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Deutsche Bahn: Zugfahren in der Corona-Krise: Bahn-App soll vor vollen Zügen warnen

Deutsche Bahn

Zugfahren in der Corona-Krise: Bahn-App soll vor vollen Zügen warnen

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    Ein junger Mann nutzt die App der Deutschen Bahn "DB Navigator" im ICE für den digitalen Check-in.
    Ein junger Mann nutzt die App der Deutschen Bahn "DB Navigator" im ICE für den digitalen Check-in. Foto: Britta Pedersen, dpa (Symbolbild)

    Die Fahrgastzahlen bei der Deutschen Bahn haben sich in den vergangenen Tagen wieder deutlich erhöht. "Wir liegen im Moment bei etwa 50 Prozent des Vorjahresniveaus", sagte Personenverkehrsvorstand Berthold Huber am Montag mit Blick auf die Buchungen. Zwischenzeitlich waren die Fahrgastzahlen in der Krise um rund 90 Prozent eingebrochen. Um die steigende Nachfrage zu bedienen, verstärkt der Konzern das Angebot nun auch im Fernverkehr. 

    Nach und nach würden auf den wichtigen Strecken die Kapazitäten wieder verdoppelt - zunächst auf der Route zwischen Berlin und dem Ruhrgebiet, sagte Huber. Dort sind demnach wieder ICE-Doppelzüge unterwegs. In der Krise war der zweite Zug weggelassen worden. Im Regionalverkehr sei das Angebot bundesweit bereits wieder bei rund 95 Prozent, sagte Huber. 

    Ansteckungsgefahr: App-Funktion soll übervolle Züge verhindern

    Um die Ausbreitung des Virus trotz wieder mehr Fahrten zu verhindern, passt die Deutsche Bahn die Auslastungsanzeige in der Bahn-App an: Fortan sollen dort bereits zu 50 Prozent gebuchte Züge als voll ausgelastet angezeigt werden. Bei einer sehr hohen Auslastung könne auch der Ticketverkauf ausgesetzt werden, hieß es. Eine Reservierungspflicht soll es aber weiter nicht geben.

    In Frankreich hatte die Staatsbahn SNCF bereits Anfang Mai angekündigt, dass Bahnreisende sich bereits vor der Fahrt über die Auslastung der Züge informieren können. Für jeden Zug sollte es etwa in der App einen Tag vor der Abfahrt ein entsprechendes Symbol geben. Das gelte besonders für Regionalzüge. Bei Fernverkehrszügen wie dem TGV gilt in Frankreich sowieso Reservierungspflicht. Dort sollte die Buchung blockiert werden, wenn eine Auslastung von 50 Prozent erreicht ist. (dpa)

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