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Individuelle Gesundheitsleistungen: Sind IGeL beim Arzt überhaupt sinnvoll?

Individuelle Gesundheitsleistungen

Sind IGeL beim Arzt überhaupt sinnvoll?

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    Am Nutzen von Gesundheitsleistungen, die der Versicherte selbst Tasche zahlt, gibt es Zweifel.
    Am Nutzen von Gesundheitsleistungen, die der Versicherte selbst Tasche zahlt, gibt es Zweifel. Foto: Symbolbild: Marijan Murat (dpa)

    Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) hatte ergeben, dass gut jeder zweite gesetzlich Versicherte am Nutzen von sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) beim Arzt zweifelte. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur bereits im Februar. Zudem hatten viele Befragte das Gefühl, dass ihr Arzt manchmal unnötige Untersuchungen oder Behandlungen empfehle. Aus Sorge um die Gesundheit entschieden sich dennoch viele Patienten für die IGeL-Leistungen.

    Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) existiert inzwischen seit vier Jahren. Er prüfte an die 40 Leistungen auf Nutzen und Schaden. Dabei konnte keines der Angebote als positiv bewertet werden, nur vier Angebote gelten demnach als "tendenziell positiv". 14 Leistungen wurden als "tendenzielle negativ" eingestuft, drei Leistungen als "negativ". 13 Angebote galten als "unklar". Es ist unklar, wie viele IGeL es gibt.

    IGeL: Manchmal zahlt die Kasse doch

    Wie das Wiesbadener Tagblatt berichtet, kosten die IGeL im Durchschnitt 59 Euro pro Maßnahme. Die Leistungen umfassen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, aber auch Reiseimpfungen oder alternative Heilmethoden. Vor allem Urologen, Gynäkologen und Urologen arbeiten mit IGeL. Weil es oft Ärger damit gibt, ob eine Untersuchung sinnvoll ist, hat die Verbraucherzentrale eine Website erstellt, auf der Patienten ihre Beschwerden einreichen können.

    Eine Initiative der Kassen ist der IGeL-Monitor. Auf dieser Seite wird rund um die Individuellen Gesundheitsleistungen informiert. Um diese in Anspruch zu nehmen, muss eine schriftliche Vereinbarung vor Behandlungsbeginn getroffen werden, ebenso eine Auflistung der Kosten. Auch eine ordentliche Rechnung gehört dazu. Wer vorher bei der Krankenkasse nachfragt, könnte Glück haben: Bei Beschwerden oder bestimmten Indikatoren können IGeL zur Kassenleistung werden. dpa/sh

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