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Blitz-Marathon 2018: Geblitzt worden? Diese Strafen drohen bei Tempo-Vergehen

Blitz-Marathon 2018

Geblitzt worden? Diese Strafen drohen bei Tempo-Vergehen

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    Auf Blitzerfotos ist oft auch der Beifahrer zu sehen. Das Bild muss nicht unkenntlich gemacht werden, wenn es wichtige Rückschlüsse auf den Fahrer zulässt.
    Auf Blitzerfotos ist oft auch der Beifahrer zu sehen. Das Bild muss nicht unkenntlich gemacht werden, wenn es wichtige Rückschlüsse auf den Fahrer zulässt. Foto: Patrick Seeger (dpa)

    Beim Blitz-Marathon geblitzt worden? Wer zu schnell unterwegs ist, dem droht ein Bußgeld - in schlimmeren Fällen sogar Punkte und ein Fahrverbot. Bei welchem Tempo welche Strafe droht - ein Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog (Quelle: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.).

    Bußgeld, Punkte Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

    Übertretung (km/h) Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
    bis 10 15    
    11-15 25    
    16-20 35    
    21-25 80 1  
    26-30 100 1  
    31-40 160 2 1
    41-50 200 2 1
    51-60 280 2 2
    61-70 480 2 3
    über 70 680 2 3

    Bußgeld, Punkte Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

    Übertretung (km/h) Euro Punkte Monat(e) Fahrverbot
    bis 10 10    
    11-15 20    
    16-20 30    
    21-25 70 1  
    26-30 80 1  
    31-40 120 1  
    41-50 160 2 1
    51-60 240 2 1
    61-70 440 2 2
    über 70 600 2 3

    Wichtig zu wissen: Wer im Jahr zuvor schon einmal auffällig - also mit deutlich überhöhtem Tempo geblitzt - wurde, muss mit einer höheren Strafe rechnen. So könnte also auch ein Fahrverbot verhängt werden, obwohl dieses unter normalen Umständen eigentlich noch gar nicht fällig wäre.

    Wann kann ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden?

    Grundsätzlich kann gegen jeden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden. Innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung muss der Einspruch bei der zuständigen Behörde eingehen. Wer der richtige Ansprechpartner ist, erfährt der Betroffenen in der so genannten "Rechtsmittelbelehrung", die jedem Bescheid beigelegt ist. Da Privatpersonen keine Akteneinsicht gewährt wird, kann es ratsam sein, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. drs

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