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Coronavirus: Urlaub: Was Passagiere jetzt bei Stornierungen wissen müssen

Coronavirus

Urlaub: Was Passagiere jetzt bei Stornierungen wissen müssen

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    Mit den Streichungen reagiert die Lufthansa auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus.
    Mit den Streichungen reagiert die Lufthansa auf die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus. Foto: Boris Roessler, dpa

    Nachdem auch in Europa immer mehr Fälle des zuerst in China aufgetretenen Coronavirus bekannt werden, müssen sich sowohl Airlines als auch Reisende auf zunehmende Einschränkungen im Flugverkehr einstellen. Nachdem die Krise zunächst nur Asien, Italien und die Heimatmärkte betroffen habe, habe sie inzwischen auch die USA erreicht, die als wichtigster interkontinentaler Markt der deutschen Fluggesellschaft gilt, erklärte Vorstandschef Carsten Spohr in einer Videobotschaft an die Mitarbeiter.

    Corona-Krise: Lufthansa erwägt, Flugkapazitäten um 50 Prozent zurückzufahren

    Aufgrund der „drastischen Buchungsrückgänge“ erwägt die Lufthansa die Flugkapazitäten um 50 Prozent zurückzufahren. Zu den Überlegungen zählt auch die großen A-380 Flugzeuge wegen mangelnder Auslastung temporär am Boden zu lassen. Die Lufthansa verhandele nach Angaben von Spohr mit der Bundesregierung über finanzielle Hilfen. Die Kapazitätskürzungen betreffen auch die Konzerntöchter Eurowings, Swiss, Austrian und Brussels Airlines. Flüge nach Festland-China bleiben bis 24. April gestrichen, gleiches gilt für Verbindungen in die iranische Hauptstadt Teheran bis zum 30. April.

    Ähnliches könnte auch für Flüge in Europa eintreten, die britische Airline EasyJet hat bereits Flüge nach und aus Norditalien gecancelt. Ryan Air kündigte an 25 Prozent der Flüge nach und von Italien stillzulegen – wegen mangelnder Nachfrage. Experten des Verbraucherportals "Flightright" geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

    Welche Möglichkeiten haben Passagiere, wenn sie ihren Flug vorsorglich stornieren wollen?

    Im Moment ist der Flugverkehr in Regionen mit bestätigten Corona-Infektionen in Europa eingeschränkt. Die Flughäfen in Venedig und Mailand wurden gestern vormittag aber noch angeflogen, obwohl diese im Risikogebiet liegen. Wer seine Reise verschieben oder absagen will, kann sich an die Airline wenden. Stornierungen sind grundsätzlich dann kostenlos möglich, wenn ein konkretes gesundheitliches Risiko besteht – zum Beispiel bei einer eindeutigen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Die Behörde rät derzeit dazu, Reisen in und nach Italien auf das Notwendige zu beschränken.

    Die Ticketkosten müssen Passagieren dann innerhalb von 14 Tagen vollständig zurückerstattet werden. Liegt keine Gesundheitswarnung für das Reiseland oder die -region vor, gelten die regulären Stornierungsbedingungen der Fluggesellschaft. Die Lufthansa Group etwa verzichtet ab sofort und bis zum 31. März auf Umbuchungsgebühren und bietet eine einmalige Umbuchung bei allen neu gebuchten Flügen an – unabhängig vom Buchungstarif. Dies gilt für alle neu erworbenen Tickets, heißt es in einer Pressemitteilung. Passagiere können diese neu erworbenen Tickets nun einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen.

    Coronavirus: Was steht Fluggästen im Fall einer Annullierung zu?

    Geht die Annullierung auf die Initiative der Airline zurück und bietet die Fluggesellschaft dies nicht schon von sich aus an, können Passagiere innerhalb von 14 Tagen den Ticketpreis zurückfordern. Wurde der Flug über ein Reisebüro gebucht, z.B. im Rahmen einer Pauschalreise, haben Fluggäste das Recht auf eine Erstattung der Ticketkosten oder eine Umbuchung zu einem anderen Zielort. Bei Verzögerungen und Verspätungen am Flughafen müssen Airlines gestrandeten Passagieren außerdem Getränke, Snacks und wenn nötig eine Hotelunterkunft sowie den Transport zum und vom Flughafen anbieten.

    Sind Pandemien wie der Coronavirus außergewöhnliche Umstände?

    Gemäß EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn der Grund für Verspätung oder Annullierung „außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft“ liegt. Die drohende Coronavirus-Pandemie liegt selbstverständlich außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaften. Diese abgesagten Flüge sind nicht entschädigungsberechtigt. Sollten die Fluggesellschaften allerdings Flüge aus betriebswirtschaftlichen Gründen gestrichen haben, könnte die allerdings ein Grund für eine Entschädigung sein.

    Wie erhalte ich als Reisender eine Rückerstattung oder eine Umbuchung?

    Fluggäste haben in der Regel 14 Tage Zeit, um sich mit der Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, in Verbindung zu setzen. Liegt ein Pauschalreisevertrag vor, haben Reisende Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung aller Zahlungen, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände am oder in unmittelbarer Nähe des Zielortes vorliegen, die erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Reise oder auf die Beförderung von Reisenden zum Zielort haben. So sieht es die EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302 vor.

    Wer zahlt, wenn ich eine bereits gebuchte Reise aus Sorge vorsorglich jetzt absagen möchte?

    Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt keine Stornogebühren, wenn Urlauber aus Angst vor dem neuen Coronavirus an ihrem Zielort eine Reise absagen. Versicherte hätten in diesem Fall keinen Kostenschutz, erklärt der Bund der Versicherten in Hamburg.

    Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sicherten vorrangig Gründe ab, die beim Reisenden selbst liegen – zum Beispiel einen Unfall oder eine eigene, plötzlich auftretende Erkrankung. Sofern Reiseveranstalter ihren Gästen keine Kulanz anbieten, lassen sich Urlaubsreisen zum Beispiel nach Rom oder Teneriffa allein aus Furcht vor dem Virus deshalb nicht ohne Stornokosten kündigen. Anders ist die Lage, wenn das Auswärtige Amt (AA) eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Die meisten Veranstalter kündigen in solchen Fällen dann allerdings die Reisen. Viele Reiseunternehmen bieten ihren Kunden derzeit Umbuchungsmöglichkeiten an.

    Was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Urlaub stornieren möchten, lesen Sie hier.

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