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Neue Gesetze: Corona-Tests, Mehrwertsteuer, Rente: Das ändert sich im Juli

Neue Gesetze

Corona-Tests, Mehrwertsteuer, Rente: Das ändert sich im Juli

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    Die Mehrwertsteuer soll in Deutschland wegen der Corona-Krise vorübergehend von 19 auf 16 beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent sinken.
    Die Mehrwertsteuer soll in Deutschland wegen der Corona-Krise vorübergehend von 19 auf 16 beziehungsweise von sieben auf fünf Prozent sinken. Foto: Oliver Berg, dpa

    Das Konjunkturpaket der Bundesregierung als Reaktion auf die Corona-Krise greift ab Juli. Aber auch abseits des Coronavirus treten neue Gesetze in Kraft. Zum Beispiel erhalten Rentner im Osten und Westen mehr Geld. Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Regeln sich im Juli 2020 ändern.

    Neue Gesetze im Juli: Kostenlose Corona-Tests ohne Symptome

    Corona-Tests: Künftig sind in Bayern Tests in größerem Umfang auch bei Personen möglich, die keine Symptome des Coronavirus haben. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen. Auch umfassende Tests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten sind nun möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und -diensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 14. Mai in Kraft.

    • Corona-Tests: Künftig sind in Bayern Tests in größerem Umfang auch bei Personen möglich, die keine Symptome des Coronavirus haben. Bezahlt werden die Tests von den gesetzlichen Krankenkassen. Auch umfassende Tests in Pflegeheimen, Schulen oder Kindertagesstätten sind nun möglich. Alle Personen in diesen Einrichtungen können getestet werden, wenn dort ein Covid-19-Fall aufgetreten ist. In Pflegeheimen und -diensten können auch unabhängig von aufgetretenen Fällen Tests durchgeführt werden. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 14. Mai in Kraft.
    Jedermann soll in Bayern ab Juli die Gelegenheit erhalten, sich kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen.
    Jedermann soll in Bayern ab Juli die Gelegenheit erhalten, sich kostenlos auf das Coronavirus testen zu lassen. Foto: Hendrik Schmidt, dpa

    Ferienreiseverordnung: Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt auch in diesem Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August bundesweit die Ferienreiseverordnung. Sie weitet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus. Laster über 7,5 Tonnen dürfen samstags die Autobahnen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nicht befahren. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern.

    Kinderbonus: Das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Abmilderung der wirtschaftlichen Corona-Folgen beinhaltet unter anderem einen Kinderbonus. Mit einmalig 300 Euro pro Kind soll Familien damit eine Art Aufwandsentschädigung für die Mehrbelastungen der vergangenen Monate gezahlt werden. Familien mit hohen Einkommen werden allerdings leer ausgehen. Denn der Bonus wird bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

    • Ferienreiseverordnung: Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt auch in diesem Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August bundesweit die Ferienreiseverordnung. Sie weitet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus. Laster über 7,5 Tonnen dürfen samstags die Autobahnen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr nicht befahren. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern.
    • Kinderbonus: Das Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Abmilderung der wirtschaftlichen Corona-Folgen beinhaltet unter anderem einen Kinderbonus. Mit einmalig 300 Euro pro Kind soll Familien damit eine Art Aufwandsentschädigung für die Mehrbelastungen der vergangenen Monate gezahlt werden. Familien mit hohen Einkommen werden allerdings leer ausgehen. Denn der Bonus wird bei der Steuer mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

    Die Mehrwertsteuer sinkt ab dem 1. Juli von 19 auf 16 Prozent

    Lohnfortzahlung: Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30. März in Kraft.

    • Lohnfortzahlung: Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30. März in Kraft.
    • Mehrwertsteuer: Als Teil des milliardenschweren Konjunkturpakets der Bundesregierung sinkt die Mehrwertsteuer bis zum 31. Dezember. Die Umsatzsteuer liegt für sechs Monate bei 16 statt 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz beträgt nicht mehr sieben, sondern nur noch fünf Prozent. Der Bund übernimmt weitgehend die Steuerausfälle im Umfang von knapp 20 Milliarden Euro. Bundestag und Bundesrat stimmten den Plänen am Montag zu.
       
    • Mieterschutz: Ab 1. Juli entfällt der vorübergehende Sonder-Kündigungsschutz für Mieter im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni galt, dass Mietern und Pächtern nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Pandemie gekündigt werden kann. Die Miete blieb für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig, es können auch Verzugszinsen entstehen. In der großen Koalition ist allerdings ein Streit über die Fortsetzung des Corona-Kündigungsschutzes entbrannt. Die SPD fordert eine Verlängerung, die Union spricht sich dagegen aus.

    Renten steigen ab Juli im Westen und im Osten

    • Mindestlohn für Pflegefachkräfte: Für Pflegefachkräfte soll ab 1. Juli 2020 ein einheitlicher Mindestlohn von 15 Euro gelten, ab April 2022 soll er 15,40 Euro betragen. Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch sollen Pflegebeschäftigte zudem zusätzlichen Urlaub bekommen, fünf Tage in diesem Jahr und sechs Tage ab kommendem Jahr.
       
    • Renten: Die über 21 Millionen Rentner in Deutschland können sich erneut über ein deutliches Plus bei ihren Altersbezügen freuen. Die Renten steigen zum 1. Juli im Westen um 3,45 Prozent und im Osten um 4,20 Prozent. Die Renten im Osten steigen mit der jetzigen Anhebung auf 97,2 Prozent des Westniveaus. Mit der Erhöhung greift zum dritten Mal die gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Deswegen fällt die Rentenanpassung im Osten erneut höher als im Westen aus.
    • Sexuelle Selbstbestimmung: Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen schützt Menschen vor Therapien gegen Homosexualität. Es verbietet sogenannte Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Verstöße gelten als Straftat. Auch die Werbung für solche Behandlungen wird sanktioniert. Ausgenommen sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie. Das Gesetz ist bereits am 24. Juni in Kraft getreten.

    Ab Juli 2020 Kein Zucker mehr in Tee für Kleinkinder und Säuglinge

    • Verkehrssicherheit: Für neue Lang-Lkw sind Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 1. Juli Pflicht. Abbiegeassistenten helfen, schwere Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen zu verhindern. Deshalb müssen bis zum 1. Juli 2022 auch alte Lang-Lkw nachgerüstet sein.
       
    • Weichmacher: Ob Schwimmhilfen, Lacke, Bodenbeläge oder Plastikgeschirr: Diese Produkte erhalten durch Phthalat-Weichmacher ihre elastischen Eigenschaften. Für vier der Weichmacher gilt ab 7. Juli 2020 nur noch ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, weil sie die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken können.
    Schwimmflügel und Co. dürfen ab Juli 2020 maximal 0,1 Prozent von vier bestimmten Phtalat-Weichmachern enthalten.
    Schwimmflügel und Co. dürfen ab Juli 2020 maximal 0,1 Prozent von vier bestimmten Phtalat-Weichmachern enthalten. Foto: Christian Charisius, dpa
    • Zuckerzusatz: Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen künftig keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten enthalten. Auf Verpackungen werden bald entsprechende Hinweise stehen. Eine entsprechende Verordnung ist am 29. Mai in Kraft getreten. (mit dpa)

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