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Finanz-Ratgeber: Sieben Tipps: So lässt sich vor Silvester noch Geld sparen

Finanz-Ratgeber

Sieben Tipps: So lässt sich vor Silvester noch Geld sparen

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    Wer jetzt noch ein paar Dinge beachtet, kann das am eigenen Geldbeutel spüren.
    Wer jetzt noch ein paar Dinge beachtet, kann das am eigenen Geldbeutel spüren. Foto: contrastwerkstatt, Fotolia

    Geschenke, Festessen, Christkindlmärkte: Nach den vielen Extra-Ausgaben im Advent sind Millionen Bundesbürger zum Jahresausklang meist knapp bei Kasse. Mit ein wenig Strategie lassen sich auf den letzten Metern aber noch viele Sparchancen abräumen. Allerdings ist Sputen angesagt. Hier die lohnenswertesten Tipps:

    • Bonusheft retten Gesetzlich Krankenversicherte, die in diesem Jahr nicht beim Zahnarzt waren, sollten sich bis Silvester noch um eine Kontrolluntersuchung bemühen. Ein lückenloses Bonusheft mit jährlichen Stempeln vom Zahnarzt ist bares Geld wert, wenn gebohrt, gefüllt oder ersetzt werden muss. Nur wer über zehn Jahre hinweg alljährlich beim Zahnarzt war, bekommt den maximalen Kassenzuschuss von 65 Prozent. Für fünf Jahre in Serie gibt es noch 60 Prozent. Fürs Bonusheft mit Lücke sind nur 50 Prozent Zuschuss drin.

    Krankenversicherung im Voraus zahlen und 2000 Euro sparen

    • Im Voraus zahlen Privat Krankenversicherte oder freiwillig versicherte Kassenpatienten können in diesem Jahr schon die Beiträge für 2018 zahlen. Das geht sogar bis zu 2,5 Jahre im Voraus. Damit sie in voller Höhe steuerlich als Sonderausgaben für 2017 zählen, müssen die vorgezogenen Prämien aber vor dem 22. Dezember überwiesen sein. Dieser Kniff kann bis zu 2000 Euro und mehr sparen, je nach Beitragshöhe und Steuersatz.
    • Krankheitskosten bündeln Wer 2017 schon viel für Arznei, Behandlungen oder den Treppenlift ausgeben musste, sollte mit dem anstehenden Kauf von Hörgerät oder Brille nicht bis 2018 warten, wenn es finanziell drin ist. Denn: Das Absetzen von Krankheitskosten bei der Steuer ist leichter geworden. Die Hürde der zumutbaren Eigenbelastung lässt sich nun früher überspringen. Die Neuregelung kann einen Steuervorteil von einigen hundert Euro bedeuten. Zusammengezählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und was von den Kassen nicht erstattet wird, wie Rezeptzuzahlungen, Kuren, Massagen, Augenlasern, Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnung noch bis Silvester zu zahlen, obwohl die Behandlung 2018 weitergeht.
    • Für Bauherrn Wer bei seinem Immobilienkredit eine Sondertilgung vereinbart, das dieses Jahr aber noch nicht genutzt hat, sollte die Chance nicht verstreichen lassen. Bis Silvester ist es noch möglich, für 2017 Schulden zurückzuzahlen und womöglich früher schuldenfrei zu sein. Tilgen ist zurzeit viel lohnenswerter als sparen. Wer auf eine Kreditzusage für einen Immobilienkauf Anfang nächsten Jahres angewiesen ist, solle sich sputen. Die Unterlagen müssen bis spätestens Mitte Dezember bei der Bank sein.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich von der Steuer absetzen

    • Für Hausbesitzer und Mieter Wer dieses Jahr bereits Reparaturen daheim hatte und plant, bald die Wände streichen, die Küche modernisieren oder das Parkett abschleifen zu lassen, sollte das noch bis Silvester angehen. Auch die Reparatur von Waschmaschine, Geschirrspüler oder Computer daheim zählen. Denn: 20 Prozent der Arbeitskosten von bis zu 6000 Euro dürfen abgesetzt werden, maximal stolze 1200 Euro pro Jahr drücken dann direkt die Steuerlast. Absetzbar sind Arbeitslohn, Anfahrt und Maschinenmiete. Sind die 20 Prozent für 2017 erreicht, kann die Bezahlung in Absprache mit dem Handwerker auch mal auf den 1. oder 2. Januar und damit ins neue Steuerjahr geschoben werden. Außerdem absetzbar: die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, eines Gärtners, Fensterputzers, Altenpflege-, Umzugs- oder Winterdienstes. 20 Prozent von bis zu 20000 Euro Kosten dürfen in die Steuer, macht maximal 4000 Euro im Jahr.
    • Für Berufstätige Ratsam ist die gezielte Anschaffung ohnehin benötigter Arbeitsmittel. Ob Aktentasche, Fachliteratur oder Fortbildung – Hauptsache, es kommen für dieses Jahr über 1000 Euro Ausgaben für den Job zusammen. So hoch ist der Pauschbetrag. Wer mehr ausgibt, kann die tatsächlichen Kosten ansetzen. Aber: Wer teure Arbeitsmittel wie ein neues Laptop, einen Computer oder ein Smartphone kaufen will, sollte die Anschaffung lieber schieben. Bis Silvester dürfen solche Geräte inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro kosten, um sie auf einen Schlag absetzen zu können. Teureres lässt sich nur über Jahre verteilt abschreiben. Ab 2018 liegt die Grenze fast doppelt so hoch bei 952 Euro.
    • Schulden eintreiben Beeilung ist angesagt für alle, die mal dem Schwiegersohn oder Freund Geld geliehen, seit drei Jahren aber nicht wiedergesehen haben. Oder die noch Lohn vom Chef zu kriegen haben, die Nebenkostenzahlung vom Mieter oder eine Rückerstattung vom Autohaus. Denn: Forderungen aus 2014 laufen in der Regel zum 31. Dezember aus. Wer mit Mahnungen bislang nicht weiterkam und eine Zahlungsklage mit Anwalt scheut, sollte noch vor Silvester einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Zuständig sind die Zentralen Mahngerichte der Bundesländer (www.mahngerichte.de).
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