Die Corona-Krise sorgt für teils absurde Schlagzeilen. So hat ein Friseur in Bayreuth kürzlich einen Termin zum Haareschneiden versteigert - für 422 Euro. Das Geld behielt er nicht für sich, sondern spendete es der Tafel Bayreuth.
Das Besondere: Der Kunde wird der erste sein, der sich nach dem Lockdown in diesem Salon die Haare schneiden lässt. Denn ab heute dürfen die Friseursalons landesweit wieder öffnen. Die Kunden und Betreiber müssen sich aber an strenge Vorgaben halten. Ausgearbeitet wurde der Regelkatalog von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Ein Überblick.
Mindestabstand, FFP2-Maskenpflicht, Terminvereinbarung am Telefon: Diese Regeln gelten bei Friseuren in Bayern
Auch wenn der Termin nicht gleich versteigert werden muss, so ist es doch Pflicht, vorher Datum und Uhrzeit am Telefon zu vereinbaren. Einfach in den Salon zu kommen und dort auf einen Termin zu warten, ist nicht erlaubt. Damit soll verhindert werden, dass sich zu viele Kunden gleichzeitig im Wartebereich aufhalten.
Außerdem muss der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten werden. Einzige Ausnahme: Wenn dem Kunden gerade die Haare geschnitten werden. Um den Abstand zu garantieren, sieht die Berufsgenossenschaft die Betreiber in der Pflicht. „Zum Einhalten des Abstands sollen Markierungen angebracht werden, zum Beispiel Bodenmarkierungen oder Absperrband.“
In Bayern gilt außerdem eine FFP2-Maskenpflicht für Kunden, nicht aber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie dürfen auch OP-Masken tragen. Die Landesinnung hatte sich im Vorfeld der Öffnungen für diese Ausnahme stark gemacht. „Unsere Arbeit hat sich ausgezahlt. Das ist ein großer Erfolg für die ganze Branche“, so Landesinnungmeister Christian Kaiser in einer Pressemitteilung. „Damit haben wir für alle bayerischen Friseurunternehmer und ihre Beschäftigten eine große Erleichterung für die Wiedereröffnung am 1. März erreicht.“
Verband mahnt zur Einhaltung der Corona-Regeln in Friseursalons
Die Staatsregierung hatte zunächst auch eine FFP2-Maskenpflicht für die Mitarbeitenden vorgesehen. Die Regelung gilt jedoch mit einer Ausnahme: Können Kundinnen oder Kunden keine Maske tragen, zum Beispiel bei gesichtsnahen Tätigkeiten wie Make-up, Rasur oder Bartpflege, müssen auch die Beschäftigten eine FFP2-Maske tragen.
Chronologie der Corona-Pandemie in Deutschland
Im Januar 2020 ist die erste Corona-Infektion in Deutschland bekannt geworden. Ein Rückblick:
27. Januar: Erste bestätigte Infektion in Deutschland. Zwei Wochen später ist der Mann aus Bayern wieder gesund.
25./26. Februar: Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen melden erste nachgewiesene Fälle. Weitere Bundesländer folgen, am 10. März hat Sachsen-Anhalt als letztes Land seinen ersten Fall.
9. März: In NRW gibt es die ersten Todesfälle innerhalb Deutschlands. Die Zahl der Infektionen steigt bundesweit auf mehr als 1000.
12./13. März: Immer mehr Theater und Konzerthäuser stellen den Spielbetrieb ein. Die Fußball-Bundesliga pausiert.
16. März: An den Grenzen zu Frankreich, Österreich, Luxemburg, Dänemark und der Schweiz gibt es Kontrollen und Einreiseverbote. In den meisten Bundesländern sind Schulen und Kitas geschlossen.
17. März: Mehrere Konzerne kündigen an, ihre Fabriken vorübergehend zu schließen.
22. März: Verbot von Ansammlungen von mehr als zwei Menschen. Ausgenommen sind Angehörige, die im eigenen Haushalt leben. Cafés, Kneipen, Restaurants, aber auch Friseure zum Beispiel schließen.
15. April: Auf eine schrittweise Aufnahme des Schulbetriebs ab 4. Mai verständigen sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs.
20. April: Geschäfte unter 800 Quadratmetern Fläche dürfen wieder öffnen. Als erstes Bundesland führt Sachsen die Maskenpflicht für ÖPNV und Einzelhandel ein. Alle anderen ziehen nach.
22. April: Für Firmen, Arbeitnehmer und Gastronomie werden milliardenschwere Hilfen beschlossen.
6. Mai: Die Länder bekommen weitgehende Verantwortung für die Lockerung von Beschränkungen - etwa für Hotels, Gastronomie, Fahrschulen, Schwimmbäder und Fitnessstudios.
16. Mai: Sachsen-Anhalt registriert als erstes Bundesland seit Ausbruch der Pandemie keine Neuinfektionen im Vergleich zum Vortag. Die Fußball-Bundesliga legt wieder los - ohne Fans in den Stadien.
