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Corona und Arbeitswelt: Reiserückkehr in die Quarantäne: Wann es weiter Gehalt gibt

Corona und Arbeitswelt

Reiserückkehr in die Quarantäne: Wann es weiter Gehalt gibt

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    Wer in Corona-Zeiten in Risikogebiete reist, muss einige Dinge wissen und beachten.
    Wer in Corona-Zeiten in Risikogebiete reist, muss einige Dinge wissen und beachten. Foto: Sebastian Gollnow, dpa

    Vor den Ferien ist nach den

    Reiserückkehr aus Risikogebieten: Kein Gehalt für Risikourlauber

    Im Gegenteil: Wer in eines der 135 Gebiete reist, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) als Risikogebiet eingestuft werden, muss künftig finanzielle Einbußen befürchten. Arbeitnehmern, die aus Spanien oder der Türkei nach Deutschland zurückkehren, drohen Gehaltseinbußen.

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich kürzlich darauf verständigt, dass Rückkehrer aus Risikogebieten ab Mitte Oktober in Quarantäne müssen, ohne dafür eine Entschädigung zu bekommen. 14 Tage

    Die Zeit der Isolation soll man allerdings abkürzen können, wenn man einen Coronatest macht und dieser negativ ausfällt. Ein solcher Test soll aber nach jetzigem Stand frühestens fünf Tage nach der Rückkehr möglich sein. Das heißt: Mindestens für fünf Tage bekommen Arbeitnehmer in Quarantäne kein Geld vom Staat.

    Zahlt stattdessen der Arbeitgeber? Und wie sieht es überhaupt mit der Entschädigung aus, wenn Arbeitnehmer, die im Verdacht stehen, sich infiziert zu haben, in Quarantäne geschickt werden, Selbstständige nicht arbeiten dürfen oder Unternehmen auf Weisung der Behörden ihren Betrieb einschränken oder ganz schließen müssen? Pauschale Antworten gibt es nicht. Wer für die Covid-19-Prävention zahlt, hängt vom Einzelfall ab. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

    Ich muss am Urlaubsort in Quarantäne. Muss ich Urlaubstage nehmen, auch wenn ich nicht in einem Risikogebiet bin?

    Wer Urlaub in einer Region macht, die vom RKI nicht als Risikogebiet eingestuft wird, kann dennoch von Corona überrascht werden. Sollten sich Covid-19-Fälle häufen und die örtlichen Behörden eine Quarantäne verhängen, gilt diese Maßnahme auch für Urlauber.

    Für gesunde Arbeitnehmer heißt das: Alles läuft weiter wie geplant. Sie müssen ihren Urlaub aufbrauchen und bekommen dafür ganz normal ihr Urlaubsentgelt weiter. Dass man sich seinen Urlaub anders vorgestellt hat und die Ferien, die man in Quarantäne verbringt, keine Erholung sind, spielt keine Rolle. Die Nichterfüllung des Erholungszwecks eines Urlaubs gehört zum Risikobereich des Arbeitnehmers, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az: 9 AZR 384/92).

    Was ist, wenn ich im Urlaub tatsächlich krank bin?

    Dann sieht die Sache anders aus. „Wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub in einem Nicht-Risikogebiet verbringen und dort an Covid-19 erkranken, gilt das als Krankheit, so wie es auch zuhause der Fall wäre. Der Arbeitnehmer bekommt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Urlaubstage werden gut geschrieben“, sagt Dietmar Müller-Boruttau von der Kanzlei Beiten Burkhardt.

    Was gilt, wenn ich nach dem Urlaub zuhause in Quarantäne muss?

    Kommt man aus einem Nicht-Risikogebiet zurück und wird man erst zu Hause vom Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt, ist die Antwort leicht, wenn man im Homeoffice arbeiten kann. Dann zahlt die Firma weiter das Gehalt. „Es gilt der Grundsatz: Lohn für Arbeit“, betont Arbeitsrechtsexperte Müller-Boruttau.

    Und wenn ich keine Homeoffice-Arbeit machen kann?

    Viele Menschen können nicht von zuhause aus arbeiten, das gilt etwa für Krankenpfleger oder Verkäufer. Wer zahlt ihnen dann das Gehalt?

