Die erneute Reisewarnung der Bundesregierung für ganz Spanien mit Ausnahme der Kanaren hat Auswirkungen für Reisende. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts wird "vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Spanien mit Ausnahme der Kanarischen Inseln derzeit aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt". Doch was heißt das konkret? Und was gilt für wen? Die wichtigsten Infos im Überblick.
Szenario 1: Spanien ist Risikogebiet - Urlauber sind schon vor Ort
Pauschalurlauber, die bereits vor Ort sind, werden auf Kosten ihres Reiseveranstalters nach Deutschland zurückgeholt. Der Reisekonzern Tui zum Beispiel bittet auf seiner Internetseite Kunden, die vor Ort sind, "binnen der nächsten sieben Tage zurückzureisen". Das heißt: Im Zweifel steht eine frühere Abreise an. "Pauschalurlauber sollten den vom Veranstalter organisierten Rückflug auch nutzen", mahnt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi in Berlin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. "Denn sonst müssen sie ihre Rückreise später selbst bezahlen." Doch wie erfahren die Urlauber vor Ort von der Reisewarnung und den eventuell früheren Rückflügen? Der Reiseanbieter Der Touristik beispielsweise informiert Reisegäste vor Ort über die hinterlegten Handynummern, wie es auf der Internetseite heißt.
Individualreisende, die bereits vor Ort sind, müssen sich selbst und auf eigene Kosten um eine Rückreise kümmern. Sie sind allerdings nicht gezwungen, abzureisen - eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Das heißt, sie können auch ihren gebuchten Rückflug nehmen. Sie sollten aber prüfen, ob dieser weiter wie geplant angeboten wird. Es könnte sein, dass Airlines Verbindungen streichen.
Wichtig: Wer jetzt zum Beispiel von Mallorca oder einer anderen Baleareninsel zurückkehrt, gilt als Rückkehrer aus einem Risikogebiet - mit den entsprechenden Verpflichtungen zu einem Corona-Test und Quarantäne zu Hause, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Szenario 2: Plötzlich Corona-Risikogebiet - und der geplante Spanien-Urlaub steht kurz bevor
Pauschalurlauber, die ihre Reise in den kommenden Tagen antreten wollten, haben nun schlechte Karten: Für deutsche Reiseveranstalter ist die Reisewarnung bindend. Die Unternehmen sagen ihre Reisen ab, sobald eine Warnung vorliegt. So geschehen schon bei Tui. Alle Reisen in die betroffenen spanischen Regionen werden bis einschließlich 24. August als Datum des Reisebeginns abgesagt und storniert. Den Kunden würden Umbuchungen zu anderen Reisezielen angeboten, zum Beispiel zu den Kanarischen Inseln, wie ein Tui-Sprecher am Freitagabend gegenüber der Deutschen Presseagentur sagte. Auch Der Touristik sagt alle Spanien-Reisen mit Ausnahme der Kanaren bis zum 21. August ab.
Generell erhalten die Gäste bereits geleistete Anzahlungen in diesem Fall zurück. Urlauber mit baldigem Reiseantritt können nun auch ihrerseits kostenlos den Reisevertrag kündigen.
Individualreisende, die ihre Reise bald antreten wollten, sollten sich mit ihrer Fluggesellschaft in Verbindung setzen. Streicht die Airline nun den Flug, muss sie das Geld erstatten. Falls der Flug aber wie geplant durchgeführt wird, gibt es kein Geld zurück, wenn der Passagier den Flug verfallen lässt. Viele Fluggesellschaften sind derzeit bei Umbuchungen kulant. So kann es möglich sein, den Flug erst einmal kostenlos zu verschieben.
Szenario 3: Spanien ist Corona-Risikogebiet - Urlaub gebucht, in einigen Wochen soll es losgehen
Pauschalurlauber, die für die Herbstferien gebucht haben, müssen nun geduldig sein. Es ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird, die Corona-Lage kann sich schnell ändern.
"Wer Mallorca für die Herbstferien gebucht hat, kann nicht gleich morgen seine Reise kostenlos stornieren", sagt Fischer-Volk. Denn bis zum Urlaub sind es noch einige Wochen. "Hier muss ich abwarten, wie sich die Lage entwickelt", erklärt die Reiserechtsexpertin. Wer jetzt sofort kündigt, dem drohen Stornogebühren. "Am besten schaut man, wie die Situation am Reiseziel vier Wochen vor Reiseantritt aussieht." Dann sei eine Prognose zur Durchführbarkeit der Reise sicherer.
Und: "Wer zu einer Risikogruppe gehört, kann den Veranstalter um eine Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt bitten", sagt Fischer-Volk. Das gilt auch für Urlauber, die schon jetzt sicher wissen, dass sie auch im Herbst nicht auf die Balearen wollen. Die großen Veranstalter zeigen sich derzeit kulant bei den Umbuchungsoptionen.
Pauschalurlauber, die jetzt trotz Reisewarnung buchen, nehmen ein gewisses Risiko in Kauf. "Wer jetzt noch trotz der Reisewarnung bucht, weil er davon ausgeht, dass es im Herbst nicht mehr schlimm sein wird, der kann später nicht kostenfrei stornieren, da er das Risiko in Kauf genommen hat", erläutert Fischer-Volk. Hier käme dann wieder eine rechtzeitige, kostenlose Umbuchung in Frage.
Übrigens: Die Reiserücktrittsversicherung können Urlauber im Fall einer Reisewarnung nicht nutzen. Denn solche Warnungen sind nach Angaben des Bunds der Versicherten (BdV) nicht versichert.
Flugbetrieb in München durch weitere Reisewarnung nicht behindert
Am Flughafen München läuft der Flugbetrieb nach der vom Auswärtigen Amt für weite Teile Spaniens ausgesprochenen Reisewarnung zunächst ohne große Veränderungen weiter. "Es sind mehr Passagiere, die bei der Ankunft getestet werden müssen", sagte Flughafen-Sprecherin Kathrin Stangl am Samstag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Passagiere aus Mallorca kommend mussten sich etwa noch im Terminal einem Pflichttest auf das neuartige Coronavirus unterziehen und einen Rachenabstrich nehmen lassen. (mit dpa)
Mehr Informationen erhalten Sie auch in unserem Corona-Live-Blog: Mit Ausnahme der Kanaren: Auswärtiges Amt warnt vor Reisen nach Spanien
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