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Extra-Gehalt: Weihnachtsgeld: Der finanzielle Segen erreicht nicht alle

Extra-Gehalt

Weihnachtsgeld: Der finanzielle Segen erreicht nicht alle

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    Viele Arbeitnehmer gehen leer aus, wenn es um Weihnachtsgeld geht.
    Viele Arbeitnehmer gehen leer aus, wenn es um Weihnachtsgeld geht. Foto: Ralf Lienert/Symbolfoto

    Die November-Abrechnung ist für viele Arbeitnehmer die interessanteste des Jahres, schließlich werden in diesem Monat besonders häufig Sonderzahlungen fällig. Hinter dem volkstümlichen, aber ungenauen Begriff "Weihnachtsgeld" verbergen sich so unterschiedliche Dinge wie Erfolgs- und Treueprämien, freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber ebenso wie tariflich festgeschriebene Entgeltansprüche der Beschäftigten. 

    In diesem Jahr kann sich erneut nur rund die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland auf ein Weihnachtsgeld freuen. Ein volles Gehalt ist aber auch bei den 55 Prozent die Ausnahme, die eine derartige Sonderzahlung zum Jahresende erhalten. Das geht aus der am Dienstag veröffentlichten Online-Befragung des Internet-Portals Lohnspiegel.de hervor, das vom WSI-Tarifarchiv der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung betrieben wird. Teilgenommen haben rund 17.000 Arbeitnehmer.  

    Thomas Gürlebeck, Gewerkschaftssekretär bei Verdi für den Bezirk Augsburg, schätzt, dass es in der Region weit weniger als 55 Prozent der Arbeitnehmer sind, die ein 13. Gehalt bekommen. "Die Zahl ist zu hoch gegriffen", sagt er. "Bei uns liegt der Anteil eher bei 35 bis 40 Prozent." Er könne zwar nur für die von Verdi betreuten Branchen sprechen, aber da zum Beispiel die Logistik, die Pflege und der Einzelhandel nicht tariflich gebunden sind, entfällt hier schon mal das Weihnachtsgeld. 

    Arbeitnehmer, für die ein Tarifvertrag gilt, bekommen Weihnachtsgeld

    Denn mit dem meist im November ausgezahlten Weihnachtsgeld können vor allem Arbeitnehmer rechnen, für die ein Tarifvertrag gilt. Von ihnen erhalten 74 Prozent ein Weihnachtsgeld, bei Beschäftigten ohne Tarifvertrag sind es nur 44 Prozent. In der Auswertung treten auch deutliche soziale Merkmale zutage. Demnach sind die Chancen auf eine Extra-Zahlung für unbefristet in Vollzeit beschäftigte Männer im Westen sehr viel höher als für befristet eingestellte, weibliche Teilzeitkräfte im Osten. Dabei gilt grundsätzlich: Da, wo ein Tarifvertrag gilt, haben auch Teilzeitkräfte und Minijobber Anrecht auf anteilige Sonderzahlungen. 

    Die tariflichen Weihnachtsgelder sind meist als Prozentsatz eines Monatsgehaltes verankert, so dass die Empfänger von den Lohnzuwächsen in ihrer Branche auch hier profitieren. Dem stehen einige Verträge mit Festbeträgen etwa in der Landwirtschaft oder im Steinkohlebergbau gegenüber. Auf 95 bis 100 Prozent eines Monatsgehaltes können sich Tarifbeschäftigte in Banken, der Chemie-Industrie oder der Druckindustrie freuen, während ostdeutsche Bauarbeiter und Gebäudereiniger in ganz Deutschland in dieser Frage bislang komplett leer ausgehen. Auch die bei der Minijob-Zentrale registrierten rund 309.000 privaten Haushaltshilfen schauen in die Röhre. 

    In Notlagen darf das Weihnachtsgeld gekürzt werden

    Häufig werden in nicht-tarifgebundenen Betrieben die Sonderzahlungen auch ausdrücklich als freiwillige Leistung gezahlt, damit kein Gewohnheitsrecht entstehen kann, sagt WSI-Leiter Thorsten Schulten. Geschieht dies nicht und der Betrieb zahlt drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt im gleichen Modus, entsteht für die Beschäftigten ein Anspruch, auch im kommenden Jahr Weihnachtsgeld zu erhalten.

    Zu Weihnachten Extra-Geld vom Chef: Davon kann mancher nur träumen. Einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht.
    Zu Weihnachten Extra-Geld vom Chef: Davon kann mancher nur träumen. Einen Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Foto: Andrea Warnecke, dpa (Symbolfoto)

    Nach Schätzungen des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) werden in diesen Wochen mehr als 50 Milliarden Euro brutto zusätzlich an die Beschäftigten ausgeschüttet. In größeren Betrieben gebe es im Schnitt 2000 Euro für Vollzeitkräfte. Rund ein Drittel dieser Summe wird leistungs- und erfolgsabhängig gezahlt, sagt der IW-Tarif- und Arbeitsmarktexperte Christoph Schröder. In Notlagen dürfen in manchen Branchen die Arbeitgeber ihre tariflich vereinbarten Zahlungen auch kürzen, was aber in der derzeit stabilen Konjunktur nur selten vorkomme. In Zeiten knapper Fachkräfte ist ein 13. oder gar 14. Monatsgehalt ein gutes Argument. 

    Auch der Einzelhandel freut sich über das Weihnachtsgeld der Kunden

    Das zusätzlich überwiesene und auch sofort besteuerte Weihnachtsgeld ist bei den meisten Empfängern schon fest eingeplant: Sei es um aufgelaufene Rückstände auszugleichen, die Urlaubskasse zu füllen oder fürs Alter vorzusorgen, etwa über Direktversicherungen. Zum Jahreswechsel werden typischerweise auch Versicherungsprämien und Mitgliedsbeiträge fällig. "Insofern entlastet das Weihnachtsgeld viele Arbeitnehmer, schon vorher daran zu denken", sagt Schröder. 

    Trotz aller finanziellen Verpflichtungen der Empfänger spürt auch der Einzelhandel den herbstlichen Geldsegen regelmäßig. "Das Weihnachtsgeld, das zahlreiche Arbeitnehmer erhalten, leistet einen Beitrag dazu, dass der Einzelhandel zum Jahresende seine umsatzstärksten Monate verbuchen kann", sagt der Chefvolkswirt des Handelsverbandes HDE, Olaf Roik. Christian Ebner, dpa/ AZ

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