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Gerichtsurteil: Unverschuldete Passprobleme sind Risiko des Reisenden

Gerichtsurteil

Unverschuldete Passprobleme sind Risiko des Reisenden

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    Der BGH hat entschieden: Unverschuldete Probleme mit dem Pass sind das Risiko des Reisenden und fallen nicht in die Kategorie "höhere Gewalt".
    Der BGH hat entschieden: Unverschuldete Probleme mit dem Pass sind das Risiko des Reisenden und fallen nicht in die Kategorie "höhere Gewalt". Foto: Uli Deck/dpa

    Scheitert eine Urlaubsreise völlig überraschend an Problemen mit den Pässen, bleiben Reisende im ungünstigsten Fall auf hohen Stornogebühren sitzen. Eine kostenlose Kündigung wegen "höherer Gewalt" ist hier nicht möglich - unabhängig davon, ob der Reisende etwas für die ungeeigneten Papiere kann oder nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag entschieden. 

    In dem Fall hatte eine Familie aus der Nähe von Nürnberg zwei Wochen lang durch die USA reisen wollen. Aber der Urlaub endete, bevor er überhaupt anfangen konnte: Mutter und Tochter wurden wegen ihrer neuen Reisepässe am Frankfurter Flughafen nicht an Bord gelassen.

    Sie hatten diese ordnungsgemäß beantragt und abgeholt. Was sie nicht ahnen konnten: Weil die Gemeinde den Empfang nie quittierte, waren die Pässe als gestohlen gemeldet - und standen weltweit auf der Fahndungsliste. Eine Einreise in die USA war damit unmöglich.

    Familie wollte Reisepreis zurückbekommen

    Um den vollen Reisepreis von mehr als 4000 Euro zurückzubekommen, hatte die Familie den Reiseveranstalter verklagt. In den klassischen Fällen "höherer Gewalt", also etwa bei einer Naturkatastrophe oder plötzlichen politischen Unruhen, müsste dieser auf die Stornogebühren verzichten.

    Diese Rechte haben Fluggäste bei einem Streik

    Wenn ein Flug wegen eines Streiks ausfällt, haben Passagiere bestimmte Rechte. So dürfen sie zum Beispiel kostenlos auf einen anderen Flug umbuchen.

    Reisende haben in den meisten Fällen auch die Möglichkeit, ihr Flugticket gegen einen Fahrschein für die Deutsche Bahn umzutauschen.

    Bei einem Piloten-Streik müssen sich die Airlines um die Passagiere am Flughafen kümmern. Den Reisenden stehen Essen und Getränke zu - oft bekommen sie dafür Gutscheine.

    Verschiebt sich der Flug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtung in einem Hotel und auch die Fahrt dorthin bezahlen. Eine Pritsche im Terminal reicht in der Regel nicht aus

    Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast zudem das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline aber aus allen weiteren Pflichten entlassen.

    Normalerweise steht Reisenden eine Entschädigung zu, wenn sich ein Flug um mindestens drei Stunden verzögert oder er ganz ausfällt. Bei Streiks ist das aber nicht der Fall, da die nach Rechtssprechung als höhere Gewalt gelten.

    Nach Auffassung des Senats trägt für die Ausweisdokumente aber der Urlauber das Risiko. "Höhere Gewalt" läge demnach nur dann vor, wenn sämtliche Reisenden betroffen wären - zum Beispiel, wenn ein Land kurzfristig die Visumsanforderungen verschärft und die Dokumente so schnell nicht mehr zu bekommen sind. dpa/AZ

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