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Familie: Mutterschutz gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen

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Mutterschutz gilt künftig auch für Schülerinnen und Studentinnen

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    Die große Koalition hat sich beim Mutterschutzgesetz auf Veränderungen geeinigt.
    Die große Koalition hat sich beim Mutterschutzgesetz auf Veränderungen geeinigt. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen, die ein Kind bekommen, gilt künftig der Mutterschutz. Auf eine entsprechende Reform des über 60 Jahre alten

    Der Gesetzentwurf war bereits im Mai vergangenen Jahres vom Kabinett beschlossen worden. Danach geriet der Prozess aber wegen strittiger Details ins Stocken. Nach der Einigung ist eine Verabschiedung im Bundestag in den nächsten Wochen geplant.

    Neues Gesetz verbessert Kündigungsschutz nach Fehlgeburten

    Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach in der Passauer Neuen Presse vom Freitag von "Verbesserungen für Mütter in Beruf und Ausbildung". Der frauenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg, sagte AFP, das geplante neue Mutterschutzgesetz sei "auf der Höhe der Zeit". Ein Leitgedanke der Überarbeitung sei "die Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung der Frau" gewesen.

    Das geltende Mutterschutzgesetz stammt aus dem Jahr 1952. Werdende Mütter dürfen demnach in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nur mit Einwilligung beschäftigt werden - nach der Entbindung bis zum Ablauf von acht Wochen gar nicht. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten gilt eine Frist von zwölf Wochen. Dieser

    Mütter von Kindern mit Behinderung würden künftig vier Wochen länger und damit insgesamt zwölf Wochen Mutterschutz nach der Geburt erhalten. Zudem wird der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, verbessert.

    Frauen sollen entscheiden, ob sie abends, sonntags oder feiertags arbeiten wollen

    "Für Selbstständige wird es möglich sein, sich für die Zeit des Mutterschutzes besser finanziell abzusichern", sagte Schwesig weiter. Zugleich sollen die Arbeitszeitbeschränkungen für werdende Mütter gelockert werden. Unabhängig von der Branche könnten alle schwangeren Frauen zukünftig entscheiden, ob sie sonn- und feiertags arbeiten wollen. Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr ist möglich, aber genehmigungspflichtig.

    Geändert werden auch die Vorschriften zu Beschäftigungsverboten: Vorschnelle Beschäftigungsverbote sollen durch klarere und realistischere Rechtsvorgaben vermieden werden. Dazu gehören mögliche Umgestaltungen der Arbeitsbedingungen oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes. Weinberg sagte: "Keiner Frau ist damit gedient, wenn sie aus übertriebener Vorsicht unter eine Schutzglocke - das Beschäftigungsverbot - gedrängt wird, obwohl mithilfe ausreichender Schutzmaßnahmen durchaus eine weitere Beschäftigung möglich wäre." afp

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