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Gesetz: Das Aus für alte Kaminöfen: Schonfrist endet 2017

Gesetz

Das Aus für alte Kaminöfen: Schonfrist endet 2017

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    Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden.
    Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden. Foto: Franziska Kraufmann, dpa

    Ein knisterndes Feuer im Kaminofen ist gemütlich. Ist das Modell aber schon älter, stößt es verhältnismäßig viel Feinstaub aus. Zum Schutz der Umwelt sieht ein Gesetz vor, dass Kaminöfen, die älter als 30 Jahre sind, nach und nach mit einem Spezialfilter nachgerüstet oder stillgelegt werden. Das droht Öfen generationsweise. Es sei denn, sie halten die aktuellen Grenzwerte für Schadstoffe ein. Ein neuer Stichtag ist der 31. Dezember 2017 - und zwar für Öfen mit Baujahr bis einschließlich 1984. Die wichtigsten Fakten: 

    Warum müssen Kaminöfen ersetzt oder nachgerüstet werden?

    Der Emissionsausstoß moderner Geräte liegt um bis zu 85 Prozent unter dem der alten Öfen, wie Rolf Heinen vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) erklärt. Seit 2010 sieht die Bundes-Immissionsschutzverordnung Grenzwerte für Kamin- und Kachelöfen vor. Besitzer müssen Öfen, deren Werte darüber liegen, ersetzen oder mit einem Filter nachrüsten. 

    Wie hoch sind die Grenzwerte?

    Für die sogenannten Einzelraumfeuerstätten, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung am 22. März 2010 in Betrieb gingen, liegen die Grenzwerte bei 4 Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter. Diese Werte sind weniger streng als jene für neue Öfen. Alle Anlagen, die nach 2015 errichtet wurden, haben Grenzwerte von 1,25 Gramm Kohlenmonoxid und 0,04 Gramm Staub pro Kubikmeter. Öfen aus der Zeit von März 2010 bis Ende 2014 dürfen auf 2 Gramm Kohlenmonoxid und 0,075 Gramm Staub pro Kubikmeter kommen. 

    Welche Öfen sind von den Tauschwellen betroffen?

    Bis Ende 2014 mussten bereits Öfen mit Baujahr bis 1974 stillgelegt oder nachgerüstet werden, erklärt Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. "Die nächste Austauschfrist endet Ende Dezember 2017. Wer einen Kaminofen hat, der bis einschließlich 1984 gebaut wurde, muss bis dahin aktiv werden." Am Jahresende 2020 läuft die Schonfrist für Modelle der Baujahre 1985 bis 1994 ab. 2024 müssen dann Öfen der Baujahre 1995 bis Ende März 2010 ausgetauscht oder nachgerüstet sein. Ausgenommen sind historische Modelle, die vor 1950 hergestellt wurden, offene Kamine und Kochherde.

    Was sagen Experten über die Nachrüstung mit einem Spezialfilter? 

    "Bei den alten Öfen macht das eigentlich wenig Sinn", sagt Tim Froitzheim vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. Anlagen, die bis Ende 2017 von der Verordnung betroffen sind, sind rund 30 bis 40 Jahre alt. "Für ein technisches Gerät, was dieser Belastung ausgesetzt wird, ist dies ein stolzes Alter. Ihre Verbrennungstechnik war nicht auf die heute geforderten geringen Emissionswerte ausgelegt." Er rät, über einen Austausch nachzudenken. Langer vergleicht die Preise: "Nachrüstsets kosten um die 1000 Euro. Neue Öfen gibt es schon ab 500 Euro." Und Froitzheim ergänzt: "Die Grenzwerte beziehen sich auf Staub und Kohlenmonoxid." "Die Filter entfernen jedoch nur einen gewissen Staubanteil aus den Rauchgasen. Möglicherweise reicht der Filter daher gar nicht aus, um die Grenzwerte für Kohlenmonoxid einzuhalten." Von Katja Fischer, dpa

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