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Geld: Warum Sie Immobilienkredite jetzt noch schnell checken sollten

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Warum Sie Immobilienkredite jetzt noch schnell checken sollten

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    Weil die Widerrufsbelehrungen zahlreicher Immobiliendarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 fehlerhaft sind, können viele Kunden ihre Verträge widerrufen und so unter Umständen Geld sparen.
    Weil die Widerrufsbelehrungen zahlreicher Immobiliendarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 fehlerhaft sind, können viele Kunden ihre Verträge widerrufen und so unter Umständen Geld sparen. Foto: Ulrich Wagner/Symbolbild

    Es klingt verlockend: Weil die Widerrufsbelehrungen zahlreicher Immobiliendarlehen aus den Jahren 2002 bis 2010 fehlerhaft sind, können viele Kunden ihre Verträge widerrufen – und so unter Umständen Geld sparen, sind die Zinsen seitdem doch deutlich gesunken. Dafür müssen Betroffene allerdings bis 21. Juni den sogenannten Widerrufsjoker ziehen. Was heißt das? Wichtige Fragen und Antworten:

    Was ist der Widerrufsjoker?

    Bankkunden haben zwei Wochen Zeit, einen Kreditvertrag zu widerrufen – eigentlich. Die Frist beginnt zu laufen, sobald die Bank den Kunden korrekt und vollständig über sein Widerrufsrecht informiert hat. In zahlreichen Fällen zwischen 2002 und 2010 ist das nicht geschehen. Betroffene Kunden haben daher aktuell noch die Möglichkeit, ihren Vertrag zu widerrufen. Anders gesagt: den Widerrufsjoker zu ziehen.

    Wer kann den Widerrufsjoker nutzen?

    Betroffen sein könnten all diejenigen, die zwischen 1. November 2002 und 10. Juni 2010 ein Immobiliendarlehen aufgenommen haben. Nach Aussage von Daniela Bergdolt, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht, liegt der Anteil der fehlerhaften Widerrufsklauseln je nach Schätzung zwischen 60 und 88 Prozent. Die Verbraucherzentrale Hamburg kam in einer Erhebung auf knapp 80 Prozent. Christoph Herrmann, Redakteur bei Stiftung Warentest, hält diese Einschätzung nach eigener Aussage für realistisch.

    Wann endet die Frist?

    Wer seinen Widerrufsjoker nutzen möchte, hat dafür laut Gesetz noch bis Dienstag, 21. Juni, 23.59 Uhr, Zeit. Danach endet die Frist. Wichtig: Das Widerrufsschreiben muss nach Aussage von Herrmann spätestens am 21. Juni bei der Bank eingehen – und zwar innerhalb der Geschäftszeiten und in der richtigen Filiale. Nach einem fristgerechten Widerruf haben Betroffene bis 31. Dezember 2019 Zeit, sich mit der Bank zu einigen und ihre Ansprüche durchzusetzen, wie Susanne Götz, Finanzjuristin der Verbraucherzentrale Bayern, erläutert.

    Woran liegt es, dass viele Widerrufsbelehrungen der Jahre 2002 bis 2010 fehlerhaft sind?

    Wie Herrmann schildert, gab es in dem Zeitraum eine gesetzliche Mustervorlage für Widerrufsbelehrungen. Da diese jedoch als fehlerhaft galt, entwickelten viele Banken eigene Widerrufsbelehrungen. Diese seien zu großen Teilen ebenfalls fehlerhaft gewesen.

    Wie viel Geld kann ich sparen, wenn ich den Widerrufsjoker nutze?

    Das ist pauschal schwierig zu sagen. Ein Rechenbeispiel der Stiftung Warentest: Ein Widerruf könne jemandem, der noch 100000 Euro Restschuld und noch fünf Jahre Zinsbindung hat, der monatlich 800 Euro zahlt und von 4,5 auf 1,2 Prozent Zinsen wechselt, eine Zinsersparnis von 12323,62 Euro bringen. Bergdolt verweist jedoch darauf, dass ein Kunde, der seinen Vertrag widerruft, keine Sicherheit hat, davon zu profitieren. Dies liege an der unterschiedlichen Rechtsprechung. „Es könnte sein, dass es billiger wird“, sagt Bergdolt. „Es muss aber nicht.“

    Kann ich auf einen Blick selbst erkennen, ob ich betroffen bin?

