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Finanzen: Steuererleichterung im Januar: Familien werden deutlich entlastet

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Steuererleichterung im Januar: Familien werden deutlich entlastet

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    Immerhin eine gute Nachricht: Familien können im kommenden Jahr bis zu 2500 Euro sparen.
    Immerhin eine gute Nachricht: Familien können im kommenden Jahr bis zu 2500 Euro sparen. Foto: Robert Michael, dpa (Symbolbild)

    2021 verspricht, ein gutes Jahr zu werden. Ja, natürlich wegen des erwarteten Corona-Impfstoffs. Abgesehen davon wird sich aber auch steuerrechtlich einiges ändern – und zwar zum Vorteil der Steuerzahler. So steht die größte Einkommensteuerentlastung seit Jahren an, stellt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft fest: Von 18 Milliarden Euro schreiben die Autoren Martin Beznoska und Tobias Hentze. Sie erwarten allein bei Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen für Singles bis zu 1000 Euro Ersparnis, bei Alleinerziehenden bis zu 1200 Euro. Vierköpfige Familien sparen sogar bis zu 2500 Euro.

    Studie: Diese Entlastungen gibt es im Jahr 2021

    Für die meisten Steuerzahler fällt ab dem neuen Jahr der Solidaritätszuschlag weg. Die Bundesregierung hat festgesetzt, dass diese Steuer erst ab einem zu versteuernden Einkommen über 61.717 Euro fällig wird. Bisher wird der Soli für alle fällig, die mehr als 972 Euro Einkommensteuer im Jahr zahlen – das entspricht etwa einem Brutto-Monatseinkommen von 1550 Euro.

    2021 steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss, von 9408 auf 9744 Euro. Grund: Bürger müssen mehr Geld ausgeben, um sich die Dinge zu kaufen, die sie für das Existenzminimum brauchen.

    Lohnsteuerklassen in Deutschland

    Steuerklasse 1:

    Ledige

    Verheiratete und Verpartnerte, deren Partner bedingt steuerpflichtig ist

    Verheiratete und Verpartnerte, die getrennt Leben

    Verwitwete (ab dem übernächstem Jahr nach Tod des Partners)

    Geschiedene

    Steuerklasse 2:

    Alleinerziehende, bei denen Vorraussetzungen für Steuerklasse 1 erfüllt sind. Die Belastung ist niedriger als in Steuerklasse 1. Nur in Steuerklasse 2 greift ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

    Steuerklasse 3:

    Diese Steuerklasse ist für Verheiratete und Verpartnerte, bei denen der Partner in Steuerklasse 5 ist, sie ist nur in dieser Kombination möglich. Die Belastung ist in Steuerklasse 3 geringer als in Klasse 5 - denn der Grundfreibetrag ist doppelt so hoch wie sonst. Steuerklasse 3 eignet sich daher besonders für Verheiratete und Verpartnerte, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient.

    Steuerklasse 4:

    Diese Steuerklasse ist für Verheiratete und Verpartnerte, die in etwa gleich viel verdienen. In diesem Fall werden beide in Klasse 4 eingeordnet.

    Steuerklasse 5:

    Steuerklasse 5 ist für Verheiratete und Verpartnerte, deren Partner in Steuerklasse 3 eingeordnet ist. Klasse 5 ist deutlich schlechter gestellt: Es gibt weder einen Kinderfreibetrag noch einen Grundfreibetrag. In Steuerklasse drei wird der Partner eingestuft, der weniger verdient.

    Steuerklasse 6:

    In diese Steuerklasse werden Arbeitnehmer mit einem zweiten Einkommen zusätzlich eingestuft. In so einem Fall erhält der Arbeitnehmer also zwei Steuerklassen, also zum Beispiel Klasse 1 für den einen Job, Klasse 6 für den Zweitjob. Dabei wird immer der schlechter bezahlte Job über Klasse 6 besteuert - hier gibt es viele Freibeträge nicht, die in anderen Steuerklassen vorgesehen sind.

    Quelle: steuerklassen.com

    Eltern profitieren gleich doppelt: Zum einen wird das Kindergeld ab Januar um 7,4 Prozent erhöht. Für die ersten beiden Kinder bedeutet das 219 Euro pro Monat, 15 Euro mehr als jetzt, rechnen Beznoska und Hentze vor. Für das dritte Kind gibt es 225 Euro, für jedes weitere 250 Euro. Zum anderen steigt der Kinderfreibetrag um den gleichen Prozentsatz und beträgt neu 8338 Euro, ein Plus von 576 Euro im Vergleich zu 2020.

    Die Grenze für den Spitzensteuersatz von 42 Prozent erhöht sich leicht auf 57.919 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen.

    Aufwendungen für das Alter können steuerlich abgesetzt werden

    Weil Einkommen und Preise stetig steigen, haben die Bürger im Laufe der Zeit nicht unbedingt mehr tatsächliche Kaufkraft, durch mehr Einkommen rutschen sie aber in höhere Steuerklassen. Diese kalte Progression muss im Steuerrecht immer wieder ausgeglichen werden. Im kommenden Jahr wird der Ausgleich für Durchschnittsverdiener unbeabsichtigt großzügig ausfallen, weil wegen der Corona-Krise die Löhne derzeit kaum steigen – was noch nicht absehbar war, als die Steuerreform beschlossen wurde.

    Bisher konnten Pendler 30 Cent pro Kilometer Arbeitsweg von der Steuer absetzen. Für die ersten 20 Kilometer bleibt diese Regelung weiter bestehen, jeder weitere Kilometer kann mit 35 Cent angesetzt werden. Die Pendlerpauschale berücksichtigt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz.

    Aufwendungen für das Alter können ab dem 1. Januar steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken, erklärt der Bund der Steuerzahler. Alleinstehende können für Sonderausgaben 23.724 Euro und Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner 47.448 Euro steuerlich geltend machen, etwas mehr als 2020.

    Neben Steuervergünstigungen stehen zum Jahreswechsel auch Erhöhungen an

    Weniger erfreulich verändert sich die Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar: An diesem Stichtag läuft der niedrigere Satz aus, der als Corona-Maßnahme galt, und es werden wieder 19 statt 16 Prozent fällig. Die ermäßigte Mehrwertsteuer steigt wieder von fünf auf sieben Prozent.

    Für Autos mit hohem CO2-Ausstoß steigt die Kfz-Steuer. Ab einem Ausstoß von 95 Gramm CO2 pro Kilometer wird laut Finanzministerium die Steuer um zwei Stufen erhöht. Bereits zugelassene Fahrzeuge sind von der Regelung ausgenommen. Eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft hat ergeben, dass die Kfz-Steuer im Durchschnitt um 15,80 Euro im Jahr steigen wird. Für sparsamere Fahrzeuge ändert sich allerdings nichts.

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