Anwalt einschalten.

    Was darf ich fotografieren?

    Besonders bei jungen Nutzern beliebt: Im Restaurant das schön drapierte Essen fotografieren. Sei es das vegane Curry oder der Kaffee mit raffinierter Schaumkrone - unter dem Hashtag #foodporn findet man auf Instagram mittlerweile fast 170 Millionen Bilder. Ist eine Einwilligung des Restaurants dafür nötig? Grundsätzlich nicht. Verbietet das Restaurant das Fotografieren jedoch klar, greift das Hausrecht - und damit sollte man lieber die Finger von den #foodporn-Posts lassen.

    An Konzerten, im Theater oder im Kino gilt grundsätzlich das Hausrecht der Veranstalter. Wer in Vorstellungen mitschneidet oder fotografiert, verletzt auch die Leistungsschutzrechte der Darstellenden. Eine Ton- oder Bildaufnahme darf also nicht ohne Einwilligung geschehen.

    Ab wann gilt mein Post als Werbung?

    Das Sparen hat sich gelohnt: Die neuen Nike-Turnschuhe stehen im Schuhschrank. Im Kopf bis Fuß abgestimmten Outfit geht es jetzt raus auf die Straße zum Fotografieren des "outfit of the day" - kurz #ootd. Dabei werden die Instagram-Seiten der getragenen Marken auf dem Post verlinkt.

    Ist das Schleichwerbung, die als solche gekennzeichnet werden muss? Prinzipiell nein. Nur, wenn der User für seinen Post sogenannte Kompensation erhält - also von Nike bezahlt wird oder die Schuhe vom Unternehmen geschenkt bekommt - gilt das Bild als Werbung und muss auch als solche erkennbar sein. Auch wenn sogenannte affiliate links ins Spiel kommen, handelt es sich um Werbung. Affiliate links stehen meist unter Werbeposts und leiten zu bestimmten Produkten. Durch den Link mit Partnerkennung erkennt der Händler, von wem der Kunde geschickt wurde.

    Warum werden Influencer immer häufiger abgemahnt?

    Über eine regelrechte Abmahnungswelle klagen Influencer seit dem Urteil des Berliner Langerichts. Laut dem Urteil müssen Personen mit einer hohen Followerzahl ihre Posts jetzt als Werbung kennzeichnen, wenn sie darauf die Seite eines Unternehmens verlinken - selbst, wenn sie für die Posts keine Gegenleistung erhalten.

    Das Urteil ist umstritten, so ist der Kläger "Verband Sozialer Wettbewerb" (VSW) in der Vergangenheit schon häufiger durch rigide Abmahnungen in Erscheinung getreten. Auch gegen Cathy Hummels, die Ehefrau des Nationalspielers Mats Hummels, hat der VSW eine einstweilige Verfügung erwirkt. Auch der 30-jährigen Influencerin wird Schleichwerbung vorgeworfen.

    Wie erkenne ich, wenn ein Influencer Werbung macht?

    Besonders jüngere Follower durchschauen die Marketingfeldzüge großer Unternehmen oft nicht. Kein Wunder, geben sich Blogger doch bewusst nahbar und vertrauenswürdig. So soll bei Followern der Eindruck entstehen, der Influencer empfehle ihnen ein Produkt uneigennützig und aus Hilfsbereitschaft.

    So ist es für den Nutzer oft schwierig, eine persönliche Empfehlung von einer bezahlten Kooperation zu unterscheiden. Ein paar Dinge könnten jedoch zumindest darauf hinweisen, dass ein Blogger für seine Produktempfehlungen gesponsert wird.

    Sogenannte Unboxing-Videos, in denen Produkte ausgepackt und getestet werden, sind oftmals Werbung, die als Produktrezension getarnt wird. Eine hohe Followerzahl hingegen kann, muss aber nicht auf gewerbliche Tätigkeiten hinweisen.

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