    Unwahrscheinlich. Alle drei Experten raten davon ab, „ins Blaue hinein“ zu handeln. Durch die unterschiedliche Rechtsprechung sei für Laien nur schwer zu erkennen, inwiefern eine Widerrufsbelehrung ungültig sei. „Da muss man sich lange einarbeiten“, sagt Götz.

    Wie sollte ich stattdessen vorgehen?

    Anwälte und Verbraucherzentralen bieten eine persönliche Rechtsberatung an: Experten prüfen Verträge und empfehlen ein weiteres Vorgehen. Bei der Verbraucherzentrale Bayern kostet eine Beratung laut Götz 60 Euro. In der Kanzlei von Bergdolt werden für die Überprüfung eines einzelnen Darlehensvertrags 190 Euro plus Mehrwertsteuer fällig. Bergdolt rät, wegen der Schwierigkeit der Materie einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt aufzusuchen.

    Was kann ich nach einer Prüfung selbst tun und wo brauche ich die Hilfe eines Anwalts?

    Ergibt die Beratung, dass eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, sollten sich Kunden nach Ansicht von Herrmann und Götz selbst an ihre Bank wenden. Dazu genüge es, der Bank schriftlich mitzuteilen, dass man den Vertrag widerrufe – etwa mit den Worten „Ich widerrufe“. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit, raten Herrmann und Götz zu einem Fachanwalt. Denn die Gegenwehr der Banken sei groß: Für die Institute geht es um viel Geld. In der Praxis liefen viele Fälle auf einen Vergleich hinaus, sagt Götz.

    Bald endet die Frist. Was kann ich in der kurzen Zeit noch tun?

    Anwälte und Verbraucherzentralen haben seit Wochen viel zu tun. „Das wird eng“, sagt Bergdolt. Ihre Kanzlei nehme beispielsweise nur noch bis Mitte kommender Woche Mandanten an. Bergdolt empfiehlt, schnellstmöglichst die entsprechenden Unterlagen zusammenzusuchen und sie von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Götz rät, sich zudem umgehend nach einem Angebot für ein Alternativdarlehen umzusehen.

    Wie hoch sind die Erfolgschancen?

    Entscheidend ist unter anderem, wie schwerwiegend die Fehler in der Widerrufsbelehrung sind. Nach Aussage von Bergdolt hatte die Mehrheit der Mandanten bei gravierenden Fehlern Erfolg. Laut Herrmann sind Anwalt, Wohnort und Bank zudem wichtige Faktoren. Urteile von bayerischen Gerichten seien bislang eher verbraucherfreundlich ausgefallen. Die Stiftung Warentest bietet auf ihrer Webseite eine Liste von Anwälten an, die Fälle erfolgreich bestritten haben.

    Wer sollte seinen Widerrufsjoker ziehen und wer nicht?

    Alle drei Experten betonen: Wer den Widerrufsjoker nutzt, sollte unbedingt die Frage der Anschlussfinanzierung geklärt haben. „Wer den Widerrufsjoker nutzt, muss in der Lage sein zu bezahlen“, sagt Bergdolt. Hintergrund: Akzeptiert eine Bank den Widerruf, muss der Kunde die Restschuld innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Heißt im Umkehrschluss: Nur wer eine gute Bonität aufweist, um ein Darlehen zu günstigen Konditionen aufnehmen zu können oder den Betrag aus eigener Kasse begleichen kann, sollte den Widerrufsjoker nutzen. Arbeitslosen, Frischgeschiedenen und Rentnern rät Herrmann davon ab: „Wessen Bonität baden gegangen ist, der muss im Zweifelsfall auf einen Widerruf verzichten.“ Nach Aussage von Herrmann sollte ein Betroffener ein unverbindliches Angebot einer anderen Bank über ein Darlehen vorliegen haben. Wichtig: Dabei sollte es sich um ein Angebot handeln und nicht um einen bereits abgeschlossenen Kreditvertrag. Sonst könne es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass ein Kunde zwei Banken Geld schulde, betont Götz.

    Was, wenn ich ein Baudarlehen nach 2010 abgeschlossen habe?

    Für Kunden, die ihren Kreditvertrag zwischen dem 11. Juni 2010 und dem 20. März 2016 abgeschlossen haben, gilt das sogenannte ewige Widerrufsrecht. Sie können ihre Verträge auch nach dem 21. Juni widerrufen. Kunden, die ihren Vertrag nach dem 21. März 2016 abgeschlossen haben, können diesen bis maximal ein Jahr und 14 Tage nach ihrer Belehrung widerrufen. Das hat der Bundestag beschlossen.

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