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Hilfe: Kinderbonus: Der Geldsegen für Familien hat auch Tücken

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Kinderbonus: Der Geldsegen für Familien hat auch Tücken

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    Jetzt wird der Corona-Kinderbonus ausbezahlt. Er wird aber bei der Steuer gegengerechnet.
    Jetzt wird der Corona-Kinderbonus ausbezahlt. Er wird aber bei der Steuer gegengerechnet. Foto: Sina Schuldt, dpa (Symbolfoto)

    300 Euro extra pro Kind: Seit 7. September haben die Familienkassen mit der Auszahlung des Kinderbonus begonnen. Das Extra-Geld für Eltern soll dazu beitragen, die Folgen der Corona-Krise abzumildern – Union und SPD hatten die Leistung im Juni mit ihrem Konjunkturpaket beschlossen.

    Im September fließen 200 Euro, weitere 100 Euro kommen im Oktober. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch auf jenes Konto überwiesen, auf welches das Kindergeld fließt. Formal handelt es sich um ein Bonus-Kindergeld, für den Bezug gelten die gleichen Voraussetzungen. Um das Geld zu erhalten, muss für das Kind 2020 mindestens ein Monat Kindergeld bezogen werden. Das bedeutet, dass der Bonus auch für Kinder gezahlt wird, für die im September noch kein Kindergeldanspruch besteht, etwa weil sie erst im Dezember auf die Welt kommen. Genauso kommen Eltern in den Genuss des Bonus, für deren Kind kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, etwa weil es seine Ausbildung im Juli abgeschlossen hat.

    Kinderbonus als eigene Zahlung

    Der Kinderbonus wird allerdings nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung – und er wird aus verwaltungstechnischen Gründen nicht gleichzeitig an alle Eltern ausgezahlt. Wann konkret das Geld fließt, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Für Nummern mit einer Null am Ende sollte die Zahlung bereits erfolgt sein, der Rest folgt in den nächsten Tagen.

    Ausgeben will die Mehrheit der Eltern den Bonus sofort, nur 39 Prozent wollen das Geld sparen – das ergab eine Umfrage im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Rund 2,3 Milliarden der 4,3 Milliarden Euro, die der Kinderbonus den Staat kostet, dürften laut IW somit bei Unternehmen landen. Damit könne der Bonus den konjunkturellen Aufschwung unterstützen, schlussfolgern die Ökonomen.

    Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt übrig

    Allerdings dürfen nicht alle Eltern den Bonus vollständig behalten. „Der Kinderbonus ist sozial gerecht“, betont Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Gutverdiener würden nicht bevorteilt. Denn bei der Steuer wird dem Bonus – wie dem Kindergeld – der Kinderfreibetrag gegengerechnet. „Den Bonus erhalten zwar alle Familien, doch die Zahlung wird im Zuge der Steuererklärung mit den Steuerfreibeträgen für den Nachwuchs verrechnet“, sagt Isabell Eipper, Finanzexpertin der Stiftung Warentest. „Dann zeigt sich: Je höher das Einkommen der Eltern ist, desto weniger bleibt letztlich vom Familienbonus übrig.“ Bei verheirateten Eltern mit einem Kind bleibt ab einem Jahreseinkommen von 86000 Euro nach Steuern nichts übrig. Auf Hartz IV oder Unterhaltsvorschuss wird der Bonus hingegen nicht angerechnet, die Zahlungen laufen weiter. Damit profitieren insbesondere die niedrigeren Einkommensschichten von dem Geld.

    Familienministerin Franziska Giffey (SPD) will einen sozial gerechten Kinderbonus.
    Familienministerin Franziska Giffey (SPD) will einen sozial gerechten Kinderbonus. Foto: Wolfgang Kumm, dpa (Symbolfoto)

    Alleinerziehende müssen den Bonus teilen

    Bei Alleinerziehenden ist die Lage noch komplizierter. Hier bekommt zwar der Elternteil, der das Kindergeld erhält, auch den Bonus. Aber wenn der andere Elternteil Unterhalt zahlt, darf er die Hälfte des Bonus davon abziehen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert das: Viele Alleinerziehende hätten Homeoffice und Homeschooling unter einen Hut bringen müssen und sorgten sich um ihre Existenz, so Verbandsvorsitzende Daniela Jaspers. „Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.“

    Für Alleinerziehende ist im Konjunkturpaket jedoch eine zusätzliche Hilfe vorgesehen: Der Freibetrag, den sie bei der Steuer von den Einkünften abziehen können, soll für 2020 und 2021 von 1908 auf 4000 Euro angehoben werden.

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