Wie in vielen Bereichen hat sich auch bei Kachelöfen die Technik weiterentwickelt. Neuere Modelle arbeiten energieeffizienter, sprich sie brauchen weniger Holz. Zudem ist aber auch ihr Schadstoffausstoß geringer. Um die Feinstaubbelastung zu reduzieren, sollen ältere Öfen zunehmend ersetzt werden. Der Gesetzgeber hat daher in der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) „Altersgrenzen“ festgelegt.
Derzeit davon betroffen sind Öfen mit einer Typenprüfung zwischen 1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994. Kann nicht nachgewiesen werden, dass ihr Schadstoffausstoß den gesetzlichen Vorgaben entspricht, müssen sie bis 31. Dezember 2020 nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Für Öfen mit einer Typenprüfung nach 1. Januar 1995 gilt eine Betriebserlaubnis bis 31. Dezember 2024. Ausgenommen davon sind Einzelraumfeuerungsanlagen, die bereits vor 1950 errichtet wurden, offene Kamine, Grundöfen sowie kleinere, nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen. Eine Ausnahmeregelung gilt auch für Wohnungen oder Gebäude, die nur mit einem Holzofen beheizt werden.
Kachelofen entspricht nicht dem Immissionsschutzgesetz? Einfach den Einsatz tauschen
Entspricht der Kachelofen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben, muss nicht gleich der ganze Ofen ausgetauscht werden. In aller Regel ist es möglich, nur den Einsatz zu wechseln. Die Einsätze werden in standardisierten Maßen gefertigt, weswegen auch alte Modelle getauscht werden können, ohne dass der Ofen beschädigt wird. Dabei wird der alte Einsatz herausgezogen und durch ein neues Modell ersetzt. Die Optik des Ofens bleibt erhalten. Auch die bestehenden Warmluftschächte können weiterverwendet werden.
Die sauberere Verbrennung und der niedrigere Holzverbrauch werden bei den neuen Modellen durch eine bessere Anpassung der Luftzufuhr an den Verbrennungsraum erreicht. Dadurch steigt auch der Wirkungsgrad des Ofens. Wichtig in diesem Zusammenhang: Die Heizleistung des neuen Ofeneinsatzes sollte sich nicht nur an der Wohnfläche, die beheizt wird, sondern auch am Gebäudestandard orientieren. Wurden etwa im Rahmen einer energetischen Sanierung die alten undichten Fenster ausgetauscht und die Gebäudehülle gedämmt, kann ein Ofeneinsatz mit einer Heizleistung eingebaut werden, die geringer als die des Vorgängers ist. Dies sollte man mit dem Ofenbauer besprechen.
Weniger Schadstoffausstoß im Kachelofen: Nur trockenes, unbehandelte Brennholz verwenden
Unabhängig vom Alter des Ofens lässt sich durch den richtigen Betrieb der Schadstoffausstoß reduzieren. Zuallererst sollte nur trockenes, naturbelassenes Holz verwendet werden. Zum Anfeuern platziert man am besten mehrere kleine Holzscheite mit einer Anzündhilfe dazwischen auf und nicht unter dem Holzscheitstapel. Nach dem Anzünden der Anfeuerhilfe brennt das Holz schrittweise von oben nach unten ab. Dadurch strömen die entstehenden Gase durch die heiße Flamme und brennen nahezu vollständig aus. Wichtig ist dabei eine ausreichende Luftzufuhr.
Um Holz zu sparen, werden häufig zu früh die Luftklappen am Ofen geschlossen. Dadurch steigt der Schadstoffausstoß. Anzeichen für genügend Luft ist dabei eine helle, gelb-rötliche, lange und lebhafte Flamme. Bei zu wenig Luft brennt das Feuer nicht sauber ab und es besteht die Gefahr von Rauchgasverpuffung. Zudem werden giftige Gase produziert. Wenn der Kamin dagegen zu stark zieht und der Ofen zu heiß wird, kann man die Zuluftklappe vorsichtig drosseln. Ist keine Flamme mehr zu sehen, sollte die Zuluftklappe geschlossen werden. So hält die Wärme im Ofen am besten.
Auch außerhalb der Nutzungszeit des Kachelofens sollte die Luftzufuhr komplett geschlossen sein. Untersuchungen haben ergeben, dass die sogenannten Stillstands-Wärmeverluste durch offene Luftklappen in Zeiten, in denen der Kachelofen außer Betrieb ist, nicht unerheblich sind.
Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!
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