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Energie-Kolumne: Gebäudesanierung: Wann gibt es einen Steuerbonus für Immobilienbesitzer?

Energie-Kolumne

Gebäudesanierung: Wann gibt es einen Steuerbonus für Immobilienbesitzer?

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    Wer sein Haus energetisch saniert, kann das meist von der Steuer absetzen.
    Wer sein Haus energetisch saniert, kann das meist von der Steuer absetzen. Foto: maho, Adobe STock

    Damit Deutschland die im Pariser Abkommen fixierten Klimaziele einhalten kann, gilt es nicht zuletzt den Heizenergieverbrauch im Wohnsektor drastisch zu senken. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Um diese voranzutreiben, sind erst jüngst die KfW-Förderkonditionen mit zinsgünstigen Darlehen und hohen Tilgungs- beziehungsweise Investitionszuschüssen (bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit) nochmals deutlich verbessert worden. Neu ist jetzt ein Steuerbonus, für den sich Hausbesitzer bei energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen als Alternative zur KfW-Förderung entscheiden können.

    Förderung für energetische Sanierung: Diese Kriterien müssen Immobilienbesitzer einhalten

    Um in den Genuss der Steuererleichterung zu kommen, muss allerdings das Haus oder die Wohnung – anders als bei der KfW-Förderung – selbst bewohnt werden. Eine weitere Voraussetzung: Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein.

    Ist beides erfüllt, können Haus- und Wohnungsbesitzer über einen Zeitraum von drei Jahren insgesamt 20 Prozent der anfallenden Kosten (bis maximal 200.000 Euro) für Dämmmaßnahmen, die Erneuerung der Fenster, den Einbau einer Lüftungsanlage, den Heizungstausch oder die Heizungsoptimierung von der Steuer abziehen – macht eine Steuerersparnis von bis zu 40.000 Euro. Der Steuerabzug erfolgt in etwa gleichen Teilen in den drei der Sanierung folgenden Jahren.

    Diese Alternativen gibt es für zur Förderung der energetischen Sanierung

    Eine zusätzliche Förderung, etwa von BAFA oder KfW, darf nicht genutzt werden. Für die Sanierungsmaßnahmen gelten, damit sie steuerlich begünstigt werden, dieselben Kriterien wie für die KfW-Förderung. Allerdings muss bei der Steuerbonus-Variante die Einhaltung nicht wie bei der KfW von einem unabhängigen, zertifizierten Energieeffizienz-Experten bestätigt werden. Hier reicht die Bescheinigung der ausführenden Handwerksfirma über eine korrekte Umsetzung aus. Um einen Anreiz dafür zu schaffen, einen Energieberater einzuschalten, können zwar 50 Prozent der Kosten für diesen von der Steuerschuld abgezogen werden. Verpflichtend ist die Beratung aber nicht.

    Die steuerliche Förderung ist damit zwar einfacher zu erreichen, Fachleute raten aber zur KfW-Förderung – wegen der besseren Qualitätssicherung, aber vor allem auch, weil die Zuschüsse in der Regel höher als die Steuerentlastungen sind, gerade, wenn mehrere Maßnahmen durchgeführt werden.

    KfW-Förderung: Aufwand auf Bauherrenseite hält sich in Grenzen

    In den meisten Fällen hält sich auch für eine KfW-Förderung der Aufwand auf Bauherrenseite in Grenzen. Vor allem, wenn man einen Planer oder Architekten für die qualifizierte Baubegleitung engagiert hat. Der Fachmann kümmert sich nicht nur um die Ausschreibung, Koordination und eine korrekte Ausführung der Arbeiten, sondern auch um die KfW-Antragsstellung. Die Erfahrung zeigt: So eine Baubegleitung erspart viel Arbeit und Ärger, schützt vor Bauschäden und unnötigen Kosten – zumal die

    KfW

    die Hälfte der Kosten (bis zu 4000 Euro) auch übernimmt.

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