Denn grundsätzlich gilt beim Grillen das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme: Nachbarn dürfen nicht durch Gerüche oder Rauch belästigt werden, erläutert der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen. Da Holzkohlegrills eine Brandgefahr bedeuten sowie Rauch und Grilldünste abgeben, rät der Landesverband, sie auf Balkons grundsätzlich nicht einzusetzen.
Es gibt den Angaben zufolge zwar keine gesetzlichen Vorgaben, wann und wie oft Nachbarn grillen dürfen. Um Streit zu vermeiden, sollten Mieter sich aber mit ihren Nachbarn absprechen und die Nachtruhe einhalten - also ab 22.00 Uhr Feiern nach drinnen verlegen. Steht in der Haus- oder Gemeinschaftsordnung ein Grillverbot, so sei das grundsätzlich zulässig. Mieter sollten sich daran halten, rät auch der Mieterverein München. Andernfalls kann eine Abmahnung drohen. dpa