Wer als Vermieter im vergangenen Jahr geringere oder sogar komplett ausbleibende Mieten zu verzeichnen hatte, dem kann die Grundsteuer teilweise erlassen werden. Das erklärt Gabriele Seidenspinner von Haus & Grund Augsburg. In manchen Fällen sei es möglich, die bei einem Einfamilienhaus in Augsburg können das immerhin knapp 300 Euro sein. Grundlage für diese Regelung ist das Grundsteuergesetz. Anträge für 2016 müssen Steuerpflichtige allerdings bereits bis zum kommenden Freitag, 31. März, bei der zuständigen Kommune stellen.
Möglich ist der Grundsteuererlass Seidenspinner zufolge in folgenden Fällen:
Unverschuldeter Leerstand: Wer beispielsweise wegen eines Wohnungsbrandes oder eines Wasserschadens überhaupt keine Mieteinnahmen hatte, dem kann laut Seidenspinner die Hälfte der erhobenen Grundsteuer erlassen werden. Hat ein Vermieter den Leerstand der Wohnung wegen einer Renovierung oder Modernisierung selbst verursacht, kann er nicht mit einer verringerten Grundsteuer rechnen. Wer dagegen intensiv - aber erfolglos - versucht hat, einen neuen Mieter zu finden, kann einen Antrag stellen. Dazu muss er aber die Suche dokumentieren können, beispielsweise durch Zeitungsinserate oder Anzeigen auf Immobilien-Suchportalen im Internet.
Deutlich geringere Mieten: Wer als Vermieter weniger als die Hälfte der üblichen Bruttokaltmiete bekommen hat, kann immerhin ein Viertel der erhobenen Grundsteuer sparen. Ein Fall, der in der Region im Moment allerdings selten sein dürfte. Denn laut Seidenspinner von Haus & Grund Augsburg kann es dazu vor allem in Gebieten kommen, in denen die Bevölkerung rapide abnimmt oder ein Überangebot an Wohnungen besteht. AZ
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