    Nach Meinung des Bundesgesundheitsministeriums ist der Arbeitgeber in der Pflicht. Nach Paragraph 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bekommen Arbeitnehmer auch dann Geld, wenn sie unverschuldet für eine verhältnismäßig kurze Zeit nicht arbeiten können. Eine amtlich angeordnete Quarantäne ist nach Meinung des Ministeriums ein solcher Fall. Für fünf Tage müsse der Arbeitgeber wohl auf jeden Fall zahlen. Arbeitsrechtler sind davon nicht überzeugt, die Rechtslage ist aber unklar. Allerdings gibt es auch Konstellationen, in denen Paragraph 616 BGB per Arbeitsvertrag ausdrücklich ausgeschlossen ist. Und dann?

    Arbeitnehmer müssen in keinem der Fälle befürchten, mittellos dazustehen. Sie bekommen ihren Nettolohn weiter. Wenn nicht die Firma einspringt, übernimmt der Staat die Kosten nach Paragraph 56 Infektionsschutzgesetz. Das Gehalt kommt weiter vom Arbeitgeber, zumindest sechs Wochen lang, die Firma kann sich das Geld aber auf Antrag vom Staat zurückholen.

    Und wenn ich tatsächlich Corona habe?

    Wer aus einem Nicht-Risikogebiet Covid-19 mitbringt und in der Quarantäne krank wird, bekommt ganz normal Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

    Was passiert, wenn ich aus einem Risikogebiet zurückkehre?

    Geplant ist, dass Reiserückkehrer künftig auf jeden Fall fünf Tage in Quarantäne müssen. Handelt es sich um eine vermeidbare Reise, also etwa einen Urlaubstrip, soll es für diese Zeit keine Entschädigung mehr geben. Voraussetzung ist aber, dass bei Reiseantritt schon klar war, dass es sich bei der Region um ein Risikogebiet handelt.

    Unproblematisch ist die geplante Verschärfung für Arbeitnehmer, die im Homeoffice arbeiten können. Sie bekommen ihr Gehalt weiter. Wer das nicht kann, muss tatsächlich befürchten, vorübergehend kein Geld zu sehen. Nach den Plänen der Politik müssen nämlich weder der Arbeitgeber noch der Staat zahlen.

    Und wenn ich mich angesteckt habe?

    Wenn ein Arbeitnehmer krank aus einem Risikogebiet zurückkehrt, ist die Rechtslage unklar.

    „Es spricht vieles dafür, dass Arbeitnehmer keine Entgeltfortzahlung erhalten“, warnt Arbeitsrechtsexperte Müller-Boruttau. Für selbstverschuldete Arbeitsausfälle durch Risikosportarten wie Kickboxen oder Bungeejumping ist das bereits von den Gerichten entschieden. „Reisen in Risikogebiete müssten meines Erachtens gleich behandelt werden“, meint der Jurist. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Politik für solche Fälle Regelungen trifft. Konsequenz: Arbeitnehmer könnten bis zu sechs Wochen ohne Geld dastehen.

    Dass Arbeitnehmer möglicherweise keine Entgeltfortzahlung bekommen, wenn sie ein Verschulden an der Arbeitsunfähigkeit trifft, räumt auch das Bundesgesundheitsministerium ein. Allerdings seien die Hürden der Rechtsprechung für ein Verschulden hoch, betont eine Sprecherin. Die Arbeitsgerichte würden ein grobes Verschulden des Arbeitnehmers gegen sich selbst verlangen, ein Verhalten, das in gröblicher Weise gegen das verstoßen würde, was ein verständiger Mensch im eigenen Interesse tue. Ob die Reise in ein Risikogebiet einen solchen Vorwurf rechtfertige, sei eine Frage des Einzelfalls und könne nicht pauschal beantwortet werden, heißt es im Ministerium.

    Kann mir der Arbeitgeber kündigen, wenn ich in einem Risikogebiet war?

    Nein. „Ein Arbeitgeber kann nicht von einem Arbeitnehmer verlangen, eine Reise in ein Risikogebiet zu unterlassen“, betont Detlef Grimm von der Anwaltskanzlei Loschelder. Der Chef darf aber fragen, ob man in einem Risikogebiet war.

    Was gilt, wenn ich nicht auf Reisen war und trotzdem in Quarantäne geschickt werde?

    Generell gilt: Wer von Amts wegen in Quarantäne muss und kein Homeoffice machen kann, bekommt in den ersten sechs Wochen seinen Verdienstausfall ersetzt, mit Beginn der siebten Woche zahlt der Staat Ersatz in Höhe des Krankengelds.

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