16. Juni: Im Kampf gegen das Virus geht eine staatliche Warn-App an den Start. Sie soll dabei helfen, Infektionen nachzuverfolgen.
29. August: Etwa 40.000 Menschen protestieren in Berlin gegen die Corona-Maßnahmen. Demonstranten durchbrechen die Absperrung vor dem Reichstag und stürmen auf die Treppe.
30. September: Angesichts wieder steigender Infektionszahlen fordert die Kanzlerin zum Durchhalten auf. "Wir riskieren gerade alles, was wir in den letzten Monaten erreicht haben", sagt Merkel im Bundestag.
7./8. Oktober: Die Bundesländer beschließen ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus inländischen Risikogebieten.
22. Oktober: Die Zahl der Neuinfektionen binnen eines Tages hat erstmals den Wert von 10.000 überschritten. Das Robert Koch-Institut (RKI) macht vor allem private Treffen dafür verantwortlich.
2. November: Ein Teil-Lockdown mit Einschränkungen bei Kontakten und Freizeitaktivitäten soll die zweite Infektionswelle brechen.
9. November: Als erste westliche Hersteller veröffentlichen Biontech und der US-Pharmakonzern Pfizer vielversprechende Ergebnisse einer für die Zulassung ihres Corona-Impfstoffs entscheidenden Studie.
18. November: Unter dem Protest Tausender in Berlin machen Bundestag und Bundesrat den Weg für Änderungen im Infektionsschutzgesetz frei.
25. November: Die Beschränkungen für persönliche Kontakte werden für weitere Wochen verschärft. Darauf verständigen sich Bund und Länder.
27. November: Die Zahl der nachgewiesenen Infektionen in Deutschland hat nach RKI-Daten die Millionenmarke überschritten.
2. Dezember: Als erstes Land der Welt erteilt Großbritannien dem Impfstoff von Biontech und Pfizer eine Notfallzulassung und startet seine Impfkampagne wenige Tage später.
16. Dezember: Der seit November geltende Teil-Lockdown reicht nicht aus. Der Einzelhandel muss mit wenigen Ausnahmen schließen.
18. Dezember: Die Zahl der binnen eines Tages gemeldeten Infektionen in Deutschland ist erstmals auf mehr als 30.000 gestiegen.
21. Dezember: Zum Schutz vor einer infektiöseren Virus-Variante dürfen keine Passagierflugzeuge aus Großbritannien mehr in Deutschland landen. Der Corona-Impfstoff von Biontech erhält von Brüssel die bedingte Marktzulassung. Somit können die Impfungen in der EU beginnen. Am 6. Januar wird auch der von Moderna zugelassen.
24. Dezember: Heiligabend im Zeichen der Pandemie. Familienfeiern sollen klein bleiben, Christmetten wenn überhaupt nur auf Abstand stattfinden. Zudem wird die in Großbritannien aufgetretene Variante des Coronavirus erstmals auch in Deutschland nachgewiesen.
26. Dezember: Einen Tag vor dem offiziellen Impfstart werden in einem Seniorenzentrum in Sachsen-Anhalt eine 101 Jahre alte Frau und etwa 40 weitere Bewohner geimpft.
27. Dezember: In allen Bundesländern beginnen die Impfungen. Zuerst sollen Menschen über 80, Pflegeheimbewohner sowie Pflegekräfte und besonders gefährdetes Krankenhauspersonal immunisiert werden.
1. Januar 2021: Deutschland kommt vergleichsweise ruhig ins neue Jahr. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk war verboten.
14. Januar: Das Statistische Bundesamt schätzt, dass die deutsche Wirtschaftsleistung 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 Prozent eingebrochen ist.
15. Januar: Mehr als zwei Millionen Corona-Fälle sind hierzulande bekannt geworden, knapp 45.000 Menschen sind an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Sars-CoV-2-Infektion gestorben.
19. Januar: Bund und Länder verlängern den Lockdown bis Mitte Februar. Zudem werden die besser schützenden FFP2-Masken oder OP-Masken in Bus und Bahn sowie beim Einkaufen obligatorisch.
21. Januar: Mehr als 1,3 Millionen Menschen haben in Deutschland bereits ihre erste Corona-Impfung erhalten, etwa 77.000 auch schon die zweite. (dpa)
Die „Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege“ weist außerdem darauf hin, dass die Salons regelmäßig gelüftet werden müssen. „Ein Luftaustausch sollte regelmäßig alle 20 Minuten erfolgen. Dies gilt für alle Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume – auch bei ungünstiger Witterung.“
Beim Zentralverband der Friseure zeigt man sich erfreut über die Öffnungen. Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), mahnt jedoch in einer Mitteilung zur Einhaltung der Regeln: „Wir freuen uns auf unsere Kunden und ab März wieder arbeiten zu dürfen. Natürlich ist es jetzt aber angesichts des Infektionsgeschehens elementar, die Arbeitsschutzstandards- und Hygieneregeln in den Salons einzuhalten.“ (AZ)
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