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Gesetzesänderungen: Ehe für alle, Feiertag, Drohnen: Das ändert sich im Oktober 2017

Gesetzesänderungen

Ehe für alle, Feiertag, Drohnen: Das ändert sich im Oktober 2017

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    Neue Gesetze ab 1. Oktober: Unter anderem tritt die Ehe für alle in Kraft. Daneben müssen auch Drohnen ab 250 Gramm Gewicht besonders gekennzeichnet werden.
    Neue Gesetze ab 1. Oktober: Unter anderem tritt die Ehe für alle in Kraft. Daneben müssen auch Drohnen ab 250 Gramm Gewicht besonders gekennzeichnet werden. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Beispiel-Illustration)

    Eigentlich heißt es ja: "Alles neu macht der Mai". Diesmal trifft die Liedzeile aus der Feder von Schriftsteller Hermann Adam von Kamp besser auf den Oktober zu. Was daran liegt, dass die Bundesregierung ab 1. Oktober eine Reihe von Gesetzesänderungen umsetzt.

    Ehe für alle

    Eine Änderung im Oktober ist die Ehe für alle. Bisher mussten homosexuelle Paare ins Ausland ausweichen, um zu heiraten. Ginge es nach Bundeskanzlerin Angela Merkel, wäre das auch weiterhin so. Schließlich hat sie bei der entscheidenden Abstimmung im Bundestag Ende Juni dagegen gestimmt.

    Weil es die Mehrheit der Abgeordneten anders sah, ist der Umweg übers Ausland ab Sonntag nicht mehr nötig. Schwule und Lesben können nun überall in Deutschland offiziell in den Hafen der Ehe einlaufen und auch Kinder adoptieren.

    Kennzeichnungspflicht für Drohnen-Schwergewichte

    Werden die Hochzeitsfeierlichkeiten per Drohne für die Ewigkeit festgehalten, gilt es ebenfalls einige Gesetzesneuerungen zu beachten. Flugobjekte, die mehr als 250 Gramm auf die Waage bringen, müssen laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit feuerfesten Plaketten gekennzeichnet werden. Vor allem auf Angabe von Name und Adresse legen die Beamten größten Wert.

    Bei Schwergewichten ab zwei Kilogramm ist eine gültige Pilotenlizenz fürs Fliegen Voraussetzung - eine Autorisierung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt zugelassene Stelle ist ebenfalls in Ordnung. Die Vorschriften betreffen übrigens im gleichen Maße Piloten von Modellfliegern und anderen unbemannten Flugkörpern.

    Änderungen im Oktober: Gesetz gegen Hetze im Netz

    Sollten Drohnen-Lenker und andere Hobbypiloten ihren Unmut in sozialen Netzwerken auf beleidigende Art und Weise Luft machen, stehen fortan die Betreiber der Social-Media-Plattformen in der Pflicht. Der Staat fordert im Netzwerkdurchsetzungsgesetz, dass Hetze im Netz, Fake News und andere gravierende Beleidigungen von Facebook, Twitter und Co. umgehend gelöscht oder gesperrt werden. Bisher gingen die Technologiekonzerne der Bundesregierung zu lax vor.

    Patientenversorgung

    Krankenhauspatienten, die ab dem 1. Oktober entlassen werden, haben Anspruch auf ein "strukturiertes Entlassungsmanagement". Das beinhaltet klare Anweisungen von den Krankenhausärzten, was beispielsweise weitere Nachbehandlungen, Pflege und Einnahme von Medikamenten betrifft. Das ist in einem Rahmenvertrag zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem GKV-Spitzenverband und der kassenärztlichen Bundesvereinigung geregelt.

    Luther-Jubiläum beschert am 31. Oktober bundesweit einmaligen Feiertag

    Eine weitere Neuheit im Oktober: Martin Luther haben wir in diesem Jahr einen zusätzlichen Feiertag zu verdanken. Vor 500 Jahren hämmerte der Reformator seine 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg. Zum Jubiläum steht am 31. Oktober in ganz Deutschland einmalig die Arbeit still. 2018 müssen alle Arbeitnehmer, Schüler und Studenten am 31. Oktober wieder wie gewohnt zur Arbeit bzw. Schule oder Universität gehen.

    Ausnahmen gibt es natürlich immer: Die Einwohner Sachsens, Sachsen-Anhalts, Brandenburgs, Thüringens und Mecklenburg-Vorpommerns frönen an diesem Tag weiterhin des "Dolce Far Niente". Bei ihnen ist der Reformationstag immer ein gesetzlicher Feiertag.

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