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Finanzen: Schulden des Partners: Darauf sollten Sie bei der Hochzeit achten

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Schulden des Partners: Darauf sollten Sie bei der Hochzeit achten

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    Liebe und Geld – das kann und sollte sich vertragen. Aber im Alltag ist es beileibe nicht so, dass immer beide Partner für Ausgaben oder Schulden haften.
    Liebe und Geld – das kann und sollte sich vertragen. Aber im Alltag ist es beileibe nicht so, dass immer beide Partner für Ausgaben oder Schulden haften. Foto: stock.adobe.com (Symbol)

    Willst du mich heiraten? Der Valentinstag ist beliebt, wenn es darum geht, um die Hand der Liebsten oder des Liebsten anzuhalten. Doch nicht immer kommt das „Ja“ ohne Zögern. Was so manchen Hochzeiter umtreibt, ist die Sorge, mit der Eheschließung in Mithaftung genommen zu werden für eine finanzielle Schieflage des Partners.

    Eheleute müssen keine Verantwortung für die Schulden des Partners übernehmen

    „Das ist ein erstaunlich hartnäckiger Irrglaube, vor allem bei Frauen“, sagt Michael Weinhold, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) in Nürnberg.

    Aber mitgegangen ist nicht automatisch mitgefangen: Niemand muss mit der Heirat grundsätzlich für die Schulden des Ehepartners gerade stehen – auch wenn sich Eheleute versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein.

    So weit verbreitet diese Furcht ist, so falsch ist sie. Trotzdem gibt es Ausnahmen, die auch den unbeteiligten Partner teuer zu stehen kommen können.

    Das sagt der Gesetzgeber: In jeder Partnerschaft geht es auch ums liebe Geld. Mal hat der oder die Liebste schon Altschulden mit in die Verbindung gebracht. Mal sammeln sich die Miesen erst nach der Hochzeit an. Manchmal ist das Konto auch leer, weil der Ehepartner mit seiner Firma in die Insolvenz rutscht.

    Vor allem Ehefrauen lassen sich auf das Abstottern von Schulden ein

    Verliebte, Verlobte wie auch Ehepartner gehen dann häufig davon aus, dass sie unweigerlich für alles aufkommen müssen, was der andere finanziell nicht auf die Reihe gebracht hat, sagt Alice Vollmari, Rechtsanwältin und Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Koblenz: „Ein Großteil der Verheirateten weiß nicht, dass die ehelichen Verpflichtungen keineswegs so weit gehen, dass automatisch beide für alle Schulden haften müssen.“ Ehefrauen ließen sich oft aufs Abstottern von Schulden ein, obwohl sie das gar nicht müssten.

    Der Gesetzgeber hat klar geregelt: Nur der Ehepartner, der einen Kreditvertrag, Ratenkauf, Schuldschein oder anderes unterschrieben hat, steht dafür in der Verantwortung.

    Das gilt für alte Schulden, die aus vorehelichen Zeiten stammen, wie auch für neue Schulden, die während der Ehe gemacht werden. Und das gilt auch bei der Zugewinngemeinschaft, den der Großteil der Eheleute hat. „Nur weil man heiratet, werden die Miesen des einen nicht automatisch auch zu den Schulden des anderen“, so Weinhold.

    Schulden sind nur Sache desjenigen, der sie gemacht hat

    Eine Unterschrift, alleinige Haftung: Die Eheschließung allein löst also keine Mithaftung aus. Und das gilt auch im Fall einer Trennung, betont Matthias Bernds, Rechtsanwalt aus Köln. Schulden sind nur Sache desjenigen, der sie gemacht hat.

    Kauft der Ehemann beispielsweise vor oder während seiner intakten Ehe ein teures Auto und schließt auf seinen Namen einen Kaufvertrag ab, dann sind die Verbindlichkeiten allein seine Sache und keine gemeinsamen Schulden.

    Gleiches gilt auch, wenn er einen Kredit aufnimmt, um in seine Firma zu investieren. Kann der Mann die Darlehen nicht zurückzahlen, kann sich der Geldgeber nicht einfach an die Ehefrau wenden oder gar auf ihre Ersparnisse zurückgreifen. Die Frau ist außen vor, verheiratet hin oder her.

    Trotz dieser klaren Rechtslage ist Vorsicht geboten. „Wer nichts unterschrieben hat, sollte aufpassen, dass er nicht auf Drängen einer Inkassofirma oder der Bank später noch in die Mithaftung hinein rutscht“, warnt Familienrechtlerin Vollmari.

    Denn: Werden Altschulden aus Krediten umgeschuldet, dringen die Geldgeber gern darauf, dass der Ehemann oder die Ehefrau noch mit unterschreibt. „Viele Frauen fühlen sich verpflichtet, halten das für selbstverständlich und müssen plötzlich doch noch für Verbindlichkeiten gerade stehen, mit denen sie erst mal nichts zu tun hatten.“

    Leidiger Dauerstreit über das Geld?

    Aber: Auch wenn der eine nicht für die Miesen des anderen zahlen muss, kann ihn die Misere trotzdem indirekt treffen. Schulden mindern schließlich das Haushaltseinkommen, wie Weinhold zu bedenken gibt. Und das kann leidigen Dauerstreit übers liebe Geld auslösen.

    Gemeinsame Unterschrift, gemeinsame Haftung: Ganz anders sieht es aus, wenn Ehefrau und Ehemann gemeinschaftlich Schulden machen – zum Beispiel für ein Wohnmobil, ein Auto oder ein Haus. Oder wenn sich einer per Unterschrift als Bürge für den Zahlungsausfall des Partners verpflichtet hat, wie Vollmari erklärt. Dann wird das Paar zum Gesamtschuldner, völlig unabhängig davon, wer Eigentümer des Autos wird oder wer die Firma führt.

    Kann einer der Eheleute die Raten nicht mehr zahlen, wird die Bank den anderen zur Verantwortung ziehen. „Wir fragen bei der Schuldnerberatung deshalb immer als Erstes: Haben Sie mit unterschrieben oder nicht?“, betont Weinhold.

    Unterschrift für Bürgschaft oder Kaufvertrag gut überlegen

    Die Unterschrift für einen Kredit- oder Kaufvertrag wie auch für eine Bürgschaft müsse gut überlegt sein. Eine Mithaftung bleibt in der Regel auch nach der Trennung bestehen.

    Ausnahmen gibt es nur, wenn der Vertrag sittenwidrig war. Das kann der Fall sein, wenn etwa eine Hausfrau ohne eigenes Vermögen und ohne Einkünfte auf Druck der Bank für ihren Mann bürgen sollte.

    Die Ausnahme von der Regel: Das Versprechen, in guten wie in schlechten Ehezeiten auch finanziell füreinander einzustehen, hält der Gesetzgeber in einem Bereich allerdings für unabdingbar: Bei Anschaffungen für den Alltag. Geht es um den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Möbeln oder Hausrat, werden ihre Ausgaben und Schulden letztendlich auch zu den seinen. Und umgekehrt. Das ist in Paragraf 1357 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) so festgelegt.

    Hat das Paar gemeinsam gemietet, sind beide zur Zahlung verpflichtet

    Diese Regelung erlaubt, Eheleuten Geschäfte abzuschließen, die den Lebensbedarf decken und den wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen sind. Dafür muss der Partner mit gerade stehen, wenn er nicht mitunterschrieben hat. Das gilt zudem für Verträge mit Strom- und Gaslieferanten, Versicherern oder Telefonanbietern, die nur auf einen Partner laufen.

    Und: Hat das Paar gemeinsam gemietet, sind beide zur Zahlung verpflichtet, selbst wenn einer Hals über Kopf auszieht.

    Vorsicht, Gratwanderung: „Wenn ich heirate, muss ich mein Geld mit in die Familie einbringen, bin also zu gegenseitigem Familienunterhalt verpflichtet“, sagt der Nürnberger Schuldnerberater. Doch wann sind Grenzen erreicht? Auch wenn Luxusgüter ausgeschlossen sind, kann der Passus über die Alltagsgeschäfte für beide ins Geld gehen. Bestellt eine kauffreudige Ehefrau gern die neuste Mode, steckt der Ehemann in der Regel mit in der Haftung.

    Ähnliches gilt für den Kauf einer Waschmaschine, von Designer-Möbeln oder für die Reparatur des Familienautos. Ob der eine auch für das teure Zahnimplantat des anderen mithaften muss, sei nicht so klar zu beantworten, so Weinhold.

    Letztlich zählt der konkrete Einzelfall. Ist es für einen Gutverdiener normal, eine Couch für 10.000 Euro anzuschaffen, wird der Ehepartner mit dafür gerade stehen müssen. Die Mitverpflichtung zur Haftung bei Haushaltsgeschäften endet, wenn Eheleute getrennt leben.

    Lesen Sie hierzu auch: Kein Ring – viel Risiko: Diese Fallstricke drohen unverheirateten Paaren

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