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Gesetzesänderungen: Bahnpreise, Kita-Gebühren und mehr: Was sich ab 1. August ändert

Gesetzesänderungen

Bahnpreise, Kita-Gebühren und mehr: Was sich ab 1. August ändert

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    Bahnfahrer dürfen sich freuen: Ab 1. August gibt es bei der Deutschen Bahn einen neuen Billig-Tarif, den "Super Sparpreis".
    Bahnfahrer dürfen sich freuen: Ab 1. August gibt es bei der Deutschen Bahn einen neuen Billig-Tarif, den "Super Sparpreis". Foto: Franziska Kraufmann, dpa (Symbolbild)

    Am 1. August treten in Deutschland wieder neue Gesetze und Neuregelungen in Kraft. Davon sind Unternehmen und Verbraucher betroffen. Über die Auswirkungen können sich dieses Mal auch Eltern freuen - zumindest in Hessen und Niedersachsen. Ein Überblick, was sich ab August alles ändert.

    Aldi macht Tierhaltung für Verbraucher transparenter

    Schon lange wünschen sich Kunden mehr Transparenz darüber, wie das Tier gehalten wurde, das nun auf ihrem Teller landet. Im April hat die Discount-Kette Lidl als erste einen sogenannten Haltungs-Kompass eingeführt. Andere Discounter wie Penny, Kaufland, Norma sind nachgezogen.

    Das Label umfasst vier Stufen von "Stallhaltung" bis hin zu "Bio". Ab 1. August werden auch Aldi Nord und Aldi Süd die Hinweise nach und nach bei Eigenmarke-Produkten, vor allem aber auf Frischfleischpackungen von Schwein, Rind oder Geflügel einführen. (Lesen Sie hier mehr zum Haltungskompass bei Fleisch: Was er bedeutet, was er bringt.)

    Neuer Billig-Tarif bei der Deutschen Bahn: "Super Sparpreis"

    Auch Bahnfahrer dürfen sich freuen: Ab 1. August lockt die Deutsche Bahn ihre Kunden mit einem neuen Billig-Tarif. Neben dem Sparpreis und dem Flexpreis wird nun der "Super Sparpreis" eingeführt. Ab 19,90 Euro kann man in der zweiten Klasse und ab 29,90 Euro in der ersten Klasse reisen.

    Langfristig soll der neue "Super Sparpreis" das bisherige Aktionsangebot "Sparpreis" ablösen. Der Tarif ist dann im Fern- und im Nahverkehr gültig. Bei aller Freude über die günstigen Angebote ist für Kunden aber Vorsicht geboten. Denn auch bei dem neuen Billig-Tarif besteht eine Zugbindung. Umbuchung oder Stornierung ist dann nicht möglich.

    Änderungen zum 1. August: Immobilienmakler müssen sich jetzt regelmäßig weiterbilden

    Um ihren Beruf auszuüben, müssen Immobilienverwalter oder -makler ab 1. August neue Voraussetzungen erfüllen. Sie sind verpflichtet, eine Erlaubnis der Gewerbeordnung einzuholen. Wer bisher schon in einem der Berufe tätig ist, hat noch etwas Schonfrist. Dann muss die Erlaubnis erst bis 1. Februar 2019 eingeholt werden.

    Außerdem müssen Makler und Immobilienverwalter ab 1. August nachweisen, dass sie sich regelmäßig weiterbilden. Innerhalb von drei Jahren sollten mindestens 20 Stunden Weiterbildungsmaßnahmen absolviert werden. Zudem brauchen sie laut Gesetz ab August eine Berufshaftpflichtversicherung.

    Hessen und Niedersachsen schaffen Kita-Gebühren teilweise ab, Berlin ganz

    Je nach Bundesland müssen Eltern in Deutschland unterschiedlich hohe Beiträge bezahlen, damit ihre Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen dürfen. Zuletzt wurde viel über kostenlose Kita-Plätze diskutiert - in zwei Bundesländern werden sie nun Wirklichkeit.

    Ab 1. August führen Hessen und Niedersachsen eine kostenlose Kinderbetreuung ein. Die ist allerdings zeitlich begrenzt: Ohne Gebühren zu bezahlen, können Eltern ihre Kinder drei Jahre vor Schuleintritt und sechs Stunden pro Tag in eine Einrichtung bringen.

    Berlin geht sogar noch einen Schritt weiter: Ab 1. August kostet die Kinderbetreuung dort auch für Kinder unter einem Jahr nichts mehr; die anderen fünf Jahre vor Schulbeginn waren schon seit 2007 schrittweise beitragsfrei gestellt worden. In allen Altersklassen müssen Eltern allerdings auch in Zukunft das Essen in den Kitas finanzieren. Berlin ist damit das erste Bundesland, das die Kita-Gebühren komplett abschafft.

    Gesetzesänderungen: Familiennachzug nach Deutschland wird wieder erweitert

    Der Familiennachzug nach Deutschland für Flüchtlinge mit subsidiärem, also eingeschränktem Schutzstatus, war in den vergangenen zwei Jahren ausgesetzt. Ab dem 1. August wird der Familiennachzug wieder erweitert.

    Dann können engste Familienangehörige nachziehen, wenn humanitäre Gründe vorliegen. Der Nachzug ist auf 1000 Personen pro Monat begrenzt. Wer als terroristischer Gefährder eingestuft ist oder schwerwiegende Straftaten begangen hat, ist von den Regelungen ausgeschlossen. (Lesen Sie dazu mehr: Maximal 1000 Angehörige pro Monat dürfen kommen) (zian